Beiträge von handytim

    Also wenn man ein Gateway im privaten Rahmen nutzt, sagt kein Netzbetreiber was. Wenn man damit jedoch geschäftsmäßig fast rund um die Uhr Anrufe durchleitet, wirds kritisch.


    GSM-Gateways gibts viele, sie funktionieren so zuverlässig wie sie auch Geld kosten ;) Soll heißen die Sagem-Boxen für ca 130-150 Euro taugen (nur) für den Einstieg. Beachten sollte man aber, dass die Qualität durch eine weitere Mobilfunkverbindung enorm leidet. Ich würde entweder eine bwHZ nutzen (z.B. durch eine CombiCard Max) oder aber die T-Mobile-Flat des T-Home Anschlusses. Alles andere lohnt sich nicht wirklich hinsichtlich Kosten und Gesprächsqualität.

    T-Mobile muss was tun, denn Max liegt im Vergleich zu den Flat-Tarifen der Konkurrenz meilenweit zurück. Einfach mal durchrechnen mit ein paar Minuten und SMS in andere Netze.


    @ ompre:
    Für dieses Telefonierverhalten gibt es einmal netzinterne Flats, brauchst nur das gleiche Netz wie Deine Freundin. Ansonsten gibts netzübergreifende Flatrates ab ca 65 Euro/Monat. Die allerwenigsten werden wirklich jeden Tag 2 Stunden telefonieren, gibt es denn überhaupt so viel zu bereden, dass man täglich zwei Stunden mit der gleichen Person telefoniert?

    Die BNetzA hat klargestellt, dass eine CallingCard-Einwahl im Prinzip eine völlig normale Festnetznummer ist, kein Premium-Rate, keine besondere "Einwahlnummer für andere TK-Dienste", kein Massenverkehr, das ist schonmal nicht schlecht.


    Gemäß dem genannten Paragraph darf o2 die Nummer also nur sperren, wenn dadurch die Stabilität des eigenen Netzes gefährdet ist. Dies dürfte o2 nicht nachweisen können, da insgesamt gesehen ja nicht allzu viele Leute Callthrough nutzen. Vor allem müsste dann ja eher der Callthrough-Anbieter Probleme mit Überlastungen haben, da er 1. eine im Vergleich zu o2 kleinere TK-Einrichtung betreibt und 2. auch Kunden in anderen Mobilfunknetzen bedient. Wenn schon der callthrough-Anbieter kein Problem mit der Nutzung hat, dürfte o2 erst recht keine Stabilitätsprobleme bekommen.


    Ich würde an Deiner Stelle o2 eine Frist zur Aufhebung der Sperre (bzw. zur Entstörung) setzen und es mit der Aussage der BNetzA begründen. Weiterhin kannst Du ja auch ankündigen, eine Klage nach dem UWG anzustreben, sollte o2 die Sperre nicht aufheben.


    Eine Feststellungsklage lohnt wohl nicht, da würde ich den Callthrough-Betreiber lieber bitten eine "geheime" Zugangsnummer für o2-Kunden zu schalten ;)