Beiträge von andi2511

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    Original geschrieben von LarryT78
    evtl kannst du auch die postanschrift über die bank bekommen... ist aber selten..


    Das ist (hoffentlich) sogar ausgeschlossen! Das würde allen Datenschutzprinzipen widersprechen und die Bank würde ich mir mal an die Brust nehmen, welche einfach meine Daten weitergibt! ;)

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    Original geschrieben von Snake
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwas Ernstes passieren sollte- mann kann doch nicht wegen ein paar Blumen im eigenen Grundstück verknackt werden (kenne mich aber in der Materie null aus).


    "Verknackt" wird man nur im Rahmen eines Strafprozesses, diese Nachbarschaftsstreitigkeiten sind zivilrechtlicher Natur.

    In der Tat bietet leider keine Plattform auf privater Basis eine 100%ige Sicherheit, wie ich auch schon hier bei TT erfahren musste :(


    In diesem Sinne: ob du deine 41,- wiedersehen wirst ist mehr als fraglich, dennoch sollte man das nicht auf sich sitzen lassen und die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpfen.


    Eine kleine Anekdote (keine Anregung! :D): als erbes, der andere hier bei TT Betroffene, die Anzeige bei der Polizei gemacht hat, hat ihm der Polizist folgenden lebensnahen Tip gegeben: "fahren sie nach XY und hauen sie ihm eine auf die Fresse!" ;)

    Der Tierarzt hat doch wirklich gravierende Dinge festgestellt und auch eindeutig ein Votum abgegeben. Kein Tierarzt, da bin ich mir sicher, wird so etwas voreilig und unbegründet tun. Vertraut also dem Arzt, daß er die richtige Diagnose gestellt hat und dann war auch eure Entscheidung im Sinne eures Hundes genau die Richtige!


    Man macht oft den Fehler, in solchen Situationen an sich zu denken, aber aus der Sicht eures Hundes, der wahrscheinlich Schmerzen hatte, das ganze nicht verstanden hat und evtl. qualvoll gestorben wäre, war die Entscheidung sicher richtig!


    Solche Vorwürfe sind meist nicht rational begründet, aber du musst ihnen eben mit rationalen Argumenten entgegentreten um zu verstehen, daß Dich/Euch natürlich keine Schuld trifft!

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    Original geschrieben von Tom Selleck
    das nützt ihm aber auch nur was, wenn heinom genügend beweise hat. er muss erst einmal nachweisen können, dass ein betrug vorliegt. immerhin ist es ja nichts verwerfliches, wenn man geld auf ein konto überwiesen bekommt. und bis eine bank die daten ihres kunden herausgibt, muss schon ordentlich was passiert sein.


    Beweise hat er ja: eMail-Verkehr, den Nachweis der Überweisung und da ja idR jeder für "seinen Teil" beweispflichtig ist kann er anhand des Kontoauszuges leicht nachweisen, seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt zu haben. Nun muß der andere für seinen Teil den Beweis antreten, was mittels eines Einlieferungsbeleges bei der Post passieren könnte. Hat er den nicht, so ist er weiter in der Beweispflicht, das Paket tatsächlich versendet zu haben. Soweit der zivilrechtliche Aspekt.


    Betrug aber ist ja eine strafrechtlich relevante Sache, da muß sich HeinoM auch nicht um Beweispflichten etc. kümmern, das wird von Amts wegen verfolgt. Und daß eine Bank nicht mal eben die Daten rausgibt ist klar, aber ein Betrug ist eben "was ordentliches" und je nachdem wie die Ermittlungsbehörden drauf sind, wird da auch bei einer Summe von 41,- Gas gegeben, zumal ja auch der Verdacht aufkommen könnte, daß das im großen Stil und gewerblich gemacht wird, wenn dafür die genannte Plattform benutzt wird, der Betrag relativ niedrig ist usw. zumal ja auch ein Straftatbestand wie Betrug ja im Prinzip völlig losgelöst ist vom Wert des Gegenstandes um den betrogen wurde und auch bei einer Summe von 1,- erfüllt sein kann. Die Frage der Strafverfolgung ist dann eine andere ;)

    Wenn klar ist, daß er sich nicht mehr melden wird: Frist setzen mit Warnung vom Kaufvertrag zurückzutreten. Nach Ablauf der Frist eine neue Frist für Rückgabe des Geldes setzen. Danach Strafanzeige wegen Betruges stellen.


    Kurz und schmerzlos ;)


    PS: Du könntest ihn natürlich in einer Mail auch davon in Kenntnis setzen, daß du in Besitz seiner Bankdaten bist und die Bank im Falle einer Strafverfolgung die entsprechenden Daten an die Ermittlungsbehörden weitergeben kann und muß, vielleicht macht ihm das die relativ blöde Situation für ihn klar und er gibt nach, denn wer will denn schon wegen 41,- eine Strafanzeige am Hals haben...

    Nein, das ist an jeder Uni/FH etwas anders, da informierst Du dich am zuverlässigsten direkt auf den Homepages der Unis/FHs selber.


    Als formale Vorbildung reicht idR der jeweilig geforderte Schulabschluss. Gut sind natürlich in fast jedem Studiengang akzeptable Englischkenntnisse und die Fähigkeit, eigenständig zu arbeiten ;)

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    Original geschrieben von oli-haas

    1. habe ich denn die Möglichkeit alles zu studieren,


    Wenn du eine allgemeine Fachhochschulreife (Fach-Abitur ist nochmal was anderes. Gibt es aber nicht in allen Bundesländern, deswegen wird die Fachhochschulreife oft Fach-Abi genannt) hast, dann kann du alles an einer FH studieren, nicht jedoch an einer Universität.


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    2. ein Freund von mir meinte das ich eine Art "Grundjahr" auf einer FH absolvieren könne, und dann auch die Möglichkeit habe auf einer Uni zu studieren


    Das ist in den meisten Bundesländern schon lange abgeschafft. In einigen Bundesländern kannst du mit abgeschlossenem Grundstudium (idR 4 Semester) in ein entsprechendes Fach an der Uni wechseln. Du kannst aber nicht vier Semester Sozialpädagogik studieren und dann an der Uni Medizin anfangen, das ist praktisch ausgeschlossen.


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    3. wenn das der Fall ist, was würde es mir bringen auf eine Uni zu studieren, anstatt auf einen FH?!


    Viele Fächer gibt es nunmal nur an der Uni, z.B. alle Fächer die mit einer Staatsprüfung enden. Bei anderen Fächern kommt es auf deine Prioritäten, Vorstellungen, Fähigkeiten an.


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    4. Was habe ich für Möglichkeiten im Raum des Rhein-Sieg-Kreises zu studieren auf FH/Uni, ich wollte eigentlich etwas "weg" von der Technischen Seite, weil Sie mir doch nicht so liegt, und eher etwas sprachliches, oder wirtschaft/politik - mäßiges machen...


    unter http://www.hochschulkompass.de kann man sich recht gut informieren, an welcher Uni/FH was studiert werden kann...

    Ja, dann kannst du nix falsch machen ;)


    Pünktlich vor dem Saal warten bis man dich aufruft, den Rest wird man dir sagen.


    Dont´s vor Gericht: Musikhören, Kaugummikauen, Handy klingeln lassen, Mützen auflassen, Richter duzen, Richter unterbrechen usw. ;) :D


    OT: Hilpoltstein bei Roth bei Nürnberg? Oder ein anderes?

    Es gibt bei etwas größeren Gerichten auch Zeugenbetreuungen! Ansonsten steht auf der Vorladung Uhrzeit und Saal, ansonsten musst du im Eingangsbereich nach dem Sitzungssaal schauen und vor diesem warten. Als Zeuge wirst du dann aufgerufen, der Rest wird dir dann gesagt werden im Saal.


    Manchmal sind die Säale sehr leer, also nicht zu vergleichen mit Salesch und Co. und dann solltest du noch selbstständigerweise folgendes beachten: aufstehen, wenn der Richter hereinkommt. Achte ansonsten einfach auf die Schreiber oder den Staatsanwalt ;) Da hatte ich nämlich schon sehr (!) peinliche Erlebnisse! ;)


    Danach bekommst du vom Richter so nen Wisch unterschrieben, mit dem Du Fahrtkosten etc. erstattet bekommst.