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Original geschrieben von prana
Kleidern aus Neuseeland im Wert von ca. 90€ bekommen (Einfuhrumsatzsteuer wären also in etwa 17€ gewesen).
Womöglich lag dein Import noch in einer Zeit, wo es noch nicht die Möglichkeit gab, im Bereich über 45 und unter 700 EUR nur die EUST zu bezahlen. Dann wäre eine richtige Verzollung nötig gewesen und Bekleidung hat fast immer einen Zollsatz von 12%, die Einfuhrumsatzsteuer kommt mit 19% noch obendrauf. Dabei müssen die Transportkosten nach einem bestimmten Schlüssel mit verzollt und auch versteuert werden und der Zollbetrag wird auch nochmal versteuert. Im Endeffekt wären bei einem Warenwert von 90 EUR schnell 40-50 EUR Importabgaben fällig gewesen.
Dann wäre eine Eingabe ziemlich sinnlos weil du am Ende wegen geschätzten 1,50 EUR, die du jetzt womöglich mehr gezahlt hast (wenn überhaupt), ein Riesentheater machen würdest.
Solltest du schon nach der aktuellen Regelung veranlagt worden sein, wäre tatsächlich nur die EUST angefallen. Dann hättest du etwas zu viel bezahlt - Frage ist aber auch dann, ob sich eine Eingabe lohnt, denn der Fall ist wirklich verworren.
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Original geschrieben von prana
Der Postbote hat aber ca. 55€ verlangt. Habe das Paket trotzdem angenommen, da ich davon ausging, dass ich das Geld vom Zoll problemlos zurückbekommen würde.
Wenn Behörden Geld einsacken geben sie es NIE problemlos wieder raus! 
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Original geschrieben von prana
Der Fehler war auch recht schnell zu finden und zwar hatte die Post (wohl im Weihnachtsstress) den Zollzettel mit den Zollgebühren vertauscht, so dass ich einen von einer anderen Person bekommen habe die sich ein Notebook aus Australien bestellt hat. Die Person wohnt nicht hier im Haus, ich und ich kenne sie auch nicht. Habe dann beim Zoll und der Post angerufen, die haben schön die Zuständigkeit hin und her geschoben bis der Zoll sich am Ende doch irgendwann zuständig gefühlt hat. Daher habe ich ein Brief mit allen Unterlagen (incl. dem Abgabenzettel von der fremden Person und einer Beschreibung der Sachlage) an den Zoll geschickt und bekomme dann am Samstag, also nach ÜBER EINEM JAHR ein Schreiben zurück, dass mein Antrag abgelehnt wurde, da "der Antrag von der Person die die Abgaben entrichtet hat, vom Abgabenschuldner, oder von der Person die seine Rechte übernommen hat, zu stellen ist". Keine Ahnung was die mir damit sagen wollen, da ich die Abgaben schließlich entrichtet habe!
Ich muss hier auch passen. Vielleicht weiß der Kollege ChickenHawk mehr?
Klingt alles dubios und eigenartig. Ich kenne allerdings auch die Zuständigkeiten und Abläufe bei der Post nicht, insofern kann ich hierzu wenig schreiben.
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Original geschrieben von prana
Auch wenn es im Endeffekt nur um 35€ geht die ich jetzt fälschlicherweise gezahlt habe geht ärgert es mich doch etwas.
Jetzt würde mich Eure Einschätzung interessieren, ob es Sinn macht, es weiter zu probieren? Ich kann innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen.
Ich bin nicht mal sicher, wie die Zuständigkeiten geregelt sind. Zwar müsste DHL für seinen Fehler haften, aber da die Ware zu dem Zeitpunkt, als du sie bekommen hast, abgefertigt und damit zolltechnisch alles erledigt war, kann eine nachträgliche Korrektur tatsächlich nur vom Zoll bearbeitet werden.
So gesehen würde ich mich an den Zoll halten.
Ich denke, du lässt es am Besten einfach ruhen, weil wenn es korrigiert wird bekommst du - wenn überhaupt - nur mit Mühe Geld heraus. Möglicherweise nur ein minimaler Unterschied zu dem, was du tatsächlich seinerzeit bezahlt hast. Solange du keine Buchhaltung hast, in der es stimmig sein MUSS, würde ich die Sache einfach vergessen weil für dich außer viel Bürokratie nichts rauskommt. Deine Zeit und das Papier sind wahrscheinlich fast teurer als das, was du eventuell erstattet bekämst.