April, April, schön wärs
Beiträge von guenter-T
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Da ich T-Com Kunde bin, kann ich nicht direkt etwas dazu sagen, aber erstaunlich war das ich nach meinem Namen und Geburtstag gefragt wurde.
Dann mußte ich meine Anschrift nicht mehr nennen, ich wurde nur gefragt ob es zu meiner Adresse gehen sollte. -
Nein es gab nochmal eine Aktion, aber die ist auch zu Ende
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Ich hatte nach Erhalt meiner beiden Nokia 1110 bei der Hotline das zu geringe Guthaben reklamiert.
Heute sehe ich nun das mein aktuelles Guthaben auf beiden Prepaidkarten jeweils 15 € ist.
Man hat also reagiert. -
Mal eine Frage
Ich habe die Vodafone Datacard 3G (Option 129 glaube ich).
Kann diese Datacard mit EDGE umgehen oder ist sie aufrüstbar?
Oder dann schrott? -
Möglich ist natürlich alles, aber rechtlich zulässig ist es nicht.
Die Telekom hat - wie ich gelesen habe - gerade eine einstweilige Verfügung erhalten, in der es Ihr untersagt wird, nur die Teilnehmer an einem Gewinnspiel teilnehmen zu lassen, die so eine "Werbeerlaubniss" unterschreiben.
Ich glaube eher diese Anlagen sind nur reine "Routinebeigaben". -
Hallo Lebär
Ich denke Du mußt die Formulare nicht zurückschicken. Die sind wohl nur beigelegt worden falls Du auf der Bestellung aus Versehen die Kreuzchen nicht gemacht hast
und Du dies nun nachholen willst,
Ich kann jedenfalls telefonieren und simsen ohne die Anlagen zurückgeschickt zu haben. -
Also ich nutze gerne die dradio Nachrichten wenn ich auf Reisen bin. Ob am Flughafen oder in der Bahn, man kann mal schnell reinhören um aktuelles zu erfahren. Dafür finde ich es gut.
Aber meine Frage:
Wer finanziert das ganze eigentlich. Von den Telefongebühren hat die Firma doch nichts! -
Lt. Auskunft von Timo Beil soll Edge flächendeckend ausgebaut werden, also auch auf dem Land.
Wann und wo man beginnt und wann der Ausbau komplett ist, konnte oder wollte man mir aber leider nicht sagen.
Wir haben hier ja leider noch nicht einmal UMTS
Gruß Günter -
Ich bin ja durchaus dafür das ein Einwanderungstest gemacht wird.
Aber es muß doch um wesentliches gehen.
So stellt sich für mich die Frage wieweit beherrscht der Einbürgerungswillige die Deutsche Sprache in Wort und Schrift, bzw. wieweit bemüht er sich diese unsere Sprache so schnell wie möglich zu lernen.
Wieweit verinnertlich er unser Grundgesetz.
Dazu dienen aber meiner Meinung die meisten der Fragen nicht.