Beiträge von mr3

    Also nochmal zu der Sachbeschädigung.
    Ich habe gerade bei Wikipedia gelesen, das fahrlässige Sachebschädigung nicht strafbar ist.
    Was ist, wenn ich sage, er sie ausgerutscht, habe sich dabei auf meinem Roller abstützen wollen (in der Hektik) und hat dabei aber den kleinen Riss am unteren Ende des Schutzbleches (Plastik) verursacht?



    Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Das Verfahren wird wohl wahrscheinlich vom Staatsanwalt nach §153 StPO eingestellt.


    Aus welchem Anlass? Mangel an Beweisen?


    Ich würde eben auch gerne verhindern, dass der Zeuge noch geladen wird.

    Probezeit hat er sicher.
    Aber die Polizei weiß ja bisher nichts davon, das es mit seinem Motorrad passiert ist.
    Wie gesagt, bisher einfache Sachbeschädigung.
    Der Beamte konnte selbst nicht glauben, dass das mit einem Motorrad passiert sein soll, daher ist es "nur" eine Sachbeschädigung.
    Angenommen, ich kann jetzt nichts mehr ändern, was würde ihm maximal drohen?
    Und selbst, wenn er jetzt als Täter der Polizei bekannt wird, was passiert wenn ich den Strafantrag nicht unterschreibe? Kann ihm dann etwas passieren?

    Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Der Staat hat ein Monopol auf Strafverfolgung. Man kann nach einer strafbaren Handlung die Sache nicht "untereinander" klären. Das würde ja Selbstjustiz, Erpressung und Nötigung Tür und Tor öffnen.


    Aber bei einem Fall, der eigentlich vor ein Gericht gehört, kann man sich doch auch mit Hilfe eines "Vergleiches" einigen.
    So wird ja auch das Rechtsmonopol des Staates umgangen oder sehe ich das falsch? :confused:

    Ich muss ehrlich zuegeben, der Schaden ist so klein, das er selbst mir erst viel später aufgefallen ist.
    Ich würde das einfach nicht so drastisch formulieren.
    Da er direkt danach hingestürzt ist, kan ich mir vorstellen, das er arg verwirrt war und das nicht alles gleich verstanden hat, was er da angestellt hat.
    Ausserdem hat es keine 24h von der Schadensfeststellung, bis zum Zeitpunkt an dem er sich bei mir gemeldet hat, gedauert.

    Von Unfallflucht habe ich bei der Polizei nie etwas angegeben.
    Die haben das als Sachbeschädigung aufgenommen.


    Zitat

    btw: Kann man tatsächlich eine getätigte Strafanzeige NICHT zurückziehen?
    Was ist, wenn man argumentiert, man hätte den Verursacher ausfindig gemacht und alles untereinander geklärt? Kann ich nicht so recht glauben...


    So muss ich nicht nur argumentieren, genau so ist es ja.

    Meine Wortwahl solltet ihr nicht weiter beachten. :)


    Zur Polizei wollte ich heute auch shcon, aber die meinten, ich solle mich an den Sachbearbeiter von gestern wenden und der hat erst ab 20 Uhr Dienst. Leider muss ich aber 19 Uhr weg und kann mich dann um 8 nicht mehr melden. :(


    flashhawk
    Das war so ein Experte...er hatte den ersten Tag den Führerschein und einne schöne Enduro von Kawasaki.
    Naja, er hat sie nichtmal anbekommen, da brauchte er schon Hilfe. Und als sie dann an war, ist er quer über den Hof geschossen und hat dabei das Schutzblech meines Rollers erwischt.
    Ich nehme an, er selbst hat das nichtmal gemerkt. Zumal er am Ende des Hofes schließlich selbst am Boden lag.
    Deswegen will ich ihn auch nicht der Fahrerflucht bezichtigen.

    Hallo,
    ich brauch mal euer rechtliches Wissen. :)
    Folgende Situation:


    ich habe gestern Nachmittag eine Strafanzeige aufgegeben, weil mein
    KFZ beschädigt wurde und mir von einer 3. Person angegeben wurde,
    dass es von einer fremden Person beschädigt wurde und ich es
    keinesfalls selbst war. Der Täter ist angeblich mit dem Motorrad
    gegen meinen Roller gefahren. Ein kleiner Riss im Schutzblech ist die
    Folge.
    Ob diese 3. Person es gesehen oder nur gehört hat weiß ich nicht.
    Aber er wollte mir zunächst nicht sagen wer es war.
    Später konnte er mir nur sagen, welches Motorrad der Täter fuhr.
    Inzwischen ging ich zur Polizei und erstattete Anzeige gegen
    Unbekannt. Allerdings gab ich bei der Polizei diese 3. Person als
    Zeugen an.
    Ich habe natürlich selbst versucht heruaszufinden wer es war.
    Dies ist mir bis zum späten Abend auch gelungen.
    Heute rief mich der Täter an, entschuldigte sich und verspach mir das
    Geld am Montag zu geben. Ich glaube ihm definitv.
    Ich habe allerdings gesagt, ich würde die Anzeige zurückziehen. Nun
    musste ich aber feststellen, das dies wohl nicht möglich ist.


    Meine Frage:
    Wie kann ich den Sachverhalt so klären, dass der Täter nichts mehr an
    Konsequenzen befürchten muss und die 3. Person nicht als Zeuge
    geladen wird?


    P.S.: Bei der Polizei habe ich einen Sachschadne von 250€ angegeben,
    später stellte sich aber heraus, es kostet nur 70€.



    Ich danke euch schon jetzt für eure großartige Hilfe. :top: