Beiträge von knocker

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    Original geschrieben von Jimmythebob
    Der Vorteil bestimmte Lohnbestandteile nicht in den Vertrag zu schreiben besteht für den AG darin, dass es im Streitfall für den AN schwierig sein wird, diese Vereinbarung zu beweisen. Der AG beruft sich dann auf den schriftlichen Teil des Vertrages und du bist in der Beweispflicht.


    Ok. Aber wenn ich es richtig sehe, entstehen ihm durch das Weglassen Zuschläge im Vertrag keinerlei Nachteile, oder? Deshalb verstehe ich nicht, warum er das nicht aufnimmt. Würde mich nicht wundern, wenn er einfach nur zu faul ist, das mit aufzunehmen, obwohl es ja keine große Sache ist.

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    Was die Befristung angeht, hat hottek Recht. Ein Arbeitsverhältnis, dass ohne schriftliche Befristung beginnt, läuft unbefristet! Krasses Beispiel: Arbeitsbeginn ist Montag 8h, eine Befristung wurde bereits mündlich vereinbart, der Chef kommt mit dem Vertragstext jedoch erst in der Mittagspause zu dir und du unterschreibst nicht. Folge: Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da die bloß mündliche Vereinbarung unwirksam ist.
    Das ganze ergibt sich aus §14 Abs. 4 TzBfG (Link).


    Der Arbeitsvertrag ist vom AG auf Mitte Mai datiert, wenige Tage vor dem Beginn der Tätigkeit als Festangestellter. Wenn ich das jetzt einfach unterschreibe, ist wieder alles im Lot aus der Sicht meines AG denke ich. Wie verhält es sich aber, wenn ich mit dem aktuellen Datum unterschreibe, dieses also handschriftlich neben meiner Unterschrift vermerke? Ist das mein gutes Recht?


    Ich würde mich damit irgendwie absichern wollen... Komisch fand ich z.B., dass er vor wenigen Tagen beim Gespräch meinte, er kann von mir als Festangestellter eine Selbstbeteiligung bei einem Fahrzeugschaden verlangen, "im Gegensatz dazu, wenn ich noch auf 400€-Basis arbeiten würde." :rolleyes:
    Keine Ahnung, ob das wirklich so ist, aber nachteilig wäre das für mich dann ganz sicher nicht, da ich dann ja faktisch den Arbeitsvertrag noch gar nicht unterschrieben hatte. Jedoch laut Einstellungsdatum, dass im Vertrag vermerkt ist, schon und angemeldet als Festangestellter war ich zum Zeitpunkt des Unfalls ja auch schon. Ach man, alles kompliziert und verworren... :(


    Ich werde einfach meine Arbeit vernünftig machen und werde sehen, was jetzt noch kommt. Mindestens eine Sache von beiden (Arbeitsvertrag und Selbstbeteiligung) wird ganz sicher demnächst kommen und dann muss ich eben schauen...

    Andere Frage, nicht direkt zu dem Thema, aber zum Unterthema. ;)


    Welche Vorteile könnte der AG haben, wenn er steuerfreie (!) Zuschüsse, z.B. die 50% bei Sonntagsarbeit, nicht in den Arbeitsvertrag mit aufnimmt? Schließlich sind diese doch steuerfrei!? :confused:


    Bei meinem Arbeitsvertrag, den ich im übrigen noch immer nicht unterschrieben habe und in der jetzigen Form auch nicht unterschreiben werde, fehlen wie gesagt die Zuschläge und es taucht dort nur der Standardbruttolohn auf...
    Der AG hat zwar versprochen, den bisherigen Lohnunterschied durch die Sonntagszuschläge zu realisieren (was ich ihm übrigens auch glaube, denn er macht es bei anderen AN genauso), aber ein mulmiges Gefühl bleibt dennoch.


    Ist es tatsächlich so, dass faktisch momentan ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt, wie von hottek beschrieben?. Ich möchte das definitiv nicht 'für mich ausnutzen" etc., sondern es interessiert mich eben einfach. Welche Vorteile würden sich daraus ergeben?


    Wenn mich mir folgenden Passus durchlese, scheint hottek durchaus Recht zu haben:
    Die Befristung des Vertrages bedarf allerdings der Schriftform gem. § 14 Abs. 4 TzBfG. Wird das versäumt, ist nicht der gesamte Arbeitsvertrag unwirksam, sondern lediglich die Befristungsklausel, so dass nun ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht, § 16 TzBfG.

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    Original geschrieben von oo7x
    Wie das Display hat nur 3 Zoll? :confused:


    Warum nicht, wenn es zwischen X10 mini und X10 platziert ist...?!
    Viel berechtigter erscheint mir jedoch die Frage, warum nur 3,2MP??? :confused:
    Das X10 mini hat doch schon 5MP...

    Ich denke schon, dass derartige Haftungsbeteiligungen durchaus üblich sind bzw. keine Seltenheit. Ob das ganze dann auch in der Praxis durcjgezogen wird, ist dann ja immer noch die andere Frage.


    Zu meinem Fall: Ich habe vorhin mal mit meiner Versicherung telefoniert und wollte eigentlich nur wg einer möglichen Deckungszusage für ein erstes, evtl. Beratungsgespräch bei meinem Anwalt fragen. Mir wurde dann angeboten, mich zu einem Anwalt zwecks telefonischer Rechtsberatung durchzustellen. Dieser Service war mir noch gar nicht bekannt. Da alle Leitungen besetzt waren, wurde ich innerhalb von 5min zurückgerufen.


    Mir wurde jedenfalls gesagt, dass der AG keine Selbstbeteiligung von einem AN verlangen kann, wenn er den Schaden nicht durch die vorhandene Vollkaskoversicherung regulieren lässt.

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    Original geschrieben von sevotharte
    ...alles in allem.. wenn dein fahrlehrer der meinung ist.. du bist so weit.. dann glaub an das ;) dann schaffst du das auch locker...


    Genau, daran würde ich mich auch hochziehen. :) Glaub an Dich, dann klappt das auch! ;)


    Aus meiner Erfahrung: Ich war damals auch kein sehr guter Fahrschüler. Immer mal wieder kleine Fehlerchen gemacht, weil ich in meinen Fahrstunden sehr sehr aufgeregt war. Ich hatte das Gefühl, keine Fortschritte zu machen...


    Dann kam die praktische Prüfung. Mein Fahrlehrer hat sich die ganze Zeit mit dem Prüfer locker unterhalten. Das machte mich auch lockerer. Und ich hatte meine beste Fahrstunde abgelegt, ohne einen einzigen Fehler.
    Ich weiß nicht, ob es heute immer noch so abläuft wie damals, aber Fahrlehrer und Prüfer kennen sich ja auch i.d.R. und da wird dann Smalltalk geführt,. Mir half das ungemein, so dass ich den Prüfer gar nicht mehr wirklich wahrnahm.


    Frag doch einfach mal Deinen Fahrlehrer, wie die Prüfung so abläuft und ob er den Prüfer auch zuquatscht bzw. Smalltalk geführt wird. ;) Ich war damals positiv überrascht, wie locker das alles wirkt.


    Bezüglich der Konzentration: Ich denke, in einer Prüfungssituation ist man immer noch anders (mehr) konzentriert, so dass ich mir da keine Sorgen machen würde. Versuche, ruhig zu bleiben und "Spaß" zu haben (locker sein), so komisch es klingt. Bei mir kam die Lockerheit wie gesagt durch die entspannte Atmosphäre im Auto.


    Viel Glück, das wird schon klappen! :top:

    Hatte jemand von Euch schon mal Panasonic sowie Braun Rasierer in Benutzung und kann vergleichen?
    Ich hatte zunächst den Pana ES7036 und zur Zeit den Nachfolger ES7101. Im Prinzip bin ich nach wie vor zufrieden, allerdings fiel mir nun zum wiederholten Mal auf, dass das Schermesser sehr schnell abnutzt. Meiner Meinung nach zu schnell.
    Jedenfalls ist mir das früher bei meinem Braun nie so wirklich aufgefallen. Ich rasiere mich täglich (ca. 7min) und konnte schon nach ca. 10 Tagen feststellen, dass ich länger brauche, weil er nicht mehr so gründlich rasiert.


    Da das benötigte Ersatzteil (WES 9012 - Scherfolie und Messer) in den letzten Monaten z.B. bei Ebay von ca 18€ auf zur Zeit 28€(!) gestiegen ist, kann ich mir ja fast'n neuen Rasierer kaufen! Den ES7101 gibt es bereits für 41€ inkl. Versandkosten... Vorteil: Ich hätte wieder einen Rasierer, der statt den jetzigen ca. 4-5 Tagen dann wieder ca. 9 Tage mit einer Akkuladung hält.


    Welcher Braun wäre dann da vergleichbar, wenn es nicht so teuer werden soll? Ich denke, der Series 3-350, oder? Reinigungsstation brauche ich nicht. Vorteil von Braun dürfte auch sein, dass er am Natz betrieben werden kann. Hier macht der Pana ja bekanntermaßen nicht mit.

    Mein Konsum der aktuellen Staffel von GNTM beschränkte sich auf die letzten 15min des Finals. Das hat aber gereicht, um sagen zu können, dass ich mir ganz klar die Zweitplatzierte als Siegerin gewünscht hätte. Die kam doch viel natürlicher rüber, aber wahrscheinlich war die Ähnlickeit (Haarfarbe) zur vorletzten Siegerin(?) Barbara einfach zu groß... :rolleyes:

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    Original geschrieben von Seadart
    Also ich sehe das so.....im Prinzip ist es doch egal ob er den Schaden von der Versicherung beheben lässt oder auch nicht....es ist eigentlich auch egal ob er den schaden überhaupt beheben lässt! Ein schaden ist so oder so für deinen Chef entstanden und da dieser höher ist als 300 Euro sehe ich auch keinen Grund warum du deine vertraglichen Pflichten nicht einhalten solltest!


    Ja, auf den ersten Blick hast Du sicher Recht und ich kann Deine Argumentation auch verstehen, wie ich weiter oben auch schon angedeutet habe.


    Auf der anderen Seite geht es hier allerdings um zwingendes Recht, das er mit vertraglichem Recht nicht so einfach umgehen kann.
    Man kann in seine Verträge schreiben, was man möchte - genauso wie auch in den AGB. Das letztere nicht unbedingt wirksam sein müssen, zeigt auch §305 ff BGB.
    Wenn es nun mal so geregelt ist, dass der AG nur dann vom AN eine Selbstbeteiligung verlangen kann, wenn der Schaden auch durch die Vollkasko reguliert worden ist, dann wird das auch seinen Grund haben. Die Frage ist nur, ob das auch tatsächlich so ist.



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    Auf der anderen Seite steht natürlich das dein Chef seine vertraglichen Pflicht auch nicht einhält. Du kannst es jetzt darauf ankommen lassen mit dem Risiko das du deinen Job nicht mehr sehr langen haben könntest.


    Ich kenne deine Situation nicht, aber auf Dauer scheint euer beider Verhältnis auf kurzer bis mittlerer Sicht nicht unter den besten Sternen zu stehen ;)


    Ich hatte ohnehin nicht vor, nach dem jetzt sehr erfolgreich abgeschlossenem Studium dort noch lange zu arbeiten. Dennoch habe ich dort die letzten 1,5 Jahre sehr gerne gearbeitet und auch vernünftige Arbeit abgeliefert. Nicht umsonst wurde ich gefragt, ob ich als Urlaubsvertretung festeingestellt werden möchte.
    Ich bin im übrigen nicht der Einzige, der "Probleme" dort hat. Andere sprechen es vielleicht nicht an... Aber das soll hier nicht das Theme sein. ;)


    Die zentrale Frage ist immer noch:

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    Original geschrieben von knocker
    Hat der AG tatsächlich nur Anspruch auf die SB des AN, wenn auch die Vollkasko tatsächlich in Anspruch genommen wird?

    Mein Chef eröffnete mir gestern, dass der Schaden wohl 900€ beträgt und er den Schaden NICHT über die Vollkasko regulieren lassen wird, "da er dann ja hochbgestuft werden würde".
    Nun hatte ich es eigentlich so verstanden, dass ein Arbeitnehmer nur dann die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen hat (ob dies in der Branche überhaupt zulässig ist, mal außen vor gelassen...), wenn eine Schadensregulierung durch die Vollkaskoversicherung erfolgt - siehe z.B. hier (1. Satz Absatz 4).


    Oder irre ich mich da? Ich mein, ich könnte auch verstehen, wenn er trotzdem Anspruch auf die 300€ SB hätte. Schließlich ist ein Schaden von 900€ entstanden. Ob er den aus eigener Tasche zahlt oder regulieren lässt: Kosten entstehen ihm sowieso. Andererseits stimmt natürlich das Argument des allg. Betriebsrisikos, wie hier im Thread auch schon angeführt wurde.


    Mein vorsichtiger Einwand, ob die SB nicht aber nur dann rechtens wäre, wenn auch über die Vollkasko reguliert wird, wurde mit dem Satz "Du kannst auch gerne die ganzen 900€ zahlen" beantwortet...


    Kennt sich hier jemand von Euch aus? Hat der AG tatsächlich nur Anspruch auf die SB des AN, wenn auch die Vollkasko tatsächlich in Anspruch genommen wird? Die Versicherung wird diese Frage wohl auch nicht beantworten können, oder? Ich werde wahrscheinlich morgen mal einen Termin bei meinem Anwalt machen und diesbezüglich nachfragen. Er dürfte es am besten wissen.