ZitatOriginal geschrieben von BlueSkyX
Gilt aber nicht für alle Prepaid-Abos!
Für welche Prepaid-Abos gilt denn nicht, dass der angebrochene Monat nicht mitgezählt wird?
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ZitatOriginal geschrieben von BlueSkyX
Gilt aber nicht für alle Prepaid-Abos!
Für welche Prepaid-Abos gilt denn nicht, dass der angebrochene Monat nicht mitgezählt wird?
Hallo, fragt Premiere bei der Aktivierung / Einlösung des 2-Monats Gutscheins nach der Seriennummer des Sat-Receivers?
In anderen Länder (bspw. Frankreich) ist es Standard das man immer Kleinbeträge also nur soviel abhebt, wie man z.B. am Tag oder Wochenende benötigt - bei uns sind eher größere Beträge die Regel.
Gibt es was neues in Sachen HUK / Postbank und 75 Euro Guthaben? Hat dieses schon jmd. erhalten?
Ich warte leider auch noch immer auf die Auszahlung für einen Neuvertrag aus der ersten Ursprungsaktion (02.05.-10.05.2008) - leider wurde mir bereits 2 x von René versichert, dass er sich sofort nach Rückkehr aus seinem Urlaub bzw. am nächsten Wochenanfang darum kümmern wird, bis heute leider keine Reaktion mehr...
Absolut schade, dass haben die beiden wirklich nicht nötig - bei 5 Freunden denen ich den Laden empfohlen habe, klappte alles einwandfrei.
Sollte das Geld nicht bald eingehen, ist es wohl wirklich ein Fall für meine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt, der das Geld dann schon eintreibt - obwohl ich ja bisher immer gehofft habe, dass man die Angelegenheit auch "NORMAL" klären kann, aber wenn etliche PM, Faxe und E-Mails nicht helfen und telefonisch niemand zu erreichen ist bzw. auf René verweist?
Viele Grüße
Sunnymouse_NRW
ZitatOriginal geschrieben von jandoe
Was ist bei dem Postbank/ BUHL Konto eigentlich hiermit: Vollversion WISO Internet Security zum Schutz Ihres Rechners fur Online-Banking
Gerade bekam ich verwundert eine E-Mail Versandbestätigung, erhalte nun also zum Postbank Konto aus der Buhl Aktion auch die versprochene Software zugeschickt...
VERSANDBESTÄTIGUNG
Vorgangsnummer: XXXXXXXXXXX
Ihre Kundennummer: XXXXXXX
Artikel: WISO Internet Security
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
Ihr Paket ist bereits auf dem Versandweg
mit DPD (Deutscher Paketdienst). Sie können den Versandverlauf des
Paketes unter Angabe der Paketnummer auf den Onlineseiten des DPD unter
http://www.dpd.net/index.php?id=41128&language_id=7 verfolgen.
Ihre Paketnummer lautet: XXXXXXXXXXXXXXXXX
Für Rückfragen steht Ihnen unser Service Center gern zur Verfügung.
Mo-Fr 08:00-21:00
Sa 09:00-13:00
Telefax 0180/53545730 (0,14 EUR/Min)
Telefon 0180/5354551 (0,14 EUR/Min)
(Mobilfunktarife können abweichen)
E-Mail service@buhl.de
Es grüßt Sie freundlich
Ihre Buhl Data Service GmbH
i.A. Katja Müller
- Service Center -
Hallo, hat einer von Euch zufällig die Kontonummer und BLZ der PVZ-Stockelsdorf zur Hand?
Bei meinem Online-Banking gibt es immer die Fehlermeldung Commerzbank Kontonummer ungültig - möchte natürlich überweisen.
Habe Kto. 76938009 und BLZ 23040022 verwendet, ist doch korrekt, oder?
Viele Grüße,
Sunnymouse_NRW
Hab' nur einmal was mit Fexcom zu tun gehabt, da lief aber alles absolut seriös und sehr gute Kommunikation per E-Mail inklusive.
Nochmals wg. Hobby & Freizeit. Heißt also, dass aus der Zanox Statistik bis zu 3 Monate gar nicht zu entnehmen ist, ob die Abo-Abschlüsse erfasst wurden?
Oder ist es doch irgendwie sichtbar, dass die Clicks korrekt erfasst wurden, so dass nur der Sale fehlt?
Würde mich interessieren, da Freunde über meinen Link Ende Juni etwas bestellt haben, ich jedoch bisher nur Views und Clicks in der Statistik sehen kann...
ZitatOriginal geschrieben von petersandi
Wieso? Soll man die Dummheit von einigen denn unterstützen? Wer meint, er muss einen völlig unrealistischen (= nicht schnäppchenmäßigen) Preis für ein Ticket bieten, der soll dann auch damit leben.
Wobei ich allerdings meine Zweifel habe, dass DB das Widerrufsrecht wirksam ausschließen kann, wie sie es gerne hätten.
Hallo petersandi,
ich zweifle nicht daran, dass die Bahn das Widerrufsrecht wirksam ausschließen kann.
Laut BGB gelten die Vorschriften für den Fernabsatz nicht im Bereich Beförderungsleistungen, zumindest nicht in jedem Fall
§312b BGB hat folgendes geschrieben - Zitat:
"(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge
[...]
6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,"
Nachzulesen unter http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312b.html
Dieses ist konkret und korrekt angegeben - Zitat
"Reisezeitraum: 16.08. - 31.10.2008 (keine Freitage, nicht am 02.10.2008)."
Es wird somit kein wirksames Widerrufsrecht geben!