Zitat
Original geschrieben von andi2511
Wobei die Begrifflichkeit immer noch merkwürdig (um nicht zu sagen falsch) ist, denn die Grundmiete enthält keine Betriebskostenvorauszahlungen, sie ist überraschenderweise eben nur die Grundmiete. :confused:
Dein Gesamtbetrag setzt sich zusammen aus Kaltmiete/Grundmiete plus den Betriebskosten/Nebenkosten. Ersteres hat nichts mit Vorauszahlungen etc. zu tun.
Richtig! Die Grundmiete ist die Gegenleistung, die der Mieter für die reine Überlassung der Wohnung zum Gebrauch erbringt.
Die Miete setzt sich zusammen aus
- der Grundmiete und
- dem Betrag der Betriebskosten im Sinne des § 27 II. Berechnungsverordnung..
Vgl. § 556 Abs. 1 BGB.
Alternativ hier mal aus http://www.lexsoft.de
Grundmiete:
Der Begriff Grundmiete steht synonym für "Kaltmiete". Dabei handelt es sich um den eigentlichen Mietzins ohne Berücksichtigung der entstehenden Betriebskosten, die entweder im Umlageverfahren oder als Pauschalforderung hinzukommen. Daraus resultiert der Gesamtbetrag der Mietzinsforderung ("Warmmiete"). Zu unterscheiden ist die Grundmiete von der so genannten Festmiete. In dieser ist sowohl die Grundmiete als auch die Betriebskostenpauschale enthalten.
Praxistipp:
Soll der Mieter neben der Grundmiete zusätzliche Kosten tragen (was die Regel ist), so muss der Mietvertrag eine eindeutige Regelung darüber enthalten, für welche Nebenkosten der Mieter aufzukommen hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine solche Vereinbarung rechtlich unwirksam ist (siehe unter anderem Urteil des AG Köln 14.10.1975 - 152 C 3316/75).
Entweder hat der Vermieter schlicht und ergreifend keinerlei Ahnung, was er tut oder aber es ist ein Vorsatz vorhanden, um sich zu bereichern! Ich persönlich würde empfehlen, sich mit dem Mietvertrag an eine Mieterschutzvereinigung zuwenden, um dort fachmännischen Rat einzuholen.
Gruß,
Oliver