Beiträge von knocker

    Zitat

    Original geschrieben von mayday7
    Bei notebooksbilliger gibts einen Notebook für knapp 700€ von IBM, die werden für ihre Robustheit gelobt, das Teil hat 1 GB Arbeitsspeicher und eine Akkulaufzeit von knapp 4 Stunden und die Grafik müsste für Managerspiele reichen, die sind nicht grafisch aufwendig.
    Grafik hat 128 MB aber shared, macht aber in diesem Falle rein gar nichts und das gesparte kann man in den Support investieren und sich für 300€ den 3 jahre vor ort service holen oder für 200€ den bring in service für 3 Jahre, dann muss du es zu einen Servicepartner einschicken, die investition ist es wert.
    Quelle
    gruß mayday7


    Wirklich sehr gutes Angebot für ein IBM mit 1GB Arbeitsspeicher.
    Beim identischen Modell mit 512MB Arbeitsspeicher (hier) erscheint noch ein Preis für das 1GB-Modell i.H.v. 759€!

    Nach etwas längerer Abwesenheit nun auch mal wieder ein Beitrag von mir:


    Heute rief mich eine nette Dame von E-Plus bezüglich eines Treueangebots an.
    Ich habe momentan 2 E-Plus-Verträge, Restlaufzeit 4 (T&M100Web) bzw. 6 Monate (Prof. S).
    Sie meinte, ich könnte jetzt einen meiner Verträge in einen 12-Monats-Base für 25€/Monat kostenlos (sonst angeblich 40€?) umwandeln und dabei meine Rufnummer (sonst 15€) kostenlos übernehmen.
    Die Frage nach der Studentenermäigung für den 12-Monats-Base wurde verneint. Sie meinte, bei dem 12-Monats-Base gab es noch nie eine Studentenermäßigung. Ist das so korrekt? Bei 24 Monaten Laufzeit wäre dies dann wieder möglich.


    Da ich momentan etwas im Arbeitsstress bin (das ist auch der Grund, warum ich momentan wenig bei TT vorbeischaue), hab ich auch nicht die Zeit, mich mal mit der Suche etwas intensiver zu beschäftigen, um zu schauen, was bei einer VVL bzw. Wechsel zu Base so üblich ist. Vielleicht könnt ihr mich aufklären, was hier rauszuholen bzw. von diesem Angebot zu halten ist.


    Reizen würde mich viell. ein 12-Monats-Base-Student, angeblich sei das aber nicht möglich.

    Ok, danke Dir erstmal. Gibt es denn keine Einstellungen am Notebook, die unbedingt vorgenommen werden müssen, unabhängig davon, wo ich ins Netz gehe (Häckchen setzen bspw.)?
    Wenn beispielsweise ein Geschäftsmann im Hotel WLAN nutzt, wird dieser dort sicher auch nicht nach relevanten Daten fragen, die er im Notebook einstellt. Trotzdem wird er einen gewissen "Grundschutz" im Notebook eingestellt haben. Oder sind evtl. Angriffsversuche von außen komplett über die jeweilige installierte Sicherheitssoftware abgedeckt? :confused:

    ...weiß ich auch nicht mehr... :rolleyes:
    Irgendwann nannte man mich nur noch knocker (ohne "k" ;) ), warum wüsste ich heute auch gern.
    Sachdienliche Hinweise werden gerne entgegengenommen. :)


    Edit: Unglaublich, jetzt ist es mir (mit Hilfe) wieder eingefallen. [small]Hat immerhin mehr als 11 Monate(!) gedauert... [/small] :eek: :D


    Vorname: Thomas
    Spitzname: Tommy
    daraus entstand (warum auch immer): tommyknocker
    zu lang, deshalb: knocker :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Natheedo
    Oder hab ich dich tatsächlich falsch verstanden ?


    Weiss ich im Moment auch nicht so recht. ;)
    Ich hatte wie gesagt eine Bewertung über Ebay abgegeben. Wollte nun mal testweise schauen, ob ein Ergänzungskommentar möglich ist (auf normalem Wege komme ich ja nicht mehr an die Auktion ran). Anhand der Artikelnummer wurde die Auktion nun nochmal sichtbar und ich hatte die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben. Hierbei deutete allerdings nichts darauf hin, dass es sich um einen Ergänzungskommentar handelt, den ich ggf. abgeben könnte. :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von DUSA-2772
    Afaik bist Du erst dann befreit, wenn Du die Befreiungsurkunde vom GEZ-Präsidium in Blut unterschrieben in den Händen hälst, keine Sekunde vorher. Zu meinen Zeiten haben wir das über die Bafög-Empfängerin der WG versucht drum rum zu kommen: keine Chance. Nur weil Du kaum Kohle hast und auf Bafög angewiesen bist, heißt das ja noch lange nicht, dass Du nicht schon GEZahlt haben musst... :rolleyes:


    Ich seh schon, ich brauch irgendwas vorläufiges von meiner Bafög-Dealerin als Nachweis... (wenn es sowas überhaupt gibt). :confused:
    Und ich dacht schon, es wäre egal, dass im GEZ-Antrag bei Bafög im Gegensatz zu anderen Befreiungsgründen kein "wird nachgereicht" danebenstand... :rolleyes:

    Ist mein Anspruch auf GEZ-Befreiung bereits durch den bloßen GEZ-Antrag gewahrt?
    Hintergrund: Ich habe noch keinen neuen Bafög-Bescheid und müsste diesen dann nachreichen, was erst einen Monat später möglich wäre.
    Ich gehe mal davon aus, dass man bei der GEZ nach Vorliegen des Antrags trotzdem schon für den Folgemonat befreit ist, auch wenn der Bafög-Bescheid erst im Folgemonat nachgereicht wird, aber bei den GEZlern weiss man ja nie... :rolleyes: