Beiträge von andi2511

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Wo besteht/bestand danach das DR weiter? Im BRD-Gebiet? Oder außerhalb?


    Ich verstehe das so, daß das Deutsche Reich de jure im Gesamten weiter bestand, da es ein Deutschland welches die Grenzen des Deutschen Reiches hat, zwischen 1949 und 1990 nicht gegeben hat, mit dem Deutschen Reich aber eben Gesamtdeutschland gemeint ist.


    Man kann das also IMHO nicht so differenzieren, da mit dem DR eben das Gesamte gemeint ist. De fakto gab es das seit 1949 nicht mehr. Im Grunde genommen war mit dem DR also die BRD plus die DDR plus die Gebiete auf die später durch die Verträge verzichtet wurde gemeint.


    Der Knackpunkt ist nun 1990: Nun bestand das Deutsche Reich vertreten durch Gesamtdeutschland eben wieder als ein Staat und nach Meinung der im Eingangsposting zitierten Reichs-Verfechter trat in diesem Moment wieder die Verfassung des Deutschen Reiches in Kraft.


    Das ist in meinen Augen insofern Unsinn, als daß eben 1990 zu keinem Zeitpunkt ein Rechtsvakuum entstanden ist, da kein neuer Staat gegründet wurde (selbst dann wäre ein Vakuum nicht zwingend vorhanden), sondern einfach "nur" die DDR in das Geltungsgebiet des GG eingetreten ist und damit das Geltungsgebiet auf das Gebiet des alten Deutschen Reiches minus den Abtretungen per Vertrag ausgedehnt wurde. Das GG galt in einem fort, vom 23.5.1949 bis heute, nicht unterbrochen durch den Einigungsprozeß...


    In meinen Augen ist die Argumentation also nicht schlüssig, denn die Verfassung des DR hätte 1990 nur wieder in Kraft treten können, wenn schon vorher das Grundgesetz als nichtig zu erklären wäre. Denn es entstand ja wie gesagt zu keinem Zeitpunkt ein Vakuum, in der das GG außer Kraft getreten wäre. Da aber kein BVG der Welt und kein normaldenkender Mensch die Existenz und Berechtigung des GG anzweifelt ist die Theorie hinfällig. Oder habe ich da einen Denkfehler?


    Aber ich merke schon, wir fangen langsam wieder von vorne an ;) :D

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Letzteres ist mir schon klar, wobei (zumindest aus damaliger Sicht) m.E. nicht nur die DDR zu den anderen Reichsgebieten zu zählen ist.


    Das BVG spricht vom Geltungsgebiet des GG und das war die Bundesrepublik. Die anderen Reichsgebiete sind ja nicht näher klassifiziert und spielen hier ja keine Rolle, oder? Und in späteren Verträgen sind die Grenzen Deutschlands klar definiert worden.


    Zitat

    Letztlich versteh ich es nicht: Mir scheint es widersprüchlich, dass der Staat fortbestehen soll,während dies für die Verfassung nicht gelten soll. :confused:


    Nun ja, darüber diskutieren wir ja letztendlich ja schon die ganze Zeit. ;) Es ist eben nicht so eindeutig, wobei man eben "Staat" klar definieren muss. Meine Definition Staat = Staatsvolk, Staatsgebiet¨und Staatsmacht ist für den Hausgebrauch okay, aber für diese Diskussion wie zu Recht bemerkt zu unpräzise.


    Eine Sicht ist eben, dass das Deutsche Reich eine neue Organisationsstruktur (die Bundesrepublik Deutschland) mit einer neuen Verfassung (dem Grundgesetz) bekommen hat, aber aus der Sicht des BVG von 1957 damit das Deutsche Reich weiter existierte, da das Deutsche Reich eben mehr als nur die BRD war. Spätestens mit der Wiedervereinigung im Paket mit den Veträgen zur Grenze Deutschlands sollte sich diese Frage aber in meinen Augen erledigt haben...

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Dies würde m.E. bedeuten, dass die Bundesrepublik in Teilen des Reichsgebiets das DR ersetzten soll, aber eben nicht insgesamt.


    Natürlich nicht, die Bundesrepublik war ja auch nur ein Teil Deutschlands. Der andere Teil war die DDR.


    Der zitierte Teil "die Geltung des Grundgesetzes [ist] vorläufig auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt." bezieht sich auf das Geltungsgebiet des GG, nämlich die Bundesrepublik und eben nicht Gesamtdeutschland (du zitierst ja aus dem Jahr 1957!)...

    Zitat

    Original geschrieben von oecher
    Genau dem widerspricht aber (anscheinend) das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgericht:


    Schlecht ausgedrückt von mir, dennoch nur: jein, das BVG geht nicht davon aus, dass das DR untergegangen ist. Es geht allerdings auch nicht davon aus, dass die Verfassung des DR weiter existent sei, sondern dass sie duch das GG ersetzt worden ist und damit dem DR eine neue Organisationsstruktur gegeben worden ist, nämlich die neugegründete Bundesrepublik Deutschland, oder sehe ich das falsch?

    Re: Souveränität?


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Hi Andi, denk jetzt bitte nicht, daß ich ständig mit Dir streiten oder den Advocatus diaboli geben will... :p


    Keine Sorge, solche Diskussionen schärfen die Denkkraft und die Sorgfalt, differenziert genug zu schreiben ;)


    Aaaalso:


    Die Bundesrepublik wird mit In-Kraft-Treten der Pariser Verträge 1955 souverän und der Besatzungsstatut wird aufgehoben. Im Deutschland-Vertrag wird von allen Alliierten weitgehende Souveränität gewährt. Ausnahmen: Fragen Berlin und Gesamtdeutschland betreffend. Aus diesem Grund waren auch die 2+4-Verhandlungen zur Wiedervereinigung nötig, da es hier um Fragen Gesamtdeutschlands ging...


    Die volle Souveränität Deutschlands konnte also natürlich erst 1990 hergestellt werden.



    BTW: was machst du denn beruflich? ;)

    Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Das ist schon richtig, aber das von Dir zitierte Provisorium hatte eine Gültigkeit für die Zeit der Besetzung des Deutschen Reiches durch die Aliierten. Streng genommen kann man das Ganze nun natürlich auch so auselegen, dass durch ein Erlöschen der Besetzung und einen Rückzug der Aliierten die Verfassung des Deutschen Reiches wieder in Kraft tritt ... oder wie siehst Du das ??? ;)


    anders ;)


    Denn: die Besatzung hat die Existenz des Deutschen Reiches meiner Meinung nach nicht unterbrochen sondern beendet, da die Besatzung im Rahmen ihrer hoheitlichen Kompetenz die Ausarbeitung des GG als Grundlage einer neuzugründenden Bundesrepublik Deutschland dem Parlamentarischen Rat in Auftrag gab. Dieser Auftrag wurde mit In-Kraft-Treten des GG im Mai 1949 beendet und eine Rechtsnachfolge sowohl des DR als auch der Besatzungsregierung gefunden.


    Ähnliches ja im Irak gerade: im Moment kontrolliert der Besatzer die Regierung. Nach Ausarbeitung einer Verfassung und anschliessender Installierung einer Regierung wird früher oder später der Irak souverän - deiner Argumentation zur Folge würde in diesem Augenblick wieder die Verfassung zu Zeiten Husseins in Kraft treten, oder? Dieser Argumentation zur Folge gäbe es ja auch nie die Möglichkeiten, zu Zeiten eines Vakuums wie z.B. nach einem Krieg oder dem Zusammenbruch eines Staats, rechtlich einwandfrei einen neuen Staat zu gründen ohne dass der alte weiter existiert, oder verstehe ich das falsch?


    Aber es ist natürlich verdammt kompliziert und gar nicht so eindeutig, denn ansonsten hätte das BundesVergG ja kaum diese (für mich nicht nachvollziehbare) Entscheidung getroffen...

    Reicht es, nur dagegen zu wetten oder muß man Namen nennen? ;)


    Falls Variante 1: ich halte dagegen und spende, falls ich verliere, 50% des Zahlenwertes (also 80% Beteiligung --> Spende 40,-) der Wahlbeteiligung von der Bundestagswahl 2006 an den TT-Server ;)


    Falls Variante 2: Merkel steht Koch was Intrigen betrifft nur wenig nach, mein Tip also Merkel, da sie als Parteivorsitzende einfach die besten Startbedingungen hat.


    Aber wir geraten etwas OT hier... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von jochar
    Nun kommt der Knackpunkt: Durch die Wiedervereinigung wurde Deutschland von seinen "Besetzern" wieder freigegeben und dementsprechende Verträge wurden gelöst/geschlossen.


    Deutschland hatte schon vor der Wiedervereinigung seine Souveränität wieder, auch wenn der Besatzungsstatus de fakto noch nicht aufgehoben war und in Hinblick auf Berlin Sonderregelungen galten.


    Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat mehrmals den Besatzungsmächten vorgelegt und nachgebessert. Die Ausarbeitung des GG wurde von den Besatzungsmächten initiiert und abschließend genehmigt, es wurden also die hoheitlichen Aufgaben der Besatzer bis auf Ausnahmen an die neugegründete Bundesrepublik Deutschland übergeben.


    Zitat

    Die Fragen aller Fragen sind nun:


    Tritt durch die Widervereinigung die Verfassung des Deutschen Reiches wieder in Kraft ?


    Warum sollte sie wieder in Kraft treten? 1990 wurde kein neuer Staat gegründet, es entstand zu keiner Zeit ein rechtliches Vakuum, sondern die DDR beschloß, in den Geltungsbereich des GG eingegliedert zu werden. Insofern galt das GG in der BRD durchgehend, in der DDR ab dem 3.10.90


    Übrigens ist dieser Vorgang nicht einmalig, bereits das Saarland wurde über Artikel 23 des GG in die Bundesrepublik aufgenommen.


    Die Wiedervereinigung war übrigens auch mehr als nur eine Angliederung nach Art. 23 GG, es war vielmehr eine Vermischung von Art. 23 und 146, aber eine sinnvolle Erläuterung kann ich hier nicht geben, da meine Hausarbeit hierüber nicht hier ist ;)


    Zitat

    Ist das das Grundgesetz mit einer Verfassung gleichzusetzen ? Ist es auch in juristischem Sinne eine Verfassung ?


    Schwere Frage. Das GG wurde ja 1949 bewusst als Provisorium eingeführt, mit der Wiedervereinigung allerdings bestätigt und dürfte heute in beiderlei Hinsicht Bestand haben.
    Es gibt übrigens auch Staaten ohne geschriebene Verfassung, das ist also keine zwingende Voraussetzung für die faktische Existenz eines Staates.



    Zitat

    War die nachfolgende Verkündung und die Abstimmung zum Grundgesetz rechtlich einwandfrei ? Waren die Abstimmenden berechtigt dazu ?


    IMHO ja, da durch die Besatzungsmächte eingesetzt und diese hatten ja nach Kriegs- und Völkrerrecht die hoheitlichen Aufgaben zu übernehmen.


    Oder was meinst du? ;)