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Original geschrieben von BernieP
Hmmm, war nicht der Grund für diese Frist soetwas wie Daten- und Verbraucherschutz? Dann haben sie ja mal wieder erfolgreich den berühmten Hebel gefunden.
Wie dem auch sei. In dem schon erwähnten §97 Abs.3 TKG steht aber auch, dass die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten unverzüglich zu ermitteln sind. Sind 18 Monate unverzüglich?
Ich gebe mir mal selbst eine mögliche Antwort: Unverzüglich ermitteln und die Rechnung versenden sind ja nicht dasselbe.
§1 Verbraucherschutzgesetz: "Der Verbraucher hat keine Rechte."
Für manche Sachen können die deutschen Anbieter nichts dafür.... was kann O2 dafür, wenn der ausländische Netzbetreiber schlampig ist und die Daten erst spät an o2 schickt? Nicht in jedem Land geht es so ordentlich zu wie in Deutschland.
Ich weiss jetzt halt nicht, ob in diesem Fall was mit Ausland zu tun hat...
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Original geschrieben von Morphium
Also auf dem Umschreibungs-Formular von O2 steht das nicht, im Gegenteil, da ist die Rede davon, dass genau der bestehende Vertrag übernommen wird.
Komisch, habe jetzt nochmal angerufen und nochmal die gleiche Antwort erhalten... es geht definitiv....
Ich werde es testen und werde darüber berichten.
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Original geschrieben von Zahnfeechen
Nein, leider nur bei VVL..
Hmm... Hotline hat mir gesagt, dass man bei einer Vertragsübernahme jeden x-beliebigen Tarif wählen kann..... wie ein Neukunde halt.
Sprich, es geht auch in den Online zu wechseln.
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Original geschrieben von BernieP
Jetzt mal konkret: Wie lange darf ein NB die Gesprächsdaten aufbewahren und ab wann?
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass es 80(?) Tage nach dem Gespräch sind. Ist das so?
Nochmal:
80 Tage NACH RECHNUNGSSTELLUNG DER GESPRÄCHE! Wenn man erst nach 1,5 Jahren was in Rechnung gestellt bekommt, dann gelten diese 80 Tage nachdem man die Rechnung für DIESE Gespräche erhalten hat....
Kleines Beispiel:
Herr X war im Sommer 2004 im Urlaub auf Korsika. Er hat dort Gespräche geführt, diese wurden jedoch bis Janaur 2006 nicht berechnet. Im Februar 2006 sieht Hr. X auf seiner Rechnung, dass die Korsika-Gespräche vom Sommer 2004 berechnet wurde. ERST AB JETZT LAUFEN DIE 80 TAGE!
Nicht vorher!
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und ihr wisst was ich meine. Die 80 Tage gelten nicht für die Rechnung, sondern für die Gespräche.
Erst wenn die Gespräche abgerechnet wurden, werden die Daten nach 80 Tagen gelöscht.
Gruss
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Hallo zusammen,
ich habe noch einen Vertrag von O2, der auf meinen Namen läuft. Da meine Frau gerne den in einen Online umwandeln will und eine VVL in absehbarer Zeit nicht in Frage kommt, wollte ich mal wissen, ob es möglich ist, den Vertrag auf sie umschreiben zu lassen und dadurch gleich einen Tarifwechsel zu Genion Online durchzuführen? Wäre das möglich?
Danke
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Ich habe mit meiner O2 Karte rumgespielt und kam zum Ergebenis, dass der Sperrcode die 0000 ist.... ich habe testweise einige Sperren ausprobiert, die klappen tatsächlich.
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Re: O2 stellt 18 Monate alte Gespräche in Rechnung - Was sagt man dazu?!
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Original geschrieben von Blondinenfreund
Gibt es keine Frist, ab wann sowas verjährt!?
Bitte um eure Meinungen und Anregungen. 
Ja gibt es, jedoch 3 Jahre.... und 2005 ist keine 3 Jahre her... Die könnten die sogar aus 2003 Verbindungen berechnen.... Verjährung beginnt immer zum Ende des Jahres (31.12).... D.h. Alles was nach dem 1.1.2003 an Airtime oder sonst irgendwie an Kosten verursacht hast, kann dir noch in Rechnung gestellt werden.... Aus dem Jahre 2002 nicht mehr...
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maestro, sag erst mal, wo du wohnst.... (Ort)
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Original geschrieben von Ilucha
Na toll ich wollt ein vertrag bei vodafone!!! Aber macht das denen so viel au wenn der kontoinhaber nicht übereinstimmt??? ich find das ja richtig kake von denen.... Aba ich probiersmal irgendwie zu regeln oda fehlt euch noch was ein????
Moment, ich weiss aus der Erfahrung von meinem Bruder, dass VF das macht. Damals war mein Bruder Kontoinhaber, mein Vater Vertragsnehmer. Als mein Bruder 18 wurder, hat er den Vertrag dann komplett auf sich umgestellt. Bei Talkline ging es damals bei mir nicht.... da musste der VN und Kontoinhaber identisch sein.... also bei VF geht das 100%!
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Einige Anbieter verlangen jedoch, dass der VN identisch mit Kontoinhaber ist... Spontan fällt mir Talkline ein.