Beiträge von karsten26

    Zitat

    Original geschrieben von BernieP
    Nun, ich denke, dass sowohl der Besitz als auch die Einfuhr für private Zwecke erlaubt ist. Anders sieht es bei der Einfuhr wegen einer anschließenden Veröffentlichung oder Verkauf aus. Das ist natürlich verboten. Gleiches besagen z.B. auch die §§ 86 und 86a StGB. Es geht immer nur um die Veröffentlichung und den Verkauf, besonders an Minderjährige.


    Aber gut, da muss sich wohl jeder selbst eine Meinung bilden.


    so sehe ich dass mittlerweile auch. Werde aber wohl trotzdem nochmal beim Zoll anrufen, habe nämlich keine Lust auf stundenlange Diskussionen wenn der Beamte das anders sieht :D. Die werden mir ja sagen können wie sie verfahren wenn jemand mit einem Spiel im Gepäck ankommt.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Dann lies' den Gesetzestext nochmal genau, Links gibt es in meinem vorhergehenden Posting. Der Import ist definitiv verboten, und das steht auch klipp und klar da!


    darin steht es sogar nocht genauer:


    Zitat

    a) verbreitet,
    b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder


    das herstellen/beziehen/liefern/...einführen/ausführen ist also nur strafbar wenn man es macht um die "Stücke" zu verbreiten/auszustellen/ etc. nichts dergleichen habe ich vor :) (und ich bin lange über 18 ;))


    Bei dem Link vom Zoll stehen Kontaktdaten, ich werde da wohl mal anrufen.

    Zitat

    Original geschrieben von dragon-tmd
    Wikipedia ist dein Freund ... Halbwissen ist gefährlich :D


    also ich finde in diesem Artikel nichts was meine Frage beantwortet...


    Zitat

    Original geschrieben von der_scheich Nein, darfst du nicht. Wenn du erwischt wirst, wird es beschlagnahmt.


    bisher war ich genau dieser Meinung, habe jetzt aber gehört, das es angeblich, wenn man es nicht verbreitet, wohl doch erlaubt ist.
    Hat irgendwer irgendeine Quelle, (Urteil, Gesetzestext etc.) Bisher sind das ja (incl. dem was ich "gehört" habe) nur "Meinungen".


    Zitat

    Original geschrieben von der_scheich
    Es stellt sich jedoch die Frage, ob ein Zollbeamter ein Computerspiel so genau kennt, dass er darum weiss dass es Hakenkreuze enthaelt.


    Auch wenn Zollbeamte nicht immer die intelligentesten Leute sind, ich vermute mal, dass sie schon erkennen, dass ein 2WK-Shooter nicht hakenkreuzfrei ist...