Beiträge von Printus

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    Original geschrieben von brasax
    Sehr schön. Dann klaue, äh leihe ich mir wirklich die Räder.. Bring es ja zurück. Und passieren kann mir schließlich auch nichts..


    Das ist kein passender Vergleich. Wir wissen nicht wie es konkret gelaufen ist, dass der Vater in den Besitz des Autoschlüssels kam. Wenn er sich den ohne Wissen eines Verantwortlichen der Werkstatt geschnappt hat - OK, dann könnte man das zunächst als "Diebstahl" betrachten.
    Vermutlich war es aber doch so, dass der Sohnemann dem Vater den Wagenschlüssel gegeben hat. Damit ist dem Vater kein Diebstahl mehr zu unterstellen und auch der Sohn hat nicht gestohlen. Vielleicht ist es "vorübergehende Unterschlagung" oder "unrechtmäßige, vorübergehende Aneignung". Nicht aber Diebstahl.


    Grundsätzlich dürfte es seitens des Besitzers durchaus autorisiert gewesen sein, dass das Auto bei einem Werkstattaufenthalt zu einer Probefahrt bewegt wird - nur nicht von dieser Person. Dass es "die falsche Person" war erfüllt aber nicht den Tatbestand des Diebstahls, denn der Wagen wurde ja nicht geklaut.


    Wenn du ein Fahrrad mitnimmst ist das aber der Fall, unabhängig davon ob du es wieder zurück stellst.


    Vernünftigerweise redet man mit Verantwortlichen der Werkstatt und diese werden in einem ordentlichen Unternehmen Konsequenzen ziehen: klare Anweisung, dass solche Dinge nicht stattfinden dürfen und nur berechtigte Personen Kundenfahrzeuge bewegen dürfen. sowohl zu Probefahrten wie auch auf dem Hof. Keine "persönlichen Erledigungen", Heimfahrten etc, Probefahrten sind wirklich nur Probefahrten.
    Wer sich nicht dran hält oder weil auch jetzt schon gegen vorhandene Regeln verstoßen wurde: Abmahnung.


    Als Kunde weiß ich dann, dass Konsequenzen gezogen wurden und wenn ich obendrein für den Vertrauensmissbrauch Wiedergutmachung erfahre, zumindest das Bemühen der Werkstatt, sollte das OK sein.

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    Original geschrieben von brasax
    Meine Werkstatt ruft mich wegen jeden Mist an, der gemacht werden soll, aber vorher nicht abgesprochen war.


    Wobei sie sich bei einem Kunden wie dir besser noch eine notariell beglaubigte Auftragsbestätigung geben lassen sollten und ein gerichtlich vereidigter Gutachter neben dem Mechaniker stehen sollte. Es könnte ja sonst sein, dass der Mechaniker die Motorhaube beim Öffnen an der falschen Stelle berührt und der Wagen dadurch Schaden nimmt...


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    Original geschrieben von brasax
    Wenn nun jemand meine Kiste unberechtigt fahren würde, würde ich Anzeige erstatten. Ganz einfach. Der Grund dafür ist nicht, dass ich gleich mit Anwalt schreien will oder Schadensersatz einfordern möchte, sondern weil jemand mein Fahrzeug entwendet und unberechtigter Weise damit gefahren ist. Wie es dazu kam, ist mir scheißegal. Es hat keiner ohne meine Erlaubnis mit meinem Fahrzeug zu fahren.


    Niemand hat dein Fahrzeug "entwendet", der Mechaniker der Werkstatt, in die du den Wagen gebracht hast, hat eine Probefahrt unternommen.
    Wenn ihn diese Probefahrt nach Hause führt ist das sicherlich grenzwertig, auch unter dem Aspekt, was wäre wenn der Wagen nachts außerhalb des Werkstattgeländes steht und dort einen Schaden erleidet. Ich möchte auch nicht, dass mein Wagen nachts irgendwo herumsteht, wo ich es nicht weiß und wo es mir womöglich nicht Recht wäre. Mit "Fahrzeug entwendet" hat das aber dennoch lange nicht zu tun.
    Dass im vorliegenden Fall obendrein noch jemand, der gar nicht direkt zur Werkstatt gehört und keinen trifftigen dienstlichen Grund für die Fahrt hat, mit dem Auto herumgurkt, ist natürlich außerhalb jeder Legitimation.


    Wir hatten das aber weiter oben schon mal diskutiert: Was soll eine Anzeige denn bringen? Es ist weder ein straf- noch ein zivilrechtlicher Schaden erlitten, den ein Gericht regulieren könnte.


    Es ist nicht in Ordnung wenn sowas passiert, es muss drüber geredet und deutlich gemacht werden, dass solche Aktionen inakzeptabel sind. Aber das war's dann auch.


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    Original geschrieben von brasax
    Bei einem Porsche muss man, bevor mann richtig Gas gibt, den Motor warm fahren. Passiert das nicht, und man gibt Vollgas, dann kann das Schäden nach sich ziehen. Auch wenn man das schlecht beweisen kann, hätte ich ein ungutes Gefühl. Die Leute in der Werkstatt kennen diese Autos und wissen was zu tun ist und Fehler passieren, aber die Wahrscheinlichkeit ist geringer, als wenn ein Vollpfosten das Auto zum Vergnügen hat und von Anfang an Gas gibt.


    Alleine, dass er zu schnell war deutet schon darauf hin, dass er nicht unbedingt pfleglich mit dem Fahrzeug unterwegs war, sonst wäre er nicht aufgefallen..


    Dass jemand unberechtigt mit dem Wagen fährt ist kein Beweis, dass er den Wagen dabei beschädigt. Eher ist sogar davon auszugehen, dass er das nicht machen wird, denn dann würde die ganze Aktion auffliegen.


    Und wieso eine Geschwindigkeitsübertretung zugleich beweist, dass jemand das Auto nicht warm fährt oder unpfleglich behandelt, erschließt sich keiner Logik.


    Wenn der Motor eines (hochwertigen) Fahrzeugs aufgrund normaler Benutzung kaputt geht ist es ein Schrottmotor. Egal ob hochgezüchtetes Triebwerk oder Trabant Zweitakter: ich erwarte von einem solchen Produkt, dass es sich nicht selbst zerstört wenn man es im Rahmen seines Leistungsspektrums benutzt.

    Völlig richtig! Das Erschreckende ist allerdings, dass man sich heute nie sicher sein kann mit Leuten konfrontiert zu werden, die so denken. Zum Glück - oder auch nicht - ist das "typisch deutsch" weil man hier gerade, wenn es ums Auto geht, völlig durchdreht...


    Solche Dinge befördern, dass immer mehr gute Leute auswandern.

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    Original geschrieben von Brainstorm
    Es ist nicht bekannt wie der Mann das Fahrzeug gefahren hat (Drehzahl etc), gerade turbogeladene Diesel mögen das gar nicht. Hier sind Folgeschäden möglich. Es ist also zwingend erforderlich daß die Werkstatt rechtlich einwandfrei klarstellt, daß sie für alle eventuell auftretenden Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet.


    Dann darfst du konsequenterweise niemals eine Auto in eine Werkstatt geben weil...
    a) du weißt auch nie, wie der legitimierte Mitarbeiter der Werkstatt mit dem Auto umgeht und
    b) er könnte dem Motor auch beim Schrauben Schaden zufügen.


    Die Tatsache, dass hier - wie es scheint - unerlaubt von einem nicht Authorisierten mit dem Wagen gefahren wurde lässt nicht den logischen Schluss zu, dass dabei der Motor beschädigt wurde. Eher im Gegenteil - es ist logischer Unsinn. Es ist im Hinblick auf den Motor völlig egal ob der Mann berechtigt oder unberechtigt mit dem Auto gefahren ist.
    Strittig ist allein der Punkt, wie es sein kann, dass da jemand unerlaubt mit dem Auto unterwegs ist. Aber du kannst nicht proaktiv eine Beschädigung des Motors unterstellen nur weil es nicht der zuständige Mechaniker war, der den Wagen gefahren hat und weil die Probefahrt sehr ausgedehnt war...


    Wie Erik schon schrieb: Viel Spass bei der Beweisführung, dass hier der Motor beschädigt worden sein könnte...


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    Original geschrieben von Brainstorm
    Mit einer kostenlosen Inspektion würde ich mich da nicht zufrieden geben. 200 Euro gespart, und ein halbes Jahr später ein Motor für 4000€ kaputt.


    Nö. Es ist einfach nicht valide zu unterstellen, dass der Motor beschädigt worden sein kann weil jemand ohne Erlaubnis mit dem Auto fuhr. Der Zusammenhang ist unsinnig.


    WENN der Motor beschädigt wäre könnte das genauso durch die Fahrweise des Besitzers gekommen sein und es hätte genauso durch eine Probefahrt des echten Mechanikers kommen können. Man sollte auch erwarten, dass eine Motor so zuverlässig ist, dass er nicht sofort kaputt geht wenn er mal ein paar Kilometer gefahren wird.


    Der strittige Punkt ist nicht ein von dir unterstellter, tatsächlich aber gar nicht vorhandener und auch nicht beweisbarer potentieller Motorschaden. Es ist nur jemand mit dem Wagen gefahren, der auf den ersten Blick keinen Grund und keine Erlaubnis dazu hatte. Natürlich ist das zu klären, genauso wie der Halter selbstverständlich nicht die Blitzer-Folgen übernimmt.
    Aber daraus jetzt eine Aktion in der Größenordnung zu machen, wie du es vorschlägst, ist vollkommen an der Sache vorbei.


    Du schreibst als wäre der Motor in Fetzen geflogen wie just beim A380 oder als wäre ein Verbrechen passiert. Dabei ist nur jemand mit dem Wagen gefahren und es ist etwas dubios, wer der Jemand ist und warum er seine so ausgedehnte Tour machte. Das gehört natürlich geklärt, eine gute Werkstatt macht es durch eine großzügige Kulanzleistung gut - aber das war's dann auch.


    Du drehst hier auf als sein ein Mord passiert...


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    Original geschrieben von Brainstorm
    Und genau hier liegt der Punkt: Wie willst Du alleine diesen Forderungen Nachdruck verleihen.


    Es gibt überhaupt keine Forderungen weil bis auf den Benzinverbrauch kein Schaden entstanden ist! "Was wäre wenn...?" ist kein justiziabler Sachverhalt.


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    Original geschrieben von Brainstorm
    Zusätzlich weißt Du nicht ob der Fahrer geraucht hat oder ähnliches. Also ist in meinen Augen eine komplette Grundreinigung auf kosten der Werkstatt erforderlich. Den Reinigungsbetrieb wählt der Kunde.


    Ich mag dir nicht zu nahe treten. Aber meinst du das ernst?


    Ich bin auch vehementer Nichtraucher und in meinem Auto hat auch niemand zu rauchen. Aber wenn es doch passieren würde und ich hätte hernach das Gefühl, mein Auto ist jetzt unsauber bis es aufbereitet wurde, würde ich den Forenpsychologen um Hilfe bitten...


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    Original geschrieben von Brainstorm
    Natürlich braucht man nicht für jede Kleinigkeit einen Anwalt. Wenn jemand versehentlich gegen Dein Auto fährt und eine Beule in die Tür macht, kann man das so klären, wenn derjenige seine Schuld einsieht, und für die Kosten aufkommt.


    Ach so , na klar. Wenn dann ggf. eine Smart Repair nicht geht, eine neue Tür inkl. Lackierung her muss, fraglich ist ob der Schweller und damit die Struktur des Autos einen abbekommen haben, nebenbei einige tausend EUR allein für die Tür nebst Wertverlust zur Disposition stehen, dann geht das deiner Meinung nach als Kleinigkeit ohne Anwalt. Aber wenn nix passiert ist, es ist nur mal jemand mit dem Wagen gefahren, der das nicht hätte tun sollen, dann muss die Werkstatt anwaltlich zur Zahlung hunderter EUR gezwungen werden...?


    Interessante Ansichten hast du...

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    Original geschrieben von 1160
    Also mal ganz ehrlich. Wenn Mercedes die große Premiumnummer fährt im Sinne von 2t Metall sind 60.000 wert, dann ist klar dass so eine Nummer höchste Erregung hervorruft.


    Das hat weder mit dem Premiumanspruch noch dem Preis des Wagens zu tun. Es wäre, auch wenn man einen 30 Jahre alten Lada führe, absolut inakzeptabel, dass irgendwelche Pfadfinder ohne Legitimation Spritztouren mit dem Wagen machen, den ich als Halter zur Reparatur in der Werkstatt wähne.


    Bevor man sich aber zu diesem Vorwurf aufschwingt muss erstmal geklärt werden ob es denn tatsächlich so war. Es wäre ja auch denkbar, dass der Vater als Aushilfe in der Werkstatt tätig ist und eine notwendige längere Probefahrt unternommen hat. Das wäre zwar sehr ungewöhnlich und alles andere als wahrscheinlich. Aber bevor man massives Fehlverhalten unterstellt sollte man sicher sein und nicht einfach nur deshalb etwas behaupten weil es auffällig scheint.


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    Original geschrieben von 1160
    Man kann nicht am Montag massig Geld verlangen und Dienstag dummdreist Vernunft einfordern. Mal sehen, wo das noch hinführt... ;)


    Wenn irgendein Mitarbeiter am Sonntagmorgen ein Auto vom Hof holt, was später wieder da steht, muss das der Geschäftsführung nicht bekannt sein. Also zieht auch die Unterstellung nicht, dass diese Werkstatt ihre Kunden verarscht...

    So, jetzt bin ich auch auf Waschmaschinen-Suche. Die Dinger gehen blöderweise immer zur völlig falschen Zeit kaputt! :rolleyes:


    Anforderungen:
    - ordentliches, zuverlässiges Gerät für einen 2/3-Personen-Haushalt
    - Frontlader
    - möglichst niedriger Preis, wobei das nicht zu Lasten der Qualität gehen sollte
    - Maschine wird in einer Altbauwohnung, 2. Stock stehen; es sollte also im Waschbetrieb nicht so rumpeln, dass der "Untermieter" meint, das Dach stürzt ein
    -- Absicherung gegen Wasserverlust / Aquastop wäre insofern sicher gut...


    Was ist von Waschtrocknern zu halten? Bisher landet alles zum Trocknen auf der Leine - aber das kostet Zeit und Mühe. Da wäre ein Kombigerät natürlich attraktiv...?!?!

    Ich find' die Fenix weder zu dunkel noch zu lila. Wir reden über eine preiswerte Mini-Taschenlampe für den Schlüsselbund. Sicherlich gibt es auch 1000 EUR-Scheinwerfer, mit denen man eine Filmkulisse hollywood-tauglich ausleuchten könnte. Aber als Minilämpchen für den Schlüsselbund reichen diese Lampen allemal.


    An unserem Kellerschlüssel baumelt seit Jahren eine 2,99 EUR-Aldi-Billigst-Lampe - und selbst die ist gut brauchbar.

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    Original geschrieben von SE_Handy_Freak
    Und zum Thema: Auf jeden Fall sollte das Autohaus das Bussgeld + eine ordentliche Summe Entschädigung übernehmen, wenn nicht -> Anwalt!


    Kann mir irgendjemand, der eine solche Forderung in den Raum stellt, erklären was das bringen soll? Was soll ein Anwalt hier erreichen???
    Es ist doch lächerlich eine "Entschädigung" zu wollen obwohl kein Schaden entstanden ist. Die 5 EUR für's Benzin kann man auch ohne Anwalt regulieren - wobei das wohl das geringste Problem ist in der ganzen Sache ist.


    Es gibt hier nichts zu entschädigen. Das Einzige, was deutlich ausgesprochen werden muss ist, dass das Bußgeld der Fahrer des Wagens zu tragen hat und dass man sich deutlichst verbittet, dass irgendwelche Leute mit Kundenautos spazieren fahren. Ggf. ist das mit dem Hersteller zu klären, der solche Vorfälle seiner Vertragspartner sicherlich nicht schulterzuckend hinnimmt.


    Aber hier ist weder ein vom Halter einzufordernder straf- noch zivilrechtlicher Schaden eingetreten. Was also soll der Anwalt in diesem Zusammenhang? Manchmal hat man das Gefühl, dass manche Leute nicht mehr in der Lage sind ihre Meinung alleine zu äußern, da wird lieber reflexartig nach dem Anwalt gebrüllt, egal wie sinnlos es bei näherer Betrachtung ist.

    Vollkommen richtig, flatie.


    Wer hier nach umfangreichsten Wiedergutmachungszahlungen und Anwalt brüllt verhält sich moralisch genauso abzockermäßig wie ein Fahrer, der ein Ründchen in einem Kundenauto dreht. Es ist schon erschreckend, wie man aus einer solchen - zugegebenermaßen inakzeptablen - Sache so ein riesiges Theater machen kann. Kann man heute nicht mehr normal miteinander reden?


    Wer sagt denn, dass der Vater nicht rechtmäßig als Aushilfe in der Werkstatt arbeitet, dieses auch am Sonntag, und er eine nötige Probefahrt gemacht hat? Zugegeben, ich halte das auch für eher sehr unwahrscheinlich, aber bevor man gleich mit deutscher Prozesshanselei kommt kann man ja erstmal miteinander reden. Es ist schon traurig, dass das heute kaum noch in Betracht gezogen wird und viele nur noch auf die Idee kommen, wegen jedem Scheiß sofort zum Anwalt zu rennen.


    Auch die Überlegungen wegen "Was wäre, wenn ein Überfall stattgefunden hätte oder ein Unfall passiert wäre oder wenn der Wagen überdreht worden wäre" - was sollen diese Annahmen, solange es KEINERLEI Hinweise auf Derartiges gibt?


    Meine Meinung:


    Anhörungsbogen entsprechend ausfüllen und mit Rechnungskopie einsenden - NATÜRLICH übernimmt man nicht die Konsequenzen des Fehlverhaltens anderer.
    Dann mit der Werkstattführung reden und nachfragen wie sie sich erklären, dass Sonntag morgens um diese Uhrzeit jemand mit dem Auto in 20 km Entfernung unterwegs war und dann auch noch massiv über dem rechtlichen Limit die Sau mit deinem Wagen macht. Ich würde auch fragen wer gefahren ist und schauen ob eine ehrliche Antwort kommt.


    Falls ja wird man sicherlich eine glaubwürdige Erklärung für die längere Probefahrt haben oder den Fehler eingestehen und irgendeine Art von Wiedergutmachung anbieten. Fehlverhalten eines Mitarbeiters spricht auch nicht gegen die generelle Qualität der Werkstatt, auch im besten Laden kann ein schlechter Mitarbeiter Mist bauen.


    Sollte keine vernünftige Erklärung kommen würde ich die Rechnung angemessen kürzen (mindestens um den verfahrenen Sprit) und obendrein an den Hersteller herantreten, den Fall schildern. Sie sollen sich überlegen wie sie dich als Kunde nach dieser Sache befrieden und das Vertrauen zurückgewinnen. Ich denke, dass MB sich erkenntlich zeigen wird um die Sache gut zu machen, im Hinblick auf den inakzeptablen Umgang mit dem Wagen eines Kunden.