Beiträge von karsten26


    ich habe so einen LED-Spot mit 24LEDs, eher eine Funzel, da brauchst du für die gleiche Helligkeit wahrscheinlich 10-20 Stück pro 40W-Halogen-Lampe. 12 Stück taugen in einem 13Meter Flur höchstens als Notbeleuchtung...
    Die einzigen die evtl. was Taugen sind imho diese (laut Anbieter so hell wie eine 20W Halogenlampe, da ist auch ein schöner Vergleich verschiednener LED-Leuchtmittel).

    Das A140 ist nicht einfach ein Mobilteil, sondern ein komplettes Telefon! Natürlich kannst du das Mobilteil dann auch an deiner ISDN-Basis anmelden, hast aber dann eine zweite unnötig funkende Basis als Ladestation.. :flop:


    Die MSN vom neuen Mobilteil kannst du über dein original-Mobilteil konfigurieren. (Im entsprechenden Konfigurationsmenü sind alle an der Basis angeschlossenen Mobilteile aufgelistet)


    (dazu muss das neue Mobilteil natürlich an der isdn Basis und nicht an der eigenen angemeldet sein!)

    ein "normalers" SVHS->Chinch Kabel wird dir hier wohl auch keine farbigen Bilder liefern.
    Es gibt zwei Möglichkeiten:


    1. Du kannst irgendwo im Treiber den Ausgang von SVHS nach VHS (FBAS) umschalten, dann sollte es auch mit deinem Derzeitigen Kabel/Scart Adapter farbige Bilder geben.


    2. Du brauchst einen SVHS->VHS (FBAS) Konverter. Bei S-VHS sind Farb und Helligkeitswerte getrennt, bei denem TV kommen (da keine SVHS Unterstützung) nur die Helligkeitswerte an, deshalb das Schwarz/Weiß-Bild.


    Der Link von dauergast ist nicht schlecht.


    Ein Mobilteil mit Anrufbeantworter-Ladestation? Sowas gibt's nicht. Der AB muss natürlich in der verwendeten Basis sein. (Denkbar wäre noch im Mobilteil selbst, aber auch sowas ist mir nicht bekannt.)

    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Also ich bin eigentlich schon ziemlich sicher, dass der Vermieter hier umgekehrt per Ausschlußerklärung im Mietvertrag hätte vereinbaren müssen, dass die vorhandene Küche nicht Teil der Mietsache ist, und dass das Nichtvorhandensein einer solchen Vereinbarung so zu deuten sein sollte, dass die Wohnung halt wie besehen angemietet wurde, also auch inkl. Küche.


    das sehe ich nicht so, wieso sollte alles was vom Vormieter übernommen wird im Mietvertrag erwähnt werden?
    Der Schrank gehört nicht zur Wohnung, die Waschmaschine gehört nicht dazu, dass Bett auch nicht und die Vorhänge und....
    Was du mit dem Vormieter abmachst ist nicht Sache des Vermieters. Sicher hätte es die jetztigen Probleme erspart, aber nötig ist das imho nicht.


    Ich sehe das so: So wie die Lage tatsächlich ist, muss der du (der Mieter) die Küche entfernen. Allerdings gibt es über die Situation keine Belege. Du kannst also fair sein und die Küche ausbauen, oder unfair (dem eigentlich unproblematischen Vermieter gegenüber!) und behaupten es wäre anders gewesen und du hättest angenommen die Küche gehört zur Wohnung. Das geht dann evtl. vor Gericht, der Vormieter sagt aus er hätte es so mit dir Vereinbart und es wird teuer :rolleyes: