Hallo,
ich interessiere mich derzeit für ein Fahrzeug mit Kurzzulassung, wie läuft es da mit der Umweltprämie, Herstellerbonus (Bye-Bye-Prämie von Skoda) etc.
Konkret handelt es sich dabei ja um Neuwagen, die einen gekennzeichneten Zeitraum auf ein Unternehmen zugelassen werden. Ich als Kunde werde ja mit dem Tag der Übergabe Eigentümer des Fahrzeugs, erhalte die Zulassungsbescheinigungen und das Fahrzeug. Das Unternehmen übernimmt für die Dauer der Haltefrist die Kfz-Steuer. (diese entfällt ja sowieso)
Auch muss ich das Fahrzeug ja wie gewohnt mit eigener Versicherungsdoppelkarte versichern und das Fahrzeug einfach nach der Haltefrist auf meinen Namen ummelden.
Nun habe ich folgende Fragen:
- Erhalt ich trotzdem die Kfz-Steuerbefreiung für 1 Jahr?
- Kann ich die Umweltprämie sofort nach Auslieferung beantragen, oder muss
ich bis nach Ende der Haltefrist warten?
- Gibt es konkret irgendwelche Nachteile bzgl. Bye-Bye Prämie vom Hersteller,
Umweltprämie vom Staat etc.?
Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße
Sunnymouse_NRW