Service
Die Deutsche Telekom beseitigt unverzüglich Störungen
ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten und
erbringt hierbei für den T-ISDN Mehrgeräteanschluss und
DSL 2000 folgende Leistungen:
4.1 Vor Ort Service 24 h
4.1.1 Annahme der Störungsmeldung
Die Deutsche Telekom nimmt täglich von 0.00 bis 24.00
Uhr Störungsmeldungen unter den Service-Telefonnummern
entgegen.
4.1.2 Servicebereitschaft
Die Servicebereitschaft ist werktags (montags bis freitags)
von 8.00 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis
16.00 Uhr, soweit diese Tage keine gesetzlichen Feiertage
sind.
4.1.3 Terminvereinbarung
Die Deutsche Telekom vereinbart mit dem Kunden, soweit
erforderlich, den Besuch eines Servicetechnikers für
werktags von 8.00 bis 14.00 Uhr oder 14.00 bis 20.00
Uhr und samstags von 8.00 bis 16.00 Uhr.
Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus
von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich,
wird ein neuer Termin vereinbart und eine gegebenenfalls
zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Die Entstörungsfrist
gemäß Punkt 4.1.6 entfällt.
4.1.4 Reaktionszeit
Die Deutsche Telekom teilt auf Wunsch des Kunden
während der unter Punkt 4.1.2 genannten Servicebereitschaft
ein erstes Zwischenergebnis mit, wenn eine Rückrufnummer
angegeben wurde. Diese Mitteilung erfolgt innerhalb
von drei Stunden (Reaktionszeit) ab der Störungsmeldung.
Zeiten außerhalb der Servicebereitschaft
werden auf die Reaktionszeit nicht angerechnet. Die Reaktion
kann auch durch Antritt des Servicetechnikers vor
Ort beim Kunden erfolgen.
4.1.5 Rückmeldung
Die Deutsche Telekom informiert den Kunden nach Beendigung
der Entstörung. Wird der Kunde beim erstmaligen
Versuch nicht erreicht, gilt die unter Punkt 4.1.6 genannte
Entstörungsfrist als eingehalten. Weitere Versuche
zur Rückmeldung werden regelmäßig durchgeführt.
4.1.6 Entstörungsfrist
Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis
freitags 20.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Deutsche Telekom
die Störung innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist)
nach Erhalt der Störungsmeldung des Kunden.
Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr,
samstags, sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen,
beginnt die Entstörungsfrist am folgenden Werktag
um 0.00 Uhr.
Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen
Feiertag, so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt
und am folgenden Werktag fortgesetzt.
Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der
Entstörungsfrist zumindest so weit beseitigt wird, dass
der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen)
wieder genutzt werden kann und die
Rückmeldung gemäß Punkt 4.1.5 erfolgt.
4.1.7 Absicherung der Entstörungsfrist
Wenn die Deutsche Telekom die Entstörungsfrist nicht
einhält und die Verspätung zu vertreten hat, schreibt sie
– 25,57 EUR bei einer Verspätung von bis zu 48 Stunden,
– 51,13 EUR bei einer Verspätung von mehr als 48
Stunden.
Bei der Ermittlung der Verspätung werden Samstage,
Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Telekom verrechnet die Gutschrift mit ihren
Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis. Ansprüche
des Kunden auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
4.2 Anstelle des Vor Ort Service 24 h erbringt die Deutsche
Telekom für den T-ISDN Mehrgeräteanschluss und DSL
2000 gegen gesondertes Entgelt
– den Vor Ort Service 8 h gemäß der Leistungsbeschreibung
und Preise Vor Ort Service 8 h (T-Net und
T-ISDN Anschlüsse) oder
– den Vor Ort Service + Remote gemäß der Leistungsbeschreibung