Beiträge von andi2511

    gleich, denn du musst dich erneut bewerben! Deine frühere Bewerbung wird - egal ob positiv oder nicht - nicht berücksichtigt. Das wäre nur der Fall, wenn du bei einer eventuellen ersten Zusage aufgrund des Wehrdienstes den Studienplatz nicht hättest annehmen können. Wenn du ihn aber aus persönlichen Gründen ausschlägst, so wirst du bei einer Neubewerbung wie jeder andere auch bewertet.


    Ob die Chancen grundsätzlich im WS oder SS besser sind genommen zu werden, ist in jedem Fach und jeder Uni anders, da das Verhältnis Studienplätze zu Bewerber im Wintersemester anders als im Sommersemester ist. Im WS bewerben sich in der Regel mehr, da es ja die erste Möglichkeit für die neuen Abiturienten ist, dafür stehen dann idR auch mehr Studienplätze zur Verfügung...

    Zitat

    Original geschrieben von cateye85
    da hab ich ja auch schon nachgeschaut... die länderquoten sagen ja auch nicht wirklich viel aus!


    Doch natürlich sagen die viel aus! Wenn du in NRW Abi machst, dann gilt für dich die (leichter zu überwindende) NC-Note für NRW, wer in Bayern Abi macht, muß den NC für Bayern schaffen usw. - und für NRW lag der NC eben im letzten WS bei 2,7, du solltest das also locker schaffen. Damit ist aber eben nur sicher, dass du einen Studienplatz bekommst, aber eben nicht wo...


    Zitat

    Ist das echt so, dass wenn ich einen ort als zweite präferenz angebe, erst die leute die den gleichen schnitt wie haben, zuerst genommen werden? also wenn sie diesen ort als erstes engegeben haben?


    Nein, nicht die Leute mit dem gleichen Schnitt, sondern diejenigen, die den Ort als erste Präferenz angegeben haben.


    Beispiel:


    Hans hat eine 2,0 in NRW und möchte in Mannheim studieren, sein zweiter Wunschort ist Frankfurt.


    Dieter hat eine 2,1 in NRW und möchte in Frankfurt studieren


    --> Hans bekommt im ersten Durchgang einen Studienplatz, nun wird geschaut, wo er diesen bekommt. Für seine erste Präferenz Mannheim reicht sein Schnitt nicht, nun wird geprüft, ob sein zweiter Wunsch Frankfurt berücksichtigt werden kann.


    Bevor dieser Wunsch jedoch berücksichtigt wird, werden erst alle wie Dieter, die Frankfurt als ersten Wunsch geäussert haben berücksichtigt, und nur wenn danach noch Plätze frei sind, werden diese nach Zweitpräferenz (und natürlich dann wieder nach Notenschnitt oder Wartezeit) vergeben.


    Nicht so einfach, aber wenn man das System mal verstanden hat, ist es auch logisch und keinesfalls ungerecht, sondern eben Konsequenz aus zuwenigen Studienplätzen an den "Prestigeunis" oder beliebten Orten wie Berlin usw.


    Als Konsequenz aus meinem Beispiel folgt, daß die Auswahl der Wunschorte, wie du sie in die ZVS-Bewerbung eintragen musst, auf keinen Fall wollkürlich getroffen werden darf, sondern eben unter Berücksichtigung des Systems und der persönlichen Erfolgsaussichten erfolgen muß.


    Quintessenz: im letzten Wintersemester hättest du auf jeden Fall einen Studienplatz bekommen, wenn du in der Ortauswahl flexibel bist!

    Du kannst das doch selber auch mal durchrechnen und dabei Miete, Strom, Heizung, Kabel/GEZ, Telefon- und Handy-Grundgebühr, Telefonkosten, Internetkosten, Essen (Achtung: wenn man nur für sich Essen kauft ist das im Verhältnis immer teurer als in einer Familie!), sonstige Fixkosten berücksichtigen und dabei beachten, daß z.B. Heizung und Strom nur Vorauszahlungen sind und oft zu niedrig angesetzt werden. Dazu muß noch ein gewisses Polster eingeplant werden und dann warst du noch nicht im Kino oder mit Freunden mal weg oder hast dir was zum Anziehen gekauft... Es wird also schon knapp und mit 450,- dürfte es zu eng sein. Du darfst dir das auch nicht mit biegen und brechen so hinrechnen dass es passt, nur weil du es willst ;)

    Selbst wenn du deine Geschichte weiterspinnst, so läuft das darauf hinaus, daß du die Artikel zurückschicken musst und dann hast du auch nix davon. Ich weiß ja nicht wie alt du bist, aber du kannst mit deinem Taschengeld so ziemlich alles kaufen was du willst, du solltest also eine einvernehmliche Regelung mit deinen Eltern finden, denn so ganz unberechtigt sind ihre Sorgen ja nicht!


    Sprich offen mit deinen Eltern und trefft eine Entscheidung, die alle Interessen berücksichtigt.

    Nein, das Gerichtsurteil bezieht sich auf das "Soldaten sind Mörder"-Urteil des BundesVerfG, nach dem analog weitere Urteile gefällt wurden und nach dem man z.B. auch Polizisten als Bullen bezeichen dürfte, solange kein ausreichend definiertes Kollektiv vorhanden ist. Auch die ACAB-T-Shirts sind auch diesem Grund keine Beleidigung. Wenn du nun aber zu einem Polizisten "Bulle" sagst, so ist das natürlich eine Beleidigung und strafbar, du meinst ja ihn persönlich.


    ACAB-Urteil als Beispiel

    Zitat

    Original geschrieben von ashd
    Letzteres stimmt zwar (Tathandlung ist das Entfernen), aber einen Unfall setzt § 142 StGB dennoch voraus. Und ein solcher liegt bei geringen Schäden nicht vor.


    Tröndle/Fischer, StGB, 50. ( :rolleyes: ) Auflage hierzu: Rechtsprechung und herrschende Meinung setzen die Grenze etwa bei 40 DM.


    Andere (lt. Tröndle/Fischer nämlich Schönke/Schröder-Sternberg-Lieben) bejahen sogar erst ab 300 DM einen Unfall.


    Das stimmt. Meine Aussage bezog sich auch nicht auf die Ausgangsproblematik, sondern eher auf die die Behauptung, eine Bestrafung habe kausal mit der Schadenshöhe zu tun, insofern war meine Aussage zu ungenau ;)

    wie sagt der Jurist? Kommt drauf an! Wenn du z.B. hier schaust, wirst du sehen, daß der NC im letzten Wintersemester für Nordrhein-Westfalen (es werden Länderquoten gebildet) bei 2,7 lag. Du hättest also mit einer 2,0 einen Studienplatz bekommen, nur eben vielleicht in Magdeburg oder Greifswald. Für die Ortspräferenzen werden wieder eigene NC gebildet, es empfiehlt sich also, das NC-System vorher ein bißchen zu studieren und sich dann klug zu bewerben, denn es nützt nix, wenn du dich für eine Stadt bewirbst, in der du relativ sicher keine Chance hast, denn beim zweiten und den folgenden Wünschen werden erst diejenigen berücksichtigt, die diesen als erste Präferenz angegeben haben. Verständlich? Nein? Liegt am System, nicht an meiner Erklärung ;) :D

    Selbstverständlich wird auch eine Fahrerflucht bei einem Sachschaden von nur wenigen Euro bestraft, denn die Straftat ist das unerlaubte Entfernen und nicht der Unfall an sich, es gibt also keinen kausalen Zusammenhang zwischen Schadenshöhe und Strafmaß... Theoretisch. Praktisch auch (Erfahrung bei Bekannten als Geschädigten)...

    Und du bist dir sicher, daß sie nicht webbasiert etc. SMS schreiben? Blöde Frage, aber man sollte ja alles ausschliessen ;) Oder evtl. hast du soetwas wie "über gleiche Kurzmitteilungszentrale antworten" etc. eingestellt und das führt zu Fehlern.


    So wie ich das verstanden habe, kommt das nur bei einer direkten Antwort vor?