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Soll ich nun verweigern oder zurückschicken falls ein Paket kommt?
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Kommt drauf an für welchen Tarif du dich entscheidest. In den unteren Tarifen ist es ja nicht soo billig
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Original geschrieben von mobil-online
Gestern, aber mit Hinweis auf das Telefonat von vor 2 Tagen. Auf meine Mail wurde also innerhalb 24 Stunden reagiert.
Dann bin ich mal gespannt wann ich ne Reaktion erhalte.Hoffe auch bald
Wie siehts eigentlich bezüglich des Handys aus,falls sie dies doch noch schicken. Soll ich die Annahme des Pakets direkt verweigern oder soll ichs annehmen u direkt zurückschicken?
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Original geschrieben von mobil-online
O2 hat eben auf meine eMail reagiert, nun kann ich wieder verlängern :top:
Wann hattest du die Mail hingeschickt?
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Hatteste auch per Fax widerrufen. Wurde der alte Kündigungstermin dann eingehalten?
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Original geschrieben von maximumhandy
Von o2 bekommst Du nichts bestätigt. In der Online-KB steht dann aber halt wieder Dein altes Kündigungsdatum.
Wo steht das genau und wie lange kann es dauern bis das Datum wieder dort steht?
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Falls sie das Handy nun doch schicken soll ich es dann am besten erst gar nicht annehmen ? Bekomm ich eine Bestätigung seitens O2 über den Widerruf? Mein ursprünglicher Kündigungstermin steht ja dann noch oder?
Ist die 01805-571766 die richtige Faxnummer um die Verlängerung zu widerrufen?
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Zitat
Original geschrieben von Knoxe
f.michaely
IMHO beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen für eine telefonisch oder online durchgeführte VVL mit Eingang des Gerätes beim Kunden und nicht, wie von Dir angenommen, mit Beauftragung der VVL.
So stand es zumindest in meinem (schriftlichen) VVL-Angebot.
Man möge mich verbessern, wenn ich mich doch irren sollte!!! 
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Ja hab ich auch angenommen aber hab nix gefunden wo das steht. Auf der Rechnung für das Handy steht jedenfalls nix
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Ok habs jetzt 2 mal gefaxt und per Einschreiben nach Nürnberg geschickt. Hoffentlich reicht das. Wäre zwar gerne geblieben aber bei so einem Service bleibt mir ja nur die Flucht
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Die Dame am Telefon sagte mir das heute der letzte Tag wäre um die VVL rückgängig zu machen. Ein Fax habe ich bereits hingeschickt. Also genügt dies? Gibt es irgendwo ein Gesetz oder ein Urteil wo man das nachlesen kann?