Beiträge von knocker

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Es wird sich wohl um einen privaten AG handeln, bei den öffentlichen ist jeder Pups im BAT / Tarifvertrag usw. festgelegt. Dass ein Betriebsrat vorhanden ist hängt wohl eher von der Größe des Betriebs (Mitbestimmungsgesetz) oder der Branche (Montangesetz) ab.


    Hm, vielleicht hast Du auch Recht. Tarifvertrag ist imho nicht vorhanden.

    Zitat

    Und knocker hat recht, auch diese AGs müssen alle (in einem gewissen Rahmen) gleich behandeln. Wie weit dieser Rahmen reicht ist bestimmt schon von Arbeitsrichtern ausreichend dokumentiert. Eine konkrete Antwort kann aber wohl leider nur ein entsprechend orientierter Anwalt geben bzw. müsste von einem Gericht geklärt werden.


    Ja, ich fürchte auch. Vielleicht für TT zu speziell das Ganze... Danke Dir trotzdem.

    Soweit ich weiß, handelt es sich nicht um einen privaten Arbeitgeber (Betriebsrat vorhanden)...
    Das Ganze ist einfach sehr ärgerlich, da zunächst eine Prämie für gute Leistungen versprochen wurde, später dann gesagt worden ist, die Prämie wird in Form von Weihnachtsgeld gezahlt und nun diese seltsame Bedingung (mind. zwei Jahre Beschäftigung) hinzugekommen ist, von der die Arbeitnehmer erst erfahren haben, als das versprochene Weihnachtsgeld nicht auf dem Kontoauszug erschienen war...

    Gestern die Sprachsim bestellt, heute aktiviert und verschickt.
    Die Datasim konnte ich eben auch schon bestellen (danke Manuel für die Hilfestellung ;) ). :top:


    Wenn jetzt die Freundschaftswerbung auch noch klappt... ;)


    Ich werde dann nach drei Monaten die Datasim per Brief kündigen, mit der Bitte, den Vertrag nach genau sechs Zeitmonaten (als Anfang des Monats, ca. 04./05., je nach Aktivierung) zu beenden, verbunden mit dem Hinweis, ansonsten die Karte zum 31.05.09 zu deaktivieren, sollte man wirklich nur zum Kalendermonatsede kündigen können. Dann sind's allerdings keine sechs Monate Laufzeit... Mal schauen, was die schreiben...

    Danke für die erste Antwort.
    Das Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ist, ist mir schon klar.
    Wenn man sich allerdings etwas mehr mit der ganzen Materie beschäftigt, fällt auf, dass das Ganze doch nicht so eindeutig ist, wie Du es darstellst.
    Denn wenn der Arbeitgeber zahlt, dann muss er sich auch an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten. Das Ganze mit Freiwilligkeit begründen zu wollen, ist deshalb alles andere als zulässig. Das zeigen auch diverse Urteile, die man so findet.


    Mir geht es wie gesagt einzig und allein um die Geschichte mit dem Bezugszeitraum, der hier auch das Vorjahr mit einschließt. Neue Arbeitnehmer in 2007 hatten jedoch gar nicht die Möglichkeit, das ganze Jahr zu arbeiten, da die Arbeitsverträge erst seit dem Frühjahr des vergangenen Jahres geschlossen wurden und zwar sämtliche Verträge. Ich weiß nicht, inwiefern dies berücksichtigt werden muss, sofern dieser Bezugszeitraum von 2 Jahren überhaupt zulässig ist.


    Spekulieren bringt hier allerdings wenig. Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch auf diesem Gebiet näher aus...

    Ich habe eine Frage zur Gewährung von Weihnachtsgeld für bestimmte Arbeitnehmer aufgrund ihrer Dauer der Betriebszugehörigkeit. (Vorab: Das das Weihnachtsgeld eine freiwillige Zahlung seitens des Arbeitgebers darstellt und kein gesetzlicher Anspruch besteht, ist klar.)
    Es ist wohl unstrittig, dass Beschäftigten, die erst seit kurzer Zeit in einem Unternehmen arbeiten, möglicherweise nur ein anteiliges Weihnachtsgeld gezahlt wird, sofern dies vereinbart wurde. Das steht auch gar nicht zur Diskussion.


    Frage: Wie verhält es sich aber, wenn der Arbeitgeber einen Zeitraum von größer einem Jahr (z.B. 2 Jahre) benennt, den der Arbeitnehmer in dem Unternehmen beschäftigt sein muss, um Weihnachtsgeld zu erhalten?


    Verstösst dieses Verhalten u.U. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bzw. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?


    Ich könnte ja verstehen, wenn man aus Arbeitgebersicht argumentiert, dass die Betriebszugehörigkeit mindestens das Kalenderjahr, also volle 12 Monate, bestanden haben muss, um Anspruch auf (evtl. anteiliges) Weihnachtsgeld zu haben, da Weihnachtsgeld ja gewissermaßen auch eine "Belohnung" für die geleistete Arbeit (des zurückliegenden Jahres?) darstellt.


    Problem hierbei ist vielleicht, dass im Vorjahr kein Weihnachtsgeld gezahlt wurde, so dass man theoretisch aus Arbeitgebersicht auch argumentieren könnte, das nun gezahlte Weihnachtsgeld gilt für die vergangenen beiden Jahre (ob dies auf den ersten Blick nachvollziehbar erscheint, lasse ich mal dahingestellt...).


    Es handelt sich hierbei auch nicht um unterschiedliche Arbeitnehmergruppen, wonach argumentiert werden könnte, dass man mit dem Weihnachtsgeld einer bestimmten Arbeitnehmergruppe aufgrund ihrer Qualifikation an das Unternehmen binden möchte. Es geht einzig und allein um die Betriebszugehörigkeit, die im vorliegenden Fall nach Festlegung durch den Arbeitgeber länger als ein Jahr bestanden haben muss, um Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben.

    Vielleicht kennt jemand von Euch aus der Praxis ja einen ganz ähnlichen Fall. Etwas merkwürdig erscheint mir hierbei wie gesagt die Tatsache, dass man die notwendige Betriebszugehörigkeit auch auf das Vorjahr ausweitet bzw. ausweiten möchte.
    Die Tatsache, dass im Vorfeld vom Arbeitgeber mehrfach betont wurde, es werde Weihnachtsgeld (anteilig der Kalendermonate) gezahlt und dieses nun für nicht wenige Arbeitnehmer ausbleibt, kommt hier ärgerlicherweise hinzu, dürfte aber unerheblich sein...


    Was noch ein "nettes Detail" bzw. vielleicht sogar relevant ist: branchenüblich handelt es sich hier ausschließlich um befristete Arbeitsverträge, d.h. die Verträge galten in der Vergangenheit ab dem Frühjahr bis zum Jahresende, da das Unternehmen über den Jahreswechsel geschlossen war. Dieselben Arbeitnehmer wurden dann aber wieder eingestellt.


    Das bedeutet, wenn man im Vorjahr dort eingestellt worden ist, hatte man folglich gar nicht die Möglichkeit, volle 2 Jahre beschäftigt zu sein, um Anspruch auf das diesjährige Weihnachtsgeld zu haben, da die Verträge ja erst ab Frühjahr des Vorjahres galten!
    Lustigerweise wird diesen Winter zum ersten Mal durchgearbeitet - ohne "Winterpause" (trotzdem weiterhin befristet)....
    Jemand, der dort also zum 01.01.09 anfängt, bekommt evtl. Ende 2010 sogar Weihnachtsgeld. Aber erstmal schauen, was sich der Arbeitgeber bis dahin schon wieder neues einfallen lassen hat...

    Re: Anzeige bei HSDPA


    Zitat

    Original geschrieben von hans-prinzhorn
    Also laut Kurzanleitung des Tchibo Sticks (auch E160) soll bei HSDPA eine LED blaugrün leuchten...
    Du schreibst dagegen bei UMTS soll das geschehen.


    Ich kann mir nicht gut vorstellen, wie das aussieht, blaugrün, daher meine Nachfrage auch nach dem PING bei HSDPA und UMTS zur besseren Unterscheidung.


    Vielleicht kann ja mal ein Tchibo- Stick User berichten, wie's bei HSDPA aussieht und ob auch im 'Mobile Partner'-Programm eine andere Statusmeldung erscheint, also nicht nur Hinweis auf UMTS....


    Ich habe einen original o2-Stick und HSDPA ist blaugrün, UMTS dagegen blau (so steht's auch im Handbuch). Das blaugrüne = türkis ist sehr gut zu erkennen, UMTS ist dagegen richtig blau...
    Du siehst unten in der MobilePartner-Software, ob UMTS oder HSDPA. Was für eine Statusmeldung soll denn da noch kommen? Unten in der Taskleiste des PC's erscheint jedenfalls keine Meldung bei Wechsel...

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Kann man machen. Wurde bisher auch noch nicht beanstandet.
    Besser ist es natürlich, wenn der Kauf oder die Empfehlung über Partner/Freund/Familienmitglied läuft.
    Was auch geht: Man kann ja bei den meisten Shops eine vom Besteller abweichende Lieferadresse angeben, d.h. die Adresse des Bestellers ist dann irrelevant.


    Ok, danke. Hab mich nur gefragt, wie ihr das alle macht oder ob ich hier einen Denkfehler habe.
    Bestellen die meisten von Euch denn über die Freundin oder einfach ne andere Mailadresse und/oder Lieferadresse?