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Ich wollte eben einen Flaschenhalter an meinem ca. 5 Monate alten Stevens X7 montieren, jedoch hat sich die Schraube beim Ausdrehen (!) verkantet. Nun dreht sich auch das Gewinde im Rahmen (Niete im Rahmen mit Gewinde) mit und die Schraube steckt auf halber Strecke fest
Erster Negativpunkt an dem ansonsten tollen Rad...
Nun zur eigentlichen Frage: Nutzt Ihr Klickpedale? Wenn ja, welche? 
Ich fahre immer mal wieder Tagestouren, in Zukunft auch mal um die 100km weit. Dabei bin ich immer recht flott unterwegs, da ich das Rad in erster Linie als Sportgerät nutze. Der Untergrund ist ca 60% Asphalt, 30% befestigte Waldwege und ca 10% unbefestigte Wege.
Sind die Shimano PD-M970 ok? Von den 770ern liest man komplett unterschiedliche Meinungen (sehr schlecht bis hervorragend), genauso bei den "günstigen" 324ern. Das SPD-System scheint ja immernoch am funktionalsten zu sein, auch wenn Look-Pedale in der aktuellen Version wohl nahe rankommen.
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Es ist völlig unterschiedlich. Mal kommt ein Gerät mit SIM in einem Paket, mal getrennt. Mal kommt es per DHL, mal per GLS und ab und zu auch DPD. Wie man gleich von Betrug sprechen kann ist mir aber völlig schleierhaft. Mit einer Suchmaschine hätte man das auch herausfinden können...
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Das manche Kommentare das schreiben, ist mir bekannt. Nur war dieses "ETNS" genannte Projekt bereits 2005 vorläufig eingestellt und zwischenzeitlich sogar komplett beendet worden.
Und? Deswegen fällt unter den Begriff im Gesetz nun etwas anderes?
Zitat
Welchen Sinn die Regulierung eines toten Projekts machen soll, verraten uns die Kommentare aber nicht. Der Gesetzgeber ist oft nicht gar so doof, wie mancher glauben mag.
Ich kenne die Entstehung des Paragraphen nicht, könnte aber die Umsetzung einer EU-Richtlinie sein (c't schreibt von einer solchen Richtlinie: klick). Das wäre dann doch ziemlich eindeutig...
Zitat
Der Bestimmtheitsgrundsatz des Art.14 GG verlangt, dass Gesetze in sich ausreichend bestimmt sein müssen. Die von Dir benannte These müsste also im Gesetz eine Stütze finden. Daran mangelt es aber.
Dann fallen aber die ungeschriebenen Tatbestandsmerkmale so einiger Paragraphen raus...
Zitat
Welche Bedeutung Begriffe wie "Nummernraum" etc. i.S. des TKG haben, ist in §3 TKG haarklein definiert (Legaldefinition). Und zwar eindeutig und anders als Du es hier vorträgst.
"Europäischer Telefonnummernraum" ist dort als Begriff nicht definiert.
Zitat
Oder zeige mir die Stelle im TKG, wonach die allgemeinen Begriffsbestimmungen des TKG gerade für diesen Begriff keine Anwendung finden.
Der Begriff "Europäischer Telefonnummernraum" wie er in § 46 TKG verwendet wird ist in § 3 TKG nicht aufgeführt. Es fehlt also eine genaue Definition.
Solange die BNetzA an ihrerer Interpretation festhält, wird wohl nichts passieren.
Ist aber heftig OT hier.
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Habt Ihr diesen o2-Spot mal im Fernsehen gesehen? Ich denke mit diesem Spot rafft jeder sofort, was o2 o ist. Zwar lange, aber gut erklärt und auf jeden Fall einprägsam.
http://www.youtube.com/watch?v=3WussHzmWQI
Finde ich wesentlich besser als die o2-Monster-Werbung.
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So, die letzten Tage gab es wieder häufiger Probleme mit der MultiSIM. Immer wieder kommt es vor, dass eingehende Anrufe nicht auf allen Karten signalisiert werden, sondern nur auf einer. Die anderen Geräte sind natürlich ebenfalls eingebucht, aber dort passiert nichts. Einzige Lösung ist das Ausschalten aller "Zweitgeräte", was ja nicht gerade Sinn einer MultiSIM-Lösung ist...
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Mit dem europäische Nummernraum ist der Dienst "+3883" und gerade nicht alle "normalen" Rufnummern Europas gemeint. Steht in jedem TKG-Kommentar so drin und auch die Bundesnetzagentur sieht es so.
Deswegen sperren E-Plus und o2 ja bestimmte deutsche Festnetzrufnummern...
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Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wenn der Kunde damit die Rufnummer "089-123456789" anrufen will, kann er das im gegenwärtigen Status seines Vertrags. Dass er verbunden werden muss, ergibt sich i.ü. aus dem TKG.
Wo denn genau? Im TKG gibt es keine Verbindungspflicht zu deutschen Rufnummern!
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Klar gibts Vertragsautonomie, dachte allerdings es scheitert an der Kombination "Flat M" und Multicard.
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1. MD hat zig Fußnoten in der Preisliste, um alles mögliche auszuschließen und näher zu regeln.
2. MD schreibt an zwei Stellen klipp und klar, dass eine o2 Multicard in allen o2-Tarifen möglich ist (siehe v.a. Seite 42 des Tarif-PDFs). Zur Multicard gibt es keine Fußnote, die bestimmte Tarife ausschließt.
EDIT: Sie schreiben sogar ausdrücklich, dass die Multicard in allen Tarifen erhältlich ist: Klick
3. Die Preisliste ist Vertragsgrundlage. Wer unfähig ist, diese korrekt zu formulieren hat - wie bei AGB - eben Pech gehabt.
Ich würde aber wegen dem Kündigungsdatum extra eine Strafanzeige bei der StA Kiel einreichen...
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Das Formular findet man auf der GK-Webseite unter Downloads (Direktlink). Dort als Tarif "BACT" angeben und das Gerät auf Seite zwei mit hier im Thread genannter Artikelnummer eintragen. Die notwendige RV-Nummer findet man ebenfalls in diesem Thread. Und dann Seiten 1 und 2 sowohl eine Persokopie und Kopie der EC-Karte an die servicecenter.gk@t-mobile.de schicken.
EDIT: Aufgrund mehrerer PNs mal ausführlicher beschrieben...