Original geschrieben von BigBlue007
Das ist wieder mal so ein Fall von "wenn man seine Rechte nicht kennt"... 
Dieser ganze Hickhack mit irgendwelchen Startgeschenken irgendwo freischalten (sei es durch Anrufen, Webseite oder wasauchimmer) ist im Grunde alles überflüssig. Wer das Gerät im MM oder im Saturn gekauft hat, hat es aufgrund des Angebotes im Prospekt gekauft (deswegen habe ich mir das Ding sicherheitshalber lokal gespeichert). Der Händler ist komplett selbst dafür verantwortlich, etwaige Prozeduren, die bei debitel gemacht werden müssen, damit das mit diesen 6 Monaten GG-Befreiung aktiviert wird, durchzuführen. Es sei denn, er hat den Kunden explizit darauf hingewiesen, dass er noch dies oder jenes machen muss, um dies zu aktivieren. Das ist aber wahrscheinlich bei den Allerwenigsten Käufern der Fall gewesen.
Da sich auch in den Vertragsunterlagen nirgends eine entsprechende Anleitung befindet, dass (und was) man zur Aktivierung der GG-Befreiung irgend etwas zu machen hätte, muss man rein rechtlich betrachtet gar nichts machen.
Sollte die GG-Befreiung nicht aktiviert worden sein, würde ich mit Verweis auf das Angebot aus dem Flyer debitel einmalig schriftlich darüber informieren, dass sie einem die GG-Befreiung bestätigen sollen. Passiert dies nicht, wird die Lastschrift 6 Monate lang retourniert. Wenn sie klagen wollen - nur zu, dann gewinne ich meinen zweiten Rechtsstreit gegen debitel auch wieder... 
Auf meinem Vertrag ist das Startgeschenk korrekt vermerkt, wie schon weiter vorne in diesem Thread schon mal gesagt. Irgendwas mit "S. 18". Bei viele anderen auch.