Beiträge von Printus

    Waren denn beide Zugteile für Passagiere zugänglich? Ich bin ab und zu ab Frankfurt in Doppelzügen unterwegs, bei denen aber nur eine Einheit benutzt wird, der andere Teil ist verschlossen und wird unbenutzt mitgezogen.


    Dabei hat man durchaus keine Hemmungen im Kopfbahnhof Frankfurt den hinteren Zug für die Passagiere vorzusehen, d. h. diese müssen erstmal am kompletten ersten Zug vorbei latschen um in den hinteren Zug einsteigen zu können.


    Die Begeisterung ist meistens groß, vor allem wenn man im vorderen Bereich des 1. Zuges reserviert hat.


    Ich will damit nur sagen: das Problem, welches du siehst, hat die Bahn nicht. Es geht alles... ;) Und wegen der Weichen: dann kann man die eben nicht verstellen und muss erst irgendwo hinter dem Bahnhof auf's richtige Gleis fahren.

    Zitat

    Original geschrieben von mb001
    Ich will geklaert haben, warum ein Mieter einfach dafuer sorgen kann, dass MEIN Eigentum aus einem Internetangebot geloescht wird. So einfach ist das.


    Oder sollen nun auch Mieter dafuer sorgen, dass zB das Haus aus Immobilienscout fliegt, weil ein Bild zu sehen ist? Straße und Nummer stehen auch dort dabei. Waere ja noch schoener... aber in Deutschland weiss man ja nie.


    Es geht ja nicht um motivationslose Löschung aus "irgendwelchen" Internetangeboten. Da, wo du ein BERECHTIGTES Interesse an der Veröffentlichung von Bildern hast - das ist z. B. der Fall wenn du deine Bruchbude vermieten willst und dafür bei Immobilienscout Bilder zeigen musst - hat niemand etwas dagegen.


    Bei Streetview ist dein Interesse, Bilder zeigen zu wollen, aber sehr diffus. Schließlich ist SV keine Stelle zur primären Wohnungsvermittlung; die wichtigen Sachen wie Miete, Nebenkosten, Wohnungsgröße, etc. kann man nämlich auf SV-Bildern nicht sehen.


    Vor allem verstößt dein Wunsch, mit "mein Haus, mein Garten, meine Gartenlaube" posen zu wollen, gegen den Schutz der Intimsphäre deiner bedauernswerten Mieter. Und das ist nun mal das höherwertige Gut.

    Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Kommt der Vorschlag deswegen, weil das Thema Wahlkampf-Geplänkel nur bei den Grünen aufgegriffen wird? Ich wüsste zumindest nicht wo man aktuell bei CDU/FDP Wahlkampf-Geplänkel in Bezug auf S21 thematisieren könnte.


    Indem sie den Grünen vorwerfen Wahlkampf mit dem Thema zu machen tun sie es selbst auch...


    Sie können es aber natürlich nur indirekt weil die Mehrheitsmeinung der Bevölkerung nicht für S21 ist, die CDU in BaWü wäre also schlecht beraten ihre Position direkt als Wahlkampfargument zu vertreten.

    Eben. Es ist völlig egal ob es 4,5+ oder 8 oder 100 Milliarden sind, in jedem Fall liegt es drüber und ist damit nicht mehr im legitimierten Kostenrahmen.


    Ansonsten verweise ich auf den hier schon mal verlinkten Artikel klick - verbunden mit der Frage: was lässt euch glauben, dass es im Falle S21 wahrscheinlich ist, dass die Baukosten unter 4,5 Milliarden bleiben?


    Und wenn sie nicht drunter bleiben: da brachen wir nicht lange diskutieren, dann ist das Projekt nicht genehmigt. Politisch vertretbar ist es ja eh nicht, wie die Bevölkerungsreaktionen deutlich zeigen...

    Es ist auch nicht der Job jedes einzelnen Bürgers, die Kostenrechnung selber nachvollziehen zu können. Derjenige, der das Projekt plant, hat belastbare Zahlen vorzuweisen. Dafür gibt es Experten und man kann sowas schon realistisch rechnen.


    Da die politische Zustimmung aber nicht da wäre wenn man von Anfang an die Wahrheit sagen würde, werden die Zahlen nach unten frisiert oder gleich gar nicht veröffentlicht.

    Dieses einfach hinzunehmen kann aber auch nicht der richtige Weg sein.


    Es ist eine Bringschuld derjenigen, die ein Bauprojekt planen, eine solide Kostenaufstellung mitzuliefern. Schließlich hängt von der Finanzierbarkeit sehr wesentlich die Realisierbarkeit und Zustimmung ab.
    Dass es regelmäßig "nicht gelingt" und später plötzlich andere Kosten entstehen liegt nicht daran, dass man es nicht rechnen könnte. Vielmehr werden mit spitzer Feder finanzielle Sicherheiten herausgerechnet und Summen geschönt, weil wenn man gleich schon realistisch planen würde und dabei großzügige Reserven bedacht würden, würden viele Projekte niemals genehmigt.


    Genau dieses ist bei S21 ja auch der Fall: die Schmerzgrenze lag bei 4,5 Milliarden. Seit langem ist klar, dass das nie zu halten sein wird. Also werden die Pläne so lange frisiert bis es irgendwie passt. Wenn aber bestimmte Teilbereiche gar nicht in diesem Budget enthalten sind oder man Dinge plant, die eigentlich gar nicht genehmigungsfähig sind (Tunnelquerschnitt, Abstand der Notausgänge), ist das doch Volksverdummung. Jedem ist klar, dass manche Dinge nicht abgenommen werden, ergo Mehrkosten entstehen. Und welche Größenordnung ungeplante Umstände während des Baus erreichen kann man auch grob abschätzen, immerhin gibt es in jeder Stadt größere Bauprojekte und dementsprechende Erfahrungswerte.


    Jeder Häuslebauer hat einen Kostenrahmen mit Sicherheiten und Reserven für ungeplante Umstände. Nur wird bei öffentlichen Projekten regelmäßig unehrlich gerechnet um überhaupt Zustimmung für die Baumaßnahme zu bekommen.

    a) Wer der Vertragspartner von UPS ist hängt davon ab, wer den Versand beauftragt hat. Ich nehme mal an, dass du nicht selber zu UPS gegangen bist, sondern Sony hat eine Abholung beauftragt. Dann sind die aber auch der Vertragspartner und du kannst das selber nicht mit UPS abwickeln, sondern Sony muss das machen.


    b) Standardpakete sind nur bis zu einem gewissen Wert versichert. Das waren bei UPS seinerzeit 510 EUR, keine Ahnung ob die Summe noch gilt. In jedem Fall werden die aber keine 1000+ EUR erstatten, sondern maximal bis zu ihrer Haftungsgrenze - falls keine Zusatzversicherung für den Wertversand bestand.


    c) Auch wenn's für dich sehr ärgerlich ist, dein Schaden sind die tatsächlich gezahlten und nachweisbaren 299 EUR.
    UPS muss an Sony zwar den Zeitwert des Gerätes ersetzen - ggf. aber auch nur bis zur Höhe der Haftungsgrenze, siehe Punkt a) - aber du wirst von Sony bestenfalls das bekommen, was du bezahlt hast.
    Dass du weit mehr investieren musst um ein gleichwertiges Gerät zu bekommen ist dein "Pech" - genauso wie es dein Glück war ein Gerät für ein Drittel des Marktwertes zu bekommen.


    Würde man dir jetzt 500, 700, 900 EUR erstatten hättest du ja ein richtiges Geschäft gemacht. Das ist aber nicht Sinn der Sache, sondern dir wird nur der Schaden ersetzt - und dein Schaden sind die gezahlten 299 EUR. Das ist so ähnlich wie mit versauten Urlaubsfotos: da ersetzt man dir auch bestenfalls den Materialwert und zahlt nicht einen neuen Urlaub damit du neue Bilder machen kannst...

    Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Der Wasserwerfer und auch das Pfefferspray war die letzte Konsequenz, nachdem alle anderen, gewaltfreien, Maßnahmen nichts gebracht haben. Die Polizei hat die verdammte Aufgabe dieser Lage Herr zu werden. Und sie hat es mit allen erdenklichen Mitteln versucht. Wer nicht hören will muss fühlen.


    Und als nächstes wären dann die Scharfschützen gekommen und hätten den finalen Rettungsschuss durchgeführt damit Ruhe ist? Wo ist denn da die Grenze? Mit der Aussage "wer nicht hören will muss fühlen" könntest du ALLES rechtfertigen....


    Pauschale Gewaltanwendung gegen alle Demonstranten ist auch nicht legal wenn es nur vereinzelte Störer gibt. Die große Masse der friedlichen Leute, die dort nur gestanden haben, kann nicht mit Gewalt vertrieben werden, wenn sie selber nicht gewalttätig ist. Ansonsten würde ich gerne lesen auf welches Gesetz du dich beziehst, wenn du das Gegenteil behauptest. In welchem Gesetz steht "Wer nicht hören will muss fühlen"?


    Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Es kann nicht angehen dass ein Mob Gesetze übertritt und die Polizei nicht einschreiten darf, weil es zu gefährlich ist.


    Die Polizei hat die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Es ist nicht dasselbe ob gewalttätige Hooligans oder in der riesigen Mehrheit friedliche Demonstranten an einem Ort stehen und nicht weggehen. Das kann man nicht in einen Topf werfen und der Polizei pauschal das Recht zur Gewaltanwendung geben.


    Zitat

    Original geschrieben von ElChefe
    Und davon ab, wer mit Gegenständen wirft - scheiss egal womit - der ist nicht gefährlich. Wenn dort Pflastersteine gelegen hätten, dann hätten die harmlosen und friedlichen Demonstranten auch damit geworfen.


    Schon richtig, wer mit Kastanien wirft ist nicht gefährlich. ;)


    Aber im Ernst: es ist doch echt lächerlich wegen Kastanien und leeren PET-Flaschen ERNSTHAFT von einer Gefährdung zu sprechen. Wenn sich Polizei eine derartige Argumentation zu Eigen macht wird ihr die Mehrheit der Bevölkerung später auch in tatsächlich ernsten Fällen nicht mehr abnehmen, dass eine Gefahr vorlag, sondern viele Bürger werden es dann als "jaja, die weinerliche Kastanien-Polizei" abtun obwohl tatsächlich Pflastersteine flogen.


    Die Polizei wäre also gut beraten, alberne Kastanien nicht in einen Topf mit wirklich gefährlichen Wurfgeschossen zu stecken.


    Es ist zudem eine unbewiesene Behauptung - die zudem nicht wahrscheinlich ist - dass die Demonstranten Steine geworfen hätten, wenn sie da gewesen wären. Es wurden auch keine BHs und Schlüpper geworfen obwohl sie da waren... :rolleyes:

    Der Zweck heiligt nicht die Mittel.


    Der Mann kann noch so oft und trotz Aufforderung, den Ort zu verlassen dort gewesen / zurückgekehrt sein, es ist ethisch nicht vertretbar den Verlust seines Augenlichtes damit zu rechtfertigen.


    Wie oft er zurückkehrt ändert auch nichts an der "Schwere" des Vergehens. Eine Lappalie wie die, trotz polizeilicher Aufforderung den Ort nicht zu verlassen, wird nicht dadurch schlimmer, dass sie mehrfach begangen wird.


    Manchen fehlt es scheinbar ein wenig an moralisch-ethischem Durchblick, wenn ich hier so lese wie die Schwere seiner Verletzung heruntergespielt oder mit einem "selber schuld" abgetan wird.


    Es ist einfach nicht in Einklang zu bringen und in der Güterabwägung niemals ebenbürtig, dass da jemand sein Augenlicht verliert - und wenn der Mann 100 Mal zurückkommt. Der Verlust seines Augenlichtes durch überharten Wasserwerfereinsatz ist polizeilich verschuldet und durch sein kleines Vergehen, immer wieder dort zu stehen, nicht zu rechtfertigen.


    Indem die Polizei den Wasserwerfer einsetzt trägt sie dessen Betriebsrisiko und haftet für Schäden, die dadurch angerichtet werden. Ob der Mann durch eigenes Zutun in den Strahl geriet oder seitens der Polizei nur ungewollt im Auge getroffen wurde, tut nichts zur Sache.
    Wenn die Polizei eine Maßnahme durchführt und ein gefährliches Einsatzmittel einsetzt haftet sie dafür. Sie kann nicht nachher Dritten die Verantwortung geben, auch nicht wenn die Auslöser des Einsatzes waren.

    Auch das hatten wir schon mehrfach durchgekaut: die Verhältnismäßigkeit stimmt nicht.


    Wenn sich die Polizei gegen autonome Gewalttäter mit Wasserwerfern schützt - weil Pflastersteine und Molotowcocktails fliegen, weil maskierte, gewaltbereite Hooligans mit Baseballschlägern und randalierend auf Polizisten losgehen und diese ihr Leben schützen müssen - sagt niemand etwas dagegen.


    Wenn aber Schüler, Rentner und gutbürgerliche Schwaben im Rahmen des zivilen Ungehorsams den Schlosspark bevölkern hat der Wasserwerfer dort nichts, aber auch gar nichts zu suchen - aus genau dem Grund, der jetzt hier passiert ist: weil es zu gefährlich und unangebracht ist gegen die harmlosen Demonstranten von Stuttgart martialisch mit Wasserwerfern und Pfefferspray vorzugehen.


    Der Polizei muss klar sein, wie gefährlich ein Wasserwerfer ist und es ist zynisch und lächerlich zugleich, leere PET-Flaschen und Kastanien, die vereinzelt geworfen wurden, als Bedrohung zu titulieren. Damit gefährdet man nicht mal Menschen in normaler Kleidung, aber schon gar nicht Polizisten im Vollschutz-Anzug.


    Hier wird offen oder unterschwellig immer so getan, als habe der Mann selber Schuld am Verlust seines Augenlichtes. NEIN! Die Polizei hat mit absolut übertriebener Härte reagiert! Der Mann kann noch so oft wieder zurückgekehrt sein, es gibt keine Rechtfertigung für ein derart brutales Vorgehen und es ist nicht akzeptabel die schlimmen Folgen durch seine Anwesenheit an Stellen, an denen er nicht hätte sein sollen, legitimieren zu wollen.