Das klingt einfach zu gut um wahr zu sein o_O.
Ich bin immer noch skeptisch
- kann mir jemand erklären wie es zu solchen Aktionen kommen kann und was die Anbieter davon haben?
Beiträge von juliacure
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Nochmal für einen DAU wie mich:
- es fallen für mich keinerlei Kosten an
- man kündigt einfach nach etwas mehr als einem Monat, damit sich der Vertrag nicht automatisch verlängert und die Kündigung nicht als Widerruf verstanden wird
- sollten innerhalb der Laufzeit vertragliche Veränderungen anfallen, die Kosten entstehen lassen, kann man diesen einfach widersprechenRichtig?
Eine Frage hätte ich da noch: wirkt sich so ein Abschluss irgendwie negativ auf die Schufa, weitere Handyverträge etc. aus?
Mein Freund möchte sich nämlich *wirklich* einen neuen Vertrag zulegen, die hier angebotenen sind aber von den Minutenpreisen her viel zu teuer. Da wir uns eh eine Wii zulegen möchten, könnte man bei dem Angebot natürlich super 140 Euro sparen.Danke

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Hallo,
Mein Freund will sich einen neuen Handyvertrag zulegen, möglichst geringe Festkosten - gibt es da Möglichkeiten mit Wii oder nem schicken Fernseher? Bisher habe ich sowas meist nur für zwei Verträge gefunden ... danke

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Es wird jetzt nochmal vom Händler abgeholt. Mal sehen wann ich mich wieder melde ;).
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Ich finde es trotzdem äusserst merkwürdig, dass man als Kunde keinen Anspruch auf ein neues und fehlerfreies Handy ab Kauf hat.
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Ich wäre dann doch eigentlich besser dran, würde ich vom Kauf zurücktreten ... nur inwiefern betrifft das dann meine Vertragsverlängerung? Ich habe ja eine Auszahlung plus Handy erhalten..?
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Jut, dann werde ich wohl darauf bestehen und die ganze Sache sich weitere Wochen hinziehen. Nervig, ich hoffe mein altes Handy kackt inzwischen nicht vollkommen ab ^^.
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§ 439
Nacherfüllung(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.
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Lieferung einer mangelfreien Sache, das wäre es dann wohl.
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Aber ich muss doch einen rechtlichen Anspruch auf ein fehlerfreies Neugerät haben, das kann doch gar nicht sein?!
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Das heisst ich kann jetzt
a) das Ding nochmal auf eigene Kosten einschicken und hoffen, dass ich ein fehlerfreies zurückbekomme (repariert oder neu) und falls das nicht passiert, vom Kauf zurücktreten = bekomme das Geld, aber kein Telefon
b) SE-Reparatur in Anspruch nehmen
?
Eigentlich möchte ich doch einfach nur ein neues und einwandfreies Handy. Schwer zu glauben, dass mir das nicht zusteht o_O. Immerhin handelt es sich um ein nagelneues Gerät das bereits mit diesem Fehler bei mir ankam.