ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Christoph11
Das Problem ist ja nun eigentlich gelöst. Allerdings sieht die Sache nach meiner Sicht doch ein wenig anders aus als hier dargestellt.
Vorab: Wir sind es ja alle gewohnt, z.B. bei Saturn oder anderen Geschäften unser Geld innerhalb der ersten paar Tage, bzw. zwei Wochen zurück zu bekommen, wenn uns der Artikel nicht gefällt, nicht passt oder ähnliches. Diese Rückgaberecht räumt der Einzelhändler in dem Fall aus reiner Kulanz ein, gesetzlich verpflichtet ist er dazu nicht. Anders sieht es im Versandhandel aus.
Grundsätzlich hast du mit deinem defekten iPhone natürlich das Recht, dieses repariert zu bekommen. Aber ich denke eigentlich nicht, dass du ein Recht auf Austausch deines Gerätes vor Ort gegen ein neues hast.
Wie gesagt - wenn er es doch macht, so tut er dies aus reiner Kulanz. Du musst ihm also schon eine Möglichkeit geben, das Telefon reparieren zu lassen. Sollte dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, oder er bekommt es nicht hin - dann hast du das Recht den Kaufpreis zurück zu bekommen. Auch eine Stornierung seitens T-Mobile ist eben nur im Versandhandel innerhalb von 14 Tagen vorgeschrieben. Alles andere: Wieder reine Kulanz.
Trotzdem sollte man immer, wie oben ja bereits beschrieben, mit dem Leuten reden und ins Gespräch kommen, dann findet man auch meistens eine, für beide Seiten, befriedigende Lösung. Man sollte eben nur auch seine und die Rechte des Händlers kennen. Dann kann man auch sicher auftreten.
Bin mir bei der Sache auch nicht 100% sicher - ihr könnt mich da gerne eines besseren belehren...
Gruß,
Chris
Meine Nachforschungen und ein Telefonat mit meinem Anwalt haben ergeben, dass bei einem solchen Mangel die Gewährleistung innerhalb der ersten 6 Monate greift. Saturn hat eine gesetzliche Verpflichtung dieser Gewährleistung nachzukommen. In einem solchen Fall hat der Käufer (nicht der Verkäufer) die Wahl, ob er das defekte Gerät reparieren oder umtauschen lassen will. Der Verkäufer kann den Umtausch nur dann verweigern, wenn er dieses Gerät nicht mehr besorgen kann oder für ihn nicht akzeptable Unkosten entstehen. Auch diese Unkosten sind gesetzlich geregelt und werden auf den Marktwert des Gerätes + 30% festgelegt, so dass diese Grenze praktisch nie überschritten wird.