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Original geschrieben von visioneer
Also, ich hol den Thread gerade mal wieder hoch, da mich das Thema aktuell auch beschäftigt! Habe auf dem Flur aktuell 12 Spots mit E27er Fassung, welche mit Halogenstrahlern ausgesattet sind. Überlege nun ob ich diese nicht gegen die günstigen LED E27 Strahler austausche, welche bei E-Bay extrem günstig zu bekommen sind.
Hat jemand Erfahrungen mit den Dingern? Gibt es ja mit 20 / 24 und 36 Leds. Vom Preis her liegt nun nicht die Welt dazwischen. Außerdem, lohnt sich das überhaupt? Ich denke vom Strombverbrauch auf jeden Fall. Anschaffung ist eh nicht die Welt und die Dinger sollen in meinem Fall eh nur die 13 Meter Flur ausleuchten! Also wäre es mir von der Lichtfarbe verhältnismäßig egal, auch wenn es leichtes OP Licht ist. Gibt es sonstige Nachteile? Wie sieht es nun wirklich mit der Lichtausbeute aus?
Hab hier nun schon so einige Threads zu dem Thema gelesen, aber so wirkliche Informationen waren nicht dabei.
Grüße
visioneer
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ich habe so einen LED-Spot mit 24LEDs, eher eine Funzel, da brauchst du für die gleiche Helligkeit wahrscheinlich 10-20 Stück pro 40W-Halogen-Lampe. 12 Stück taugen in einem 13Meter Flur höchstens als Notbeleuchtung...
Die einzigen die evtl. was Taugen sind imho diese (laut Anbieter so hell wie eine 20W Halogenlampe, da ist auch ein schöner Vergleich verschiednener LED-Leuchtmittel).
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habe gerade gesehen, der EvilClient unterstützt in der Aktuellen Version 1.3.2 jetzt auch die VPN Client Version 5.x. Gerade erfolgreich getestet.
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EvilClient. Cisco VPN-Client wird vorrausgesetzt, allerdings unterstützt diese Kombi dann Automatische Verbindung, Wiederanwahl und Passwörter können auch gespeichert werden.
Leider funktioniert das ganze nicht mit der aktuellen CiscoVPN version, also einfach eine ältere verwenden.
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Das A140 ist nicht einfach ein Mobilteil, sondern ein komplettes Telefon! Natürlich kannst du das Mobilteil dann auch an deiner ISDN-Basis anmelden, hast aber dann eine zweite unnötig funkende Basis als Ladestation.. :flop:
Die MSN vom neuen Mobilteil kannst du über dein original-Mobilteil konfigurieren. (Im entsprechenden Konfigurationsmenü sind alle an der Basis angeschlossenen Mobilteile aufgelistet)
(dazu muss das neue Mobilteil natürlich an der isdn Basis und nicht an der eigenen angemeldet sein!)
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diese wäre doch eigentlich Ideal, MX3100 ohne Maus 
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ein "normalers" SVHS->Chinch Kabel wird dir hier wohl auch keine farbigen Bilder liefern.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1. Du kannst irgendwo im Treiber den Ausgang von SVHS nach VHS (FBAS) umschalten, dann sollte es auch mit deinem Derzeitigen Kabel/Scart Adapter farbige Bilder geben.
2. Du brauchst einen SVHS->VHS (FBAS) Konverter. Bei S-VHS sind Farb und Helligkeitswerte getrennt, bei denem TV kommen (da keine SVHS Unterstützung) nur die Helligkeitswerte an, deshalb das Schwarz/Weiß-Bild.
Der Link von dauergast ist nicht schlecht.
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Original geschrieben von dollbohrer
Okay, alles klar :top:
Allerletzte Frage:
Könnte ich eigentlich auch jetzt ein Mobilteil mit AnrufBeantworter-Ladestation benutzen, wenn ich einen AB haben möchte ?!
Oder funktioniert das nur, wenn die verwendetet Basis am NTBA eine AB-Funktionalität besitzt ?!
MFG
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Ein Mobilteil mit Anrufbeantworter-Ladestation? Sowas gibt's nicht. Der AB muss natürlich in der verwendeten Basis sein. (Denkbar wäre noch im Mobilteil selbst, aber auch sowas ist mir nicht bekannt.)
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Original geschrieben von BigBlue007
Also ich bin eigentlich schon ziemlich sicher, dass der Vermieter hier umgekehrt per Ausschlußerklärung im Mietvertrag hätte vereinbaren müssen, dass die vorhandene Küche nicht Teil der Mietsache ist, und dass das Nichtvorhandensein einer solchen Vereinbarung so zu deuten sein sollte, dass die Wohnung halt wie besehen angemietet wurde, also auch inkl. Küche.
das sehe ich nicht so, wieso sollte alles was vom Vormieter übernommen wird im Mietvertrag erwähnt werden?
Der Schrank gehört nicht zur Wohnung, die Waschmaschine gehört nicht dazu, dass Bett auch nicht und die Vorhänge und....
Was du mit dem Vormieter abmachst ist nicht Sache des Vermieters. Sicher hätte es die jetztigen Probleme erspart, aber nötig ist das imho nicht.
Ich sehe das so: So wie die Lage tatsächlich ist, muss der du (der Mieter) die Küche entfernen. Allerdings gibt es über die Situation keine Belege. Du kannst also fair sein und die Küche ausbauen, oder unfair (dem eigentlich unproblematischen Vermieter gegenüber!) und behaupten es wäre anders gewesen und du hättest angenommen die Küche gehört zur Wohnung. Das geht dann evtl. vor Gericht, der Vormieter sagt aus er hätte es so mit dir Vereinbart und es wird teuer 
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Bei Trackmania United musst du die DVD übrigens nur alle drei Tage einlegen, dazwischen ist ein Spielen ohne DVD möglich.