Beiträge von Bienenmann

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    Original geschrieben von DieterP
    vielleicht sehe ich das ja falsch. ich habe eine kamera und einen dekobaum bestellt. dafür habe ich eine bestellbestätigung per email bekommen auf der steht, dass mit der auslieferung der kaufvertrag zustandekommt.
    heute nun habe ich die lieferung bekommen, da die kamera offensichtlich nicht lieferbar ist, erstmal als teillieferung den dekobaum. auf dem lieferschein steht klar drauf, dass die kamera dann am 15.4. nachgeliefert wird.
    ist das denn jetzt nicht die vielzitierte auslieferung der ware?


    da habt ihr es. auch neckermann hat sich entsprechend abgesichert. und in der schriftlichen zusicherung irgendwann zu liefern müsste schon das gegenteil stehen.

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    Original geschrieben von TM1
    So ein kleines bischen gelesen hast Du den Thread aber?
    Es ist schon ein himmelweiter Unterschied zwischen dem was Du beschreibst und der Situation wenn man ein entsprechendes Schreiben als Bestätigung bekommen hat wie schon mehrmals beschrieben.


    ja hab ich. kennst du den thread, dann ist dir doch bestimmt nicht das bgh urteil entgangen, oder? wenn es in so einem fall dem händler schon möglich ist sich herauszuwinden, müsste es im fall von neckermann erst recht gehen.


    zudem: ob es soviel ausmacht, ob man nun eine automatisch generierte nachricht statt per email mit der briefpost bekommt? das liegt ja eher an der organisation von neckermann, weil die nunmal kein internethändler sind.
    absolut (branchen)üblich ist es jedenfalls dass eine bestellbestätigung keinen kaufvertrag begründet.


    aber gut, ich will nicht behaupten dass ich es besser weiß. klar ist der fall keinesfalls und ob neckermann sich da einfach geschlagen gibt. ich kenne ähnliche fälle, die vor gericht endeten. muss man wissen, ob man das möchte.

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Wieso sollte man sich nicht im Recht fühlen wenn man im Recht ist?


    Im Recht? Im Recht die Lieferung der Kamera für 129 Euro zu verlangen? Da wäre Neckermann aber ein ziemlicher Exot, wenn man das Recht vor Warenversand erwerben würde. Bei so ziemlich allen Versendern wird der Kaufvertrag mit der Versandbestätigung wirksam und erst dann hat man ein Recht auf Lieferung.

    Zitat

    Original geschrieben von Sunnymouse_NRW


    Na ja, ich weiß wirklich nicht, ob sich Neckermann bewußt ist, wie man Kunden massenhaft vergraulen kann! Bei der Gelegenheit frage ich mich auch, wozu übrigens die Lieferzeitprüfungen, die Verfügbarkeitsprüfung etc. auf der Homepage.


    Ich denke Kunden, die ein Produkt zu einem offensichtlich fehlerhaften Preis bestellen wollen, und sich noch im Recht fühlen, wenn sie vom Händler Lieferung verlangen, 'vergrault' jeder Händler gern :P

    Wirtschaftswoche und junge Karriere


    Hi,


    es gibt für bestimmte Studenten ne recht günstige Möglichkeit o.g. Zeitschriften zu beziehen.
    Und zwar meldet man sich einfach online beim bdvb.de an. Ist so nen Verein von VWL/BWL-Studenten. Jedenfalls bekommt man dort für 48 Euro jährlich die Wirtschaftswoche und junge Karriere.


    Das Prämienabo der wiwo ist zwar noch billiger, aber hier spart man sich eben das rechtzeitige kündigen/neu bestellen und wenn einen die junge karriere bzw. die restlichen Club-Leistungen noch interessieren ist es ein gutes Geschäft denke ich..


    ciao

    Hallo,


    ich suche einen Vertrag mit einem optisch ansprechenden Handy (Klapphandy, Slider, etc. - irgendwas elegantes eben). Außerdem hätte ich gerne ein TOMTOM Navi, möglichst Europa.
    Dazu ein Tarif mit passablen Gesprächskosten. Also möglichst keine 19,90 Mindestumsatz und Minutenpreise bis zu 0,69 euro, wie es jetzt ist - Wenns geht im D-Netz.
    Ich kann euch also versichern dass es kein Schubladenvertrag werden soll ;) Deshalb gehts auch nicht um einen rechnerisch günstigsten Preis.


    Gruß
    Till