Beiträge von Kanalratte

    Zur Aufklärung:


    Wenn man heute bestellt und die Karte kommt am 17.1.2006, dann gelten natürlich die Konditionen, als man bestellt hat (in dem Fall die heutigen Konditionen).
    Paket kommt mit DHL als Ident-Paket. Ausweis sollte man bereit halten. Lieferanschrift kann abweichend von der Rechnungsanschrift bzw Käuferanschrift sein.



    Wichtig: Ident-Paket, d.h. nur der Vertragsinhaber (=Empfänger) darf es annehmen. Annahme wird verweigert, wenn es Unstimmigkeiten gibt und O2 die Abweichung nicht akzeptiert. Ich hatte mal einen Fall, da war nur die Hausnummer falsch (25 statt 24), ich durfte das Paket nicht übergeben. O2 ist da sehr penibel, bei Tchibo sind die nicht so streng.


    Daher, achtet drauf, dass alles richtig eingegeben wird, 2 mal überprüfen und Fehler ausschließen... sonst geht es zurück.


    BTW: Wenn man mal nicht da ist, wird es mitgenommen und der Kunde benachrichtigt. Der Kunde kann dann, je nach Entfernung zur DHL-Station das Paket selbst abholen oder eine (kostenpflichtige) Zustellung am selben Tag anfordern oder eine Zustellung für den nächsten Tag vereinbaren. Im Normalfall wird das Paket 7 Tage gelagert, ehe es wieder zurück zum Absender geht. Macht euch daher keine Sorgen, wenn ihr mal net da seit.

    Zitat

    Original geschrieben von hamsti-bamsti

    Und selbst, WENN O² mit der Option der eigenhändigen Übernahme versandt HÄTTE und nun das Paket weg wäre, dann KANN nur der Absender/Auftraggeber (also O²) einen Schadenersatz oder eine Nachforschung verlangen. (Und das dann BESTIMMT nicht TELEFONISCH in der Dispo ...)


    Gruss, Ralph


    Wenn es O2 mit eigenhändig verschickt hat, dann muss DHL dafür sorgen, dass es auch in die richtigen Hände kommt! Das dann O2 Untersuchungen einleiten muss, ist klar... nur sollte es so gewesen sein, dass der Nachbar nicht Empfangsberechtigt war, ist einzig und allein DHL zur Verantwortung zu ziehen. (In so einem Fall muss dann O2 Regressansprüche an DHL stellen). Desweiteren ist O2 dadurch in Leistungsverzug und hat bis zur Auslieferung der Geräte kein Anspruch auf Erfüllung der Gegenleistung, da eigene Leistung ja nicht erbracht wurde.


    PS: Man kann es schon telefonisch bei der Dispo erfragen, das geht schon, man muss es halt freundlich anfragen und hoffen dass der Dispo nett ist und weitere Auskünfte erteilt. Schließlich fahre ich jeden Samstag für DHL :)

    Zitat

    Original geschrieben von bierinfos
    Jedes Unternehmen ist doch zu ordentlicher und sorgfältiger Buchführung verpflichtet, gemäß kaufmännischer Grundsätze, wenn ich mich hoffentlich richtig zu erinnern vermag. Es bestehen für mich auch keine Zweifel, dass dies bei DHL so ist, weil dieses Unternehmen gewiss kein Tante-Emma-Laden aus Hinterhoppelsdorf ist, wo nur Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden.
    In der EDV sollte das Ganze sicher irgendwo erfasst sein. Man sollte nur schnell genug nachfragen und sich gut überlegen, wie man am geschicktesten fragt, sodass DHL nicht gleich vor lauter möglicher Panik wegen möglicher Verletzung bestimmter Vorschriften in tiefes Schweigen fällt.
    Vielleicht ist auch bei o2 dokumentiert oder es gibt bestimmte Versandvorschriften für Handys, wie der Versand zu erfolgen hat bzw. erfolgt ist.


    Absolut korrekt.


    Dein Schwager soll mal bei DHL anrufen und mal fragen, wie die Sendung verschickt wurde. Wenn es TV50 war, kann er DHL rankriegen, da er die Sendung nicht beim Nachbarn abgeben hätte dürfen.


    Dein Schwager sollte am besten bei der Dispo am für euren Ort zuständigen Depot bei der Dispo anrufen und nachfragen, was für eine Sendung es war.


    Es ist nicht auszuschließen, dass der Kurier Scheiss gebaut hat.

    Hallo,


    da ich nebenbei als Fahrer bei DHL arbeite :D , kann ich nur dazu sagen, dass O2 schuld ist.
    Warum?


    Nun, es gibt bei DHL TV5 und TV50 Sendungen.


    O2 wäre angetan, es mit TV50 zu verschicken.


    TV50 bedeutet, es darf nur an den Empfänger und deren Verwandte abgegeben werden. (Frau, Sohn, Tochter...). Dabei wird auch der Personalausweis verlangt und die Personummer, Geb.Datum, Ausstellungsdatum/ort gespeichert. Beim Nachbarn darf man das nicht abgeben.


    TV5 Sendungen hingegen kann man auch beim Nachbarn abgeben. DHL ist nach der Abgabe beim Nachbarn und nach Leistung seiner Unterschrift aus der Sache fein raus.


    Alle, die meinen, dass Paket in so einem Fall besser nicht zuzustellen und wieder mitzunehmen ins Depot, sei gesagt:


    Die Fahrer müssen soviele Sendungen wie möglich zustellen. Solange es geht und nicht Ident oder TV50 Verfahren ist, wird das auch von den Fahrern so gehandhabt und bei Nachbarn o.ä. abgegeben.


    Jedoch muss der DHL-Fahrer einen Benachrichtungszettel da lassen, in dem drauf steht, bei wem er das Paket abgegeben hat. Da muss Name und Anschrift drauf stehen. Viele meiner Kollegen machen das leider nicht :(


    O2 ist in diesem Fall zur Rechenschaft zu ziehen, DHL nicht.


    PS: Dein Nachbar hätte das Paket bei sich aufbewahren können und es dir bei Gelegenheit geben können....


    PPS: Die Pakete sind sowieso versichert, im Normalfall 500€. Problem hier ist jedoch, dass es offiziell zugestellt wurde und somit die Versicherung in dem Fall nicht greift. Dies wäre nur der Fall, wenn das Paket unterwegs verloren gegangen wäre.