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Also,
wenn ein Kunde viel telefoniert (viel Umsatz) dann wird er belohnt... ist doch logisch. Und wenn einer weniger telefoniert (wenig Umsatz) dann wird er eben nicht belohnt.... Für O2 ist der Kunde, der mehr telefoniert besser, als 2 Kunden die wenig bzw. kaum telefoniertn.
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Ähm.... bei der Bahn gibt es auch 1. und 2. Klasse und keiner heult rum.... ihr habt Probleme.
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Suche benutzen, gibt viele Themen dazu.
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Hallo,
habe die 1. Rechnung nach der VVL erhalten. Dazu kann ich folgendes berichten:
-Die Konditionen sind unverändert (Gleiche Anzahl an Frei-SMS (125) und 5€ Gesprächsguthaben habe ich weiterhin).
Also, die 5€ GG bleiben auch nach einer VVL.
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Wir hätten dieses Thema nicht, wenn man einfach mit einem stinknormalem Satz eine Kündigung verfasst. Ist das so schwer?
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Zitat
Original geschrieben von knocker
Was meint ihr denn zum Passus "hiermit kündige ich meine Verträge mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kündigungsfristen"? 
Mein Gott, warum müsst ihr euch immer verkünsteln.....????
Es reicht
"hiermit kündige ich meinen Mobilfunkvertrag (Rufnr: 01xyxx; KdNr. xxx) fristgerecht zum xx.xx.20xx . Ich bitte um eine schriftliche Kündigungsbestätigung."
Verstehe nicht, warum sich einige hier so verkünsteln müssen.... warum einfach, wenns auch kompliziert geht
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Sorry, aber deine Kündigungsformulierung ist ja mehr als widersprüchlich. Einerseits "mit sofortiger Wirkung" andererseits "fristgerecht". Was denn nun?
Wie hast du deine Kündigung abgeschickt? Einschreiben? Normaler Brief? Fax?
Ich würde fast sagen, O2 liegt im Recht.
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Zitat
Original geschrieben von MilleMa
Hi Leute,
hier in 72336 Balingen scheint es so als ob o2 ausgefallen wäre.
Selbst mit manueller Netzsuche ist kein o2 zu finden!
Hat jemand irgendwo ähnliche Probleme? Aber Gott sei dank funktioniert hier das D1-Roaming 
Regnets? In Filderstadt-Bonlanden NULL Probleme.
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Zitat
Original geschrieben von Metzger80
Kurz nachdem man seinen Vertrag verlängert hat, erhält man darüber eine SMS. Eine seperate Versandbestätigung für das Handy gibt es nicht.
:confused: Ich habe keine bekommen, jedoch die Gutschrift ganz normal erhalten.... naja, wat solls.
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Zitat
Original geschrieben von Flora13
Hi,
wenn die Portierung schon eingeleitet ist, kannst Du in der Regel diese nicht mehr abbrechen, da Du den Auftrag bereits für die Portierung erteilt hast.
Falsch!
Eine Portierung kann man abbrechen solange diese noch nich vollendet ist. Ich selbst habe schon mal eine Portierung 2 Tage vor der eigentlichen Portiertung ohne jegliche Probleme abbrechen können.