Beiträge von knocker

    Erstmal vielen Dank für Eure Meinungen.
    Natürlich geht's mir hierbei vorrangig um die Garantie/Gewährleistung. Mir ist schon klar, dass ich mich auch anhand der Seriennummer oder auch dem Bankauszug (Notebook wurde mit EC-Karte bezahlt) als Eigentümer ausweisen kann. Aber z.B. bei einem evtl. Wiederverkauf macht sich eine Rechnung schon besser und ich habe auch was stichhaltiges in der Hand.


    Ich hatte nicht mit der Kassiererin geredet, sondern mir schon die älteste Dame herausgepickt. ;) Allerdings schien sich diese nicht sonderlich für das Problem zu interessieren. Sie meinte nur noch, dass sie auch keine nachträglichen Qittungen ausstellen kann. :rolleyes:


    Ich werde am Montag odre Dienstag nochmal hinlaufen und die Argumente von led-store@com und Nebelfelsen vorbringen. Mal schaun, wie die Dame reagiert...

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Ich wär vorsichtig - die Onlinesysteme checken das nicht immer - bei Conrad konntest Du früher z.B. 2 mal denselben gleichzeitig eingeben oder auch sich ausschliessende usw ...


    Weiss nicht ob das nach aktuell ist - hab das nur mal gemerkt als ich per Zufall Durch Rückwärts/Vorwärts vom Browser den Effekt hervorgerufen hatte (bevor die Frage kommt: die Bestellung würde dann so sicherlich natürlich nicht ausgeführt werden und ich habs auch nicht versucht)


    Also dass das online abgezogen wird heisst m.E. erst mal gar nichts!


    Naja, hab die Bestellung nun durchgeführt und von ES24 die Mailbestätigung erhalten. In der Zahlungsaufforderung ist der GS berücksichtigt worden und da der GS direkt von ES24 stammt und nicht vom jeweiligen Händler, dürfte es wohl geklappt haben. :top:


    Fazit: Der GS adr9921 (24€-Abzug) ist nicht nur für Neukunden gültig (MBW: 150€).

    Zitat

    Original geschrieben von maximumhandy
    Penny-Zentrale anschreiben oder anrufen und einen ordentlichen Beleg schreiben lassen.


    Die Frage ist, ob Firmen auf Anfrage verpflichtet sind, neue Rechnungen auszustellen.
    Das andere Problem, was ich sehe, ist die Tatsache, dass Penny wohl kaum nach meinen Angaben (ohne Beleg) mir ne Rechnung ausstellt. Ich müsste also den Beleg hinschicken. Das Original geb ich natürlich nicht aus der Hand, eine Kopie ist jedoch noch schlechter lesbar als das Original, was bedeutet, dass dann überhaupt nix mehr zu erkennen ist.

    Zitat

    Original geschrieben von dh-paule
    OK, da haste auch wieder Recht.. und bringt uns weiter als der "andere" Kommentar ;)


    Inwieweit bringt Jopis Kommentar "uns weiter" als der imho ebenfalls passende Beitrag von mastaplan2k2? Mit ein bisschen Nachdenken wärst Du vielleicht auch selbst draufgekommen, dass man ein Hochholen eines über 4 Jahre alten Threads nicht nur mit einem dahingerotzten "guten appetit" begründen, sondern dann doch schon etwas mehr zum Thema beitragen sollte, oder? Dann hätte auch niemand was dagegen. ;)
    Aber so wie von Dir getan, macht das Ganze kaum Sinn, was wohl auch mastaplan2k2 zum Ausdruck bringen wollte.

    Re: ElectronicScout24



    Kann es sein, dass dieser GS nicht nur für Erstbesteller, sondern auch für Bestandskunden gilt? :confused:
    Bei mir wird er jedenfalls in Abzug gebracht. Bin kein Neukunde und hatte sogar auch schon beim selben Verkäufer bestellt.
    :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von mager-man
    Das heißt wenn ich meinen Vertrag der Anfang März abläuft verlängere zahle ich ab dann 20 Euro?!....


    Wollte eigentlich Ende Dezember verlängern und noch die Bonusminuten mitnehmen.. Meine letzten 10 Monate hab ich immer nur 15 Euro gezahlt, da ich damit voll ausgekommen bin, brauche also keine 200min oder ähnliches.... :confused:


    Korrekt, wenn Du Student bist, rutschst Du hoch von 15€ auf 20€, da das Bonusguthaben nur für 24 Monate gilt. Ich hab auch schon per Hotline sowie schriftlich um Beibehaltung der Konditionen gebeten - keine Chance!
    Hier wurde zwar schon berichtet, dass bei einer passiven VVL um ein Jahr die 5€ Bonus weiterhin gewährt wurden, allerdings dürfte dies normalerweise nicht sein - auch bei passiver VVL fällt das Guthaben weg.
    Davon abgesehen kommst Du bei einer derzeitigen Auszahlung von ca. 260€ für eine VVL eh besser weg.

    Das Problem ist folgendes:


    Habe mir vor ca. 8 Monaten im Penny das HP-Notebook gekauft. Der Beleg über den Kauf lagerte von Anfang an in meiner Geldkassette.
    Heute musste ich mit Erschrecken feststellen, dass die Buchstaben/Zahlen auf dem Papier kaum noch zu erkennen sind. Auch ein wenig Spielerei mit meinem All-In-One-Gerät (Scanner/Kopierer) brachte keine Besserung.


    Ich weiss, man sollte Rechnungen nach dem Kauf sofort kopieren, um genau vor solchen Fällen geschützt zu sein. Nun bin ich auch schlauer... :(


    Welche Möglichkeiten habe ich denn jetzt? Die Dame bei Penny meinte heute, ich solle mal beim Hersteller anrufen. Wüsste allerdings nicht, was das bringen sollte.
    In meinen Augen ist da eigentlich eher der Verkäufer der Ware der erste Ansprechpartner, schließlich benutzt dieser minderwertiges Thermopapier, dass nach wenigen Monaten nichts mehr erkennen lässt.


    Vielleicht standen einige von Euch ja auch schon mal vor einem vergleichbaren Problem!? Was habe ich noch für Möglichkeiten?


    Wurde bereits hier gepostet... ;)
    Desweiteren steht dazu noch was im Hardware-Bereich im Thread, wo es um das Medion-Gerät geht.