Beiträge von knocker

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    Original geschrieben von fantomas
    Im Steuerbescheid steht der Zahlungstermin für das erste Jahr sowie der jährliche Zahlungstermin für die Folgejahre drin.


    Allerdings nur, wenn man eine Einzugsermächtigung erteilt hat (bzw. sein Auto nach dem 01.04.2006 zugelassen hat).

    Zitat

    Auf eine weitere Benachrichtigung hat man keinen Rechtsanspruch, auch wenn die meisten Finanzämter eine Erinnerung verschickt haben, wenn keine Einzugsermächtigung vorlag.


    Wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt bzw. vorlag (ergo Zahlung durch Überweisung), dann bekommt man weiterhin seine Erinnerung verbunden mit der Aufforderung, den Betrag zu überweisen.

    Ja, na sicher gehört es sich so, dass zuerst die Rechnung kommt und dann die Abbuchung erfolgt. Wie ich schon schrieb, liegen beim FA Brief und Kontobewegung zeitlich anscheinend dicht beieinander. In dem von mir beschriebenen Fall ist das ja eher gut, in Deinem Fall natürlich nicht. Nur, lohnt es sich, darüber aufzuregen? Das ändert doch sowieso nichts. Du kannst ja mal das FA kontaktieren, sollte die Rechnung morgen/Montag eintrudeln und Deinem Ärger Luft machen, verbunden mit der Frage, ob das der Regelfall ist. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    PS: Warum die Einzugsermächtigung mal eingeführt wurde ist mir bekannt und soll hier auch nicht Thema sein.


    Ähm, dann verstehe ich aber Dein Posting nicht. Denn alles andere erklärt sich vielleicht hiermit:

    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Bezüglich der Rechnung: Warte doch mal ab, vielleicht kommt sie ja morgen. Das FA ist ja z.B. auch recht fix, wenn es um die ESt-Erstattung geht, d.h. man bekommt den Bescheid und teilweise am selben Tag ist die Erstattung schon auf dem Konto.

    Hast Du Dir schon mal Gedanken darüber gemacht, warum nun anscheinend (wusste ich auch noch nicht) eine Einzugsermächtigung Pflicht ist? Mich wundert das, ehrlich gesagt, überhaupt nicht und ich find's vollkommen richtig! Schließlich bieten heute auch immer weniger Online-Händler bzw. Unternehmen Zahlung auf Rechnung an, Stichwort Zahlungsmoral... ;)
    Bezüglich der Rechnung: Warte doch mal ab, vielleicht kommt sie ja morgen. Das FA ist ja z.B. auch recht fix, wenn es um die ESt-Erstattung geht, d.h. man bekommt den Bescheid und teilweise am selben Tag ist die Erstattung schon auf dem Konto.


    Für mich klingt das schon ein wenig überzogen von Dir (auch wenn wir M/V-ler eigentlich hier zusammenhalten müssen). ;)


    Da hilft wohl nur ein freundlicher Anruf bei der Kundenbetreuung unter der 1212. Mit dem V50 kostenlos... ;)