mmm, ich hatte mal einen Volumentarif, ich meine damals ging das. Ruf doch mal bei der Hotline an, die sollten das wissen...
Beiträge von karsten26
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Original geschrieben von Dp|A13kz
:top: Da muss man sich manchmal echt umgucken :o
stimmt. Ich habe hier ein Soundman OKM II Mikrofon, macht genau solche Aufnahmen. Wenn man das dann über Kopfhörer hört ist das echt beeindruckend. (Auf der Seite gibt es übrigens auch Hörbeispiele) -
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Original geschrieben von The Spectre
Um welches Spiel geht es dir eigentlich? Vielleicht "Die Dunkelheit"...?nein, das habe ich. (Version ohne Hakenkreuz). Es geht um Medal of Honor: Airbone. Wie bereits erwähnt ein 2WK-Shooter. Vielleicht wird's ja auch verschoben, dann hat sich das Problem eh erledigt

edit: es wurde verschoben... :flop:
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Original geschrieben von BernieP
Nun, ich denke, dass sowohl der Besitz als auch die Einfuhr für private Zwecke erlaubt ist. Anders sieht es bei der Einfuhr wegen einer anschließenden Veröffentlichung oder Verkauf aus. Das ist natürlich verboten. Gleiches besagen z.B. auch die §§ 86 und 86a StGB. Es geht immer nur um die Veröffentlichung und den Verkauf, besonders an Minderjährige.Aber gut, da muss sich wohl jeder selbst eine Meinung bilden.
so sehe ich dass mittlerweile auch. Werde aber wohl trotzdem nochmal beim Zoll anrufen, habe nämlich keine Lust auf stundenlange Diskussionen wenn der Beamte das anders sieht :D. Die werden mir ja sagen können wie sie verfahren wenn jemand mit einem Spiel im Gepäck ankommt. -
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Original geschrieben von Printus
Dann lies' den Gesetzestext nochmal genau, Links gibt es in meinem vorhergehenden Posting. Der Import ist definitiv verboten, und das steht auch klipp und klar da!darin steht es sogar nocht genauer:
Zitata) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oderdas herstellen/beziehen/liefern/...einführen/ausführen ist also nur strafbar wenn man es macht um die "Stücke" zu verbreiten/auszustellen/ etc. nichts dergleichen habe ich vor
(und ich bin lange über 18 ;))Bei dem Link vom Zoll stehen Kontaktdaten, ich werde da wohl mal anrufen.
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in §86 StGB habe ich das gefunden:
Zitat
Wer Propagandamittel[...]
im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
demnach ist es zumindest nicht Strafbar...
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Original geschrieben von dragon-tmd
Wikipedia ist dein Freund ... Halbwissen ist gefährlich
also ich finde in diesem Artikel nichts was meine Frage beantwortet...ZitatOriginal geschrieben von der_scheich Nein, darfst du nicht. Wenn du erwischt wirst, wird es beschlagnahmt.
bisher war ich genau dieser Meinung, habe jetzt aber gehört, das es angeblich, wenn man es nicht verbreitet, wohl doch erlaubt ist.
Hat irgendwer irgendeine Quelle, (Urteil, Gesetzestext etc.) Bisher sind das ja (incl. dem was ich "gehört" habe) nur "Meinungen".ZitatOriginal geschrieben von der_scheich
Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zollbeamter ein Computerspiel so genau kennt, dass er darum weiss dass es Hakenkreuze enthaelt.
Auch wenn Zollbeamte nicht immer die intelligentesten Leute sind, ich vermute mal, dass sie schon erkennen, dass ein 2WK-Shooter nicht hakenkreuzfrei ist... -
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Wenn ich im Urlaub in den USA ein Computerspiel kaufe, das z.B. Hakenkreuze enthält, (ein Exemplar, für Privatgebrauch) darf ich dass dann mit zurück nach D "importieren"?
Wenn nein: Wass passiert wenn ich es doch mache und der Zoll das Spiel entdeckt? -
hier kommt noch die Mehrwertsteuer dazu. Ich rechne mit einem Preis von 169-199 EUR.