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Original geschrieben von Brainstorm
Es ist nicht bekannt wie der Mann das Fahrzeug gefahren hat (Drehzahl etc), gerade turbogeladene Diesel mögen das gar nicht. Hier sind Folgeschäden möglich. Es ist also zwingend erforderlich daß die Werkstatt rechtlich einwandfrei klarstellt, daß sie für alle eventuell auftretenden Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet.
Dann darfst du konsequenterweise niemals eine Auto in eine Werkstatt geben weil...
a) du weißt auch nie, wie der legitimierte Mitarbeiter der Werkstatt mit dem Auto umgeht und
b) er könnte dem Motor auch beim Schrauben Schaden zufügen.
Die Tatsache, dass hier - wie es scheint - unerlaubt von einem nicht Authorisierten mit dem Wagen gefahren wurde lässt nicht den logischen Schluss zu, dass dabei der Motor beschädigt wurde. Eher im Gegenteil - es ist logischer Unsinn. Es ist im Hinblick auf den Motor völlig egal ob der Mann berechtigt oder unberechtigt mit dem Auto gefahren ist.
Strittig ist allein der Punkt, wie es sein kann, dass da jemand unerlaubt mit dem Auto unterwegs ist. Aber du kannst nicht proaktiv eine Beschädigung des Motors unterstellen nur weil es nicht der zuständige Mechaniker war, der den Wagen gefahren hat und weil die Probefahrt sehr ausgedehnt war...
Wie Erik schon schrieb: Viel Spass bei der Beweisführung, dass hier der Motor beschädigt worden sein könnte...
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Original geschrieben von Brainstorm
Mit einer kostenlosen Inspektion würde ich mich da nicht zufrieden geben. 200 Euro gespart, und ein halbes Jahr später ein Motor für 4000€ kaputt.
Nö. Es ist einfach nicht valide zu unterstellen, dass der Motor beschädigt worden sein kann weil jemand ohne Erlaubnis mit dem Auto fuhr. Der Zusammenhang ist unsinnig.
WENN der Motor beschädigt wäre könnte das genauso durch die Fahrweise des Besitzers gekommen sein und es hätte genauso durch eine Probefahrt des echten Mechanikers kommen können. Man sollte auch erwarten, dass eine Motor so zuverlässig ist, dass er nicht sofort kaputt geht wenn er mal ein paar Kilometer gefahren wird.
Der strittige Punkt ist nicht ein von dir unterstellter, tatsächlich aber gar nicht vorhandener und auch nicht beweisbarer potentieller Motorschaden. Es ist nur jemand mit dem Wagen gefahren, der auf den ersten Blick keinen Grund und keine Erlaubnis dazu hatte. Natürlich ist das zu klären, genauso wie der Halter selbstverständlich nicht die Blitzer-Folgen übernimmt.
Aber daraus jetzt eine Aktion in der Größenordnung zu machen, wie du es vorschlägst, ist vollkommen an der Sache vorbei.
Du schreibst als wäre der Motor in Fetzen geflogen wie just beim A380 oder als wäre ein Verbrechen passiert. Dabei ist nur jemand mit dem Wagen gefahren und es ist etwas dubios, wer der Jemand ist und warum er seine so ausgedehnte Tour machte. Das gehört natürlich geklärt, eine gute Werkstatt macht es durch eine großzügige Kulanzleistung gut - aber das war's dann auch.
Du drehst hier auf als sein ein Mord passiert...
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Original geschrieben von Brainstorm
Und genau hier liegt der Punkt: Wie willst Du alleine diesen Forderungen Nachdruck verleihen.
Es gibt überhaupt keine Forderungen weil bis auf den Benzinverbrauch kein Schaden entstanden ist! "Was wäre wenn...?" ist kein justiziabler Sachverhalt.
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Original geschrieben von Brainstorm
Zusätzlich weißt Du nicht ob der Fahrer geraucht hat oder ähnliches. Also ist in meinen Augen eine komplette Grundreinigung auf kosten der Werkstatt erforderlich. Den Reinigungsbetrieb wählt der Kunde.
Ich mag dir nicht zu nahe treten. Aber meinst du das ernst?
Ich bin auch vehementer Nichtraucher und in meinem Auto hat auch niemand zu rauchen. Aber wenn es doch passieren würde und ich hätte hernach das Gefühl, mein Auto ist jetzt unsauber bis es aufbereitet wurde, würde ich den Forenpsychologen um Hilfe bitten...
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Original geschrieben von Brainstorm
Natürlich braucht man nicht für jede Kleinigkeit einen Anwalt. Wenn jemand versehentlich gegen Dein Auto fährt und eine Beule in die Tür macht, kann man das so klären, wenn derjenige seine Schuld einsieht, und für die Kosten aufkommt.
Ach so , na klar. Wenn dann ggf. eine Smart Repair nicht geht, eine neue Tür inkl. Lackierung her muss, fraglich ist ob der Schweller und damit die Struktur des Autos einen abbekommen haben, nebenbei einige tausend EUR allein für die Tür nebst Wertverlust zur Disposition stehen, dann geht das deiner Meinung nach als Kleinigkeit ohne Anwalt. Aber wenn nix passiert ist, es ist nur mal jemand mit dem Wagen gefahren, der das nicht hätte tun sollen, dann muss die Werkstatt anwaltlich zur Zahlung hunderter EUR gezwungen werden...?
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