Beiträge von andi2511

    Hallo!


    Nach mehreren Umzügen und dadurch bedingter Lagerung soll meine Eumex 504 PC USB bei meiner Schwester wieder in Betrieb genommen werden. Allerdings habe ich nur noch die "nackte" Anlage, d.h. keinerlei Software-CD mehr dazu, daher meine Frage:


    Welche Software benötige ich, um die Anlage via PC zu konfigurieren?
    Welche Software benötige ich, um die Anlage als ISDN-Karte zu benutzen?
    Welche Software benötige ich zum Faxen?
    Wo bekomme ich diese Software her?


    Vielen Dank für eure Hinweise!

    Das bei einem solchen Thema das Grundgesetz und anderes zitiert werden, ist bezüglich des "Problems" tatsächlich mit Kanonen auf Spatzen geschossen, dennoch bleibe ich dabei: ein Kussverbot per Hausordnung in einer öffentlichen Einrichtung, die auch eine private Schule ist, widerspricht meinem Rechtsempfinden und meiner Rechtsauffassung. Das daraus ein Rechtsanspruch abzuleiten wäre, so weit würde ich dann aber auch nicht gehen ;)

    Und: Nein, man kann nicht per Hausordnung alles verbieten oder vorschreiben was man möchte, denn auch eine private Schule steht unter staatlicher Aufsicht und es werden an sie andere Maßstäbe angelegt als an einen Privathaushalt. So frei die Vertragsfreiheit auch ist, sie hat Grenzen (so kann z.B. keiner seine Menschenwürde bei ebay versteigern, so gern er das auch möchte ;) ) und die sehe ich hier eindeutig überschritten, ganz davon abgesehen, daß es ja nicht per Hausordnung geregelt ist, wie der Threadersteller ja schon engemerkt hat.


    Und: Selbstverständlich ist die freie Entfaltung der Persönlichkeit (zu der auch das "Erwachsenwerden" und der Austausch von Zärtlichkeiten gezählt werden kann) per GG geschützt, und zwar in Artikel 2, Absatz 1


    Es kommt natürlich auch darauf an in welchem Rahmen das ganze stattfindet ;) Auch ein Rektor muß im Rahmen einer Güterabwägung abschätzen, inwieweit z.B. das Küssen den regulären Schulbetrieb stört usw. ;)


    Aber ein Gang nach Karlsruhe scheint mir auch nicht angebracht, eher ein Gespräch mit dem Herrn.

    Re: Darf ein Schulleiter Zuneigung verbieten?


    Zitat

    Original geschrieben von claude
    Auf welcher Grundlage kann er uns das verbieten?


    Auf keiner. Aber ihr sitzt natürlich eindeutig am kürzeren Hebel :(


    Schulen können im Gegensatz zur landläufigen Meinung durchaus Vorgaben bezüglich einer Kleiderordnung etc. machen, aber ein solches Verbot o.ä. greift eindeutig zu weit in eure Persönlichkeitsrechte und Selbstbestimmungsrechte ein, sowohl moralisch als m.E. auch rechtlich - die Frage der Durchsetzbarkeit eures Standpunktes aber bleibt, denn im Zweifel wird euch halt etwas anderes vorgeworfen, ein Grund für eine disziplinarische Maßnahme findet sich leider immer.


    Im Vordergrund sollte also nicht die Konfrontation stehen, sondern evtl. der Versuch eines Gespräches um die Motivation eures Schulleiters zu erfahren.

    Hallo!
    Ich biete ein Samsung A800 inkl. OVP, Rechnung und allem Standardzubehör mit in paar Macken auf der äusseren Schale aber tadellosem Innenleben (optisch ist innen alles tadellos; technisch ist auch alles einwandfrei!) zum Tausch gegen folgende Geräte:


    Samsung S300 und Zuzhalung meinerseits
    Siemens SL45(i)


    und ggf. auch andere gleichwertige (!) Geräte. Fotos gerne auf Anfrage...


    Grüße,
    Andreas

    andi2511 - Bayern, Olympiastadion ;)


    Allerdings bedingt durch die Entfernung und mein Studium lange nicht mehr so aktiv wie früher (leider). Aber ich gehe sooft ich kann und zu vielen Auswärtsspielen und zeige mich meinen früheren Kollegen noch in verschiedener Hinsicht solidarisch ;)

    steter Tropfen höhlt den Stein oder so ;)


    Ich denke, weil er sich als der lernunwilligste oder -unfähigste User seit langem einfach nicht an gewisse Dinge halten wollte und Reaktionen auf seine Person bzw. Postings geflissentlich ignorierte...

    So, nachdem ich mich (zu) lange nicht an dieser Liste beteiligt habe, fange ich nun auch mal an, auch wenn dadurch viele faire Mitglieder unter den Tisch fallen, weil sie mir nicht mehr einfallen...


    Also, bei mir (fürs erste) hinzufügen:


    ruben, kinslayer, bateto, echlecom, Seb99, DolbyDigital

    Ach so ;)


    Naja, man kann insofern bestraft werden, daß man eben einen Baum, eine Hecke etc. entfernen muß oder im schlimmsten Fall (bei Weigerung z.B.) die Kosten dafür zu tragen hätte usw. - aber einen Schadenersatz (Schadenersatz gibt es bei uns nur, wenn auch ein tatsächlicher Schaden entstanden ist und der muß nachgewiesen werden) oder ähnliches gibts dafür eigentlich nicht ;)