Re: neues Samsung Netbook hat Kratzer- Garantie/ Widerrufsfrage
ZitatOriginal geschrieben von august123
Natürlich habe ich gleich den Händler und Samsung kontaktiert. Ergebnis beim Händler: ich solle es über Samsung regeln.
Nö. Du hast einen Kaufvertrag mit dem Händler, nicht mit Samsung. Deswegen ist dir gegenüber der Händler - und nicht der Hersteller! - in der Pflicht. Lasse dich hier also nicht abwimmeln! Händler machen das gerne um sich nicht kümmern zu müssen - das Ergebnis kannst du in dem Thread nachlesen, in dem es hier vor ein paar Tagen um einen defekten Fernseher ging...
Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Übergabe der Ware geht man davon aus, dass der Fehler bereits vorhanden (oder zumindest durch unzureichende Qualität der Hardware "angelegt") war. Sollte der Händler anderer Meinung sein und ein Eigenverschulden vermuten, muss er dir das beweisen, denn in den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast bei ihm.
Bei Kratzern auf dem Display könnte man das Eigenverschulden natürlich erstmal unterstellen, leichter als bei einem defekten Mainboard etc. Auf diese Argumentationsstrategie des Händlers würde ich mich aber gar nicht erst einlassen bzw. wenn er das unterstellt muss er es beweisen. Deine Aussage ist, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Damit steht deine Einlassung dazu im Raum und jetzt kommt er - mit dem nicht zu führenden "Beweis", also nur einer Unterstellung, dass du das Gerät selbst verkratzt hättest. Unterstellungen reichen aber nicht wenn man die Beweislast trägt. ![]()
Dass du das Gerät bereits eingeschaltet und teilweise konfiguriert hast sehe ich nicht als Problem: der Kratzer ist nicht so auffällig, dass er sofort ins Auge springt. Dir ist somit nicht anzukreiden, dass du den Mangel nicht sofort beim Auspacken bemerkt hast. Als privater Käufer bist du, anders als ein gewerblicher Kunde, auch nicht verpflichtet die Ware SOFORT eingehend auf Mängel zu überprüfen.
Lass' dich vom Händler also nicht abwimmeln und bestehe dort auf dein Recht. Lass' Samsung aus dem Spiel, die sind dir gegenüber in keiner rechtlichen Verpflichtung.
Lies' dir ansonsten deine Rechte im Rahmen der Gewährleistung durch und dann kannst du ja im Rahmen der Mängelrechte überlegen, was du erreichen willst. Bei einem gerade neu bezogenen Gerät würde ich mich nicht auf Reparatur etc. einlassen sondern gleich ein neues Gerät einfordern. Oder, wenn du mit dem Schaden leben kannst weil es sooooo schlimm nicht ist, forderst du zumindest einen Abschlag auf den Kaufpreis, wobei man sich über die Höhe einigen müsste.
Letzteres dürfte für den Händler allerdings in seinen Abläufen nicht so ganz leicht umzusetzen sein weil er bei seinen Zulieferern auch nicht "einfach so" einen Preisnachlass einfordern kann. Das soll aber nicht dein Problem sein - und bei einem neuen Gerät und Reklamation des alten hat er dieses Problem ja eh nicht.
Ich würde den Mangel nicht gleich hinnehmen weil es etwas Mühe bedeutet sein Recht einzufordern. Du zahlst den vollen Preis für ein tadelloses Gerät, also hast du auch Anspruch auf eine entsprechende Ware.
Ansonsten hast du mit Samsung einen guten Griff getan, das sind gute Geräte. Samsung verbaut im Gegensatz zu diversen anderen Herstellern meistens Tripple-A-Komponenten aus hauptsächlich eigener Produktion. Die Haltbarkeit der Geräte ist entsprechend... :top: