Original geschrieben von Printus
Maßgeblich ist der Wert der Ware. Normalerweise muss dem Paket eine Rechnung beiliegen und was da ausgewiesen wird ist der Warenwert - sofern er nicht völlig unrealistisch ist.
Wenn keine Rechnung dabei ist stehen die Chancen gut - oder eher schlecht - dass du doch zum Zoll musst weil das Paket dann vielleicht nicht abgefertigt wird. Vielleicht hast du Glück und sie schieben es doch durch...
Ohne Rechnung musst du den Warenwert nachweisen, wobei einfache Behauptungen eher schlecht sind. Am Besten hast du Ausdrucke deines Email-Verkehrs oder Ebay-Ausdrucke dabei. Der Zoll hat ggf. auch mal schnell ins Netz geschaut um den Wert dieses Gerätes zu ermitteln, ich würde da also nicht irgendwelche Summen angeben, die jeder mit 3 Klicks als unwahr entlarven kann. Andererseits wollen die eben wissen was du konkret bezahlt hast, also dem Zöllner sagen "schau doch gleich ins Internet" um selber keine Ausdrucke mitbringen zu müssen, wird nicht funktionieren.
Bei Sendungen von einer an eine andere Privatperson wird man das immer als private Kleinsendung ("Geschenk") sehen, egal ob es tatsächlich eins ist oder nicht. Es sei denn es wird aufgrund von Kaufunterlagen klar dass man keine Geschenksendung daraus machen kann.
Was ja schon gesagt wurde: du zahlst keinen Zoll, aber 19% Einfuhrumsatzsteuer (auf Warenwert UND Transportkosten) - wenn es als gewerbliche Sendung betrachtet wird. Wenn es als Geschenksendung durchgeht: bis 45 EUR Warenwert ganz ohne Abgaben, zwischen 45 und 350 EUR Wert 13,5% Abgabe nur auf den Warenwert.