ZitatOriginal geschrieben von karlokru
Für die Entscheidungen die Wind intern trifft, bin ich sicherlich nicht verantwortlich zu machen! Könnte mir eher vorstellen, dass der in den letzten Wochen stattfindende Presserummel dazu beigetragen hat, dass der einstige Geheimtipp nun keiner mehr ist und damit die Roamingtarife nicht mehr zu halten waren.
Für alle Kunden, die das Aktivierungsformular noch nicht abgeschickt haben, gilt selbstverständlich uneingeschränkt das Rückgaberecht. Ich werde bei Rücksendung nicht aktivierter Karten den vollen Kaufpreis erstatten.
Nun ja, für die Preiserhöhung sicherlich nicht.
Aber für die bei ebay verkauften Karten zum Preis von 46,44 Euro incl. Versand schon!
In der Artikelbeschreibung wurde eindeutig MIT den Datentarifen geworben:
Überschrift:
"WIND Prepaid-SIM - Datentarife mit bis zu 1 GB weltweit"
Das Kleingedruckte:
"Dieses Angebot beinhaltet ausschließlich die Vermittlung der SIM-Karte von WIND mit 5 Euro Startguthaben. Für die Aktivierung der beschriebenen Tarifoptionen muss das Kartenguthaben ausreichend sein und ggf. zunächst aufgeladen werden. Für Aufladebeträge unter 50 Euro werden bei WIND Aufladegebühren fällig (1 Euro für Aufladungen bis 4 Euro, 2 Euro für Aufladungen bis 10 Euro und 5 Euro für Aufladungen bis 49,99 Euro). Um in den Genuss der zeitlich befristeteten Aktion "Vieni in Wind" (doppelte Aufladungen) zu kommen, muss das Aktivierungsformular bis spätestens zum 10. November 2006 als Fax bei der Aktivierungsstelle eingehen. Die beschrieben Datentarifoptionen können nach derzeitigem Stand bis zum 30. Juni 2007 aktiviert und bis zum 31. Juli 2007 genutzt werden. Bei Überschreiten des in den beschriebenen Datentarifoptionen enthaltenen Inklusivvolumens berechnet WIND die normalen aktuell gültigen Tarife für den Datenverkehr (siehe Tabelle oben). Für die Kontrolle und das Aufladen des Guthabens sowie für Gebühren, die durch eventuelle fehlerhafte Einstellungen (z.B. falsche Konfiguration des APN-Zugangspunkts usw.) oder die Nutzung anderer Dienste mit der SIM-Karte entstehen ist der Karteninhaber selbst verantwortlich. Der Umtausch einer aktivierten SIM-Karte ist nur möglich, wenn der SIM-Chip beschädigt ist; die Erstattung des Kaufpreises einer aktivierten Karte ist ausgeschlossen. Beanstandungen müssen direkt beim Mobilfunkbetreiber WIND erfolgen. Es gelten die jeweiligen Bedingungen und Tarife des Mobilfunkanbieters WIND Telecomunicazioni s.p.a Italien."
Nur mit dem letzten Satz alleine kann sich ein gewerblicher Verkäufer nicht schützen!
Wenn man z.B. ein Auto beim Händler kauft, mit vom Händler zugesagten Extras, und nach Lieferung des Autos stellt der Käufer fest, daß die Extras vom Hersteller nicht mehr angeboten werden, kann der Käufer den Händler dafür sehr wohl haftbar machen, denn genau diese Extras waren ja Bestandteil des Kaufvertrages beim Händler.
Im WIND-Fall werden sich wohl fast alle Käufer der Karte wegen der Daten-Optionen gekauft haben.
Vielleicht sollte der ebay-Verkäufer allen Käufern, die Ihre Karte in den letzten zwei Wochen (Rücktrittsfrist bei Online-Käufen) den Kaufpreis zurück erstatten.
Die Paypal-Käufer können den Kauf der Karte sogar recht einfach mit "Artikel entspricht nicht der Beschreibung" annulieren.