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Original geschrieben von saw
Gesetzt den Fall, es macht ein D-Bürger in der Schweiz mit dem Auto eine Woche Urlaub und kauft während des Aufenthalts dort ein Handy für den eigenen, privaten Gebrauch, beispielsweise den HTC Touch Pro oder ein vergleichbares Gerät, wie muss dieser dann bei der Einreise zurück nach Deutschland vorgehen?
Wenn du mit dem Auto über die Grenze fährst fällt das in die Abteilung "Reiseverkehr". Du hast eine Freimenge von 175 EUR, bis zu diesem Warenwert darfst du Waren aus der Schweiz importieren ohne sie anmelden und ohne Abgaben zahlen zu müssen. Das gilt natürlich nur für legal einzuführende Waren und nicht für verbrauchssteuerpflichtige Waren (Alkoholische und Tabakerzeugnisse z. B.), hier muss man weitere Beschränkungen beachten.
Wenn die in der Schweiz eingekauften Waren mehr als 175 EUR wert sind müssen sie angemeldet werden und es fallen ggf. auch Einfuhrabgaben an. Dabei bist du als Reisender verpflichtet den Import der Waren anzuzeigen und Nachweise über ihren Wert beizubringen. Abwarten ob man gefragt wird ist also keine gute Idee, sondern du musst selbst aktiv werden. Wenn du das "vergisst" und wirst aber kontrolliert, gibt es Ärger.
Sollte der Zoll kritisch nachfragen liegt es auch an dir Nachweise zu bringen, also der Zoll kann behaupten dass du in der Schweiz gekauft hast oder eine Ware einen höheren Wert hat als von dir behauptet, ohne das beweisen zu müssen. Du bist der Einführer, der die Ware in die EU bringt, deshalb musst du dem Zoll Beweise bringen.
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Original geschrieben von saw
Laut hier ist ja kein Zoll zu entrichten. Wenn man also mit dem Auto zurück fährt und der Schweizer Grenzbeamte fragt, ob man etwas zu verzollen habe, darf man dann mit "Nein" antworten? Oder wird man bei der Ausreise aus CH gar nicht gefragt?
Wie ist es auf der deutschen Seite, wenn man die gleiche Frage gestellt bekommt? Da muss man 19% Umsatzsteuer des Warenwerts abdrücken? Berechnung einschließlich Schweizer Umsatzsteuer oder ohne?
Die Schweizer interessiert es bei solchen harmlosen Kleinigkeiten nicht was du ausführst. Die schweizerischen Wertgrenzen kenne ich nicht, aber in Deutschland muss man normalerweise nur Werte oder Bargeld von mehr als 10.000 EUR, Kunstgegenstände, Dual-Use-Waren etc. anmelden. All das trifft auf ein Handy nicht zu und da dürften die Gesetze der Eidgenossen unseren ähnlich sein.
Einfuhrabgaben fallen an wenn du aus einer Nichtgemeinschaftsware eine Gemeinschaftsware machst indem du Ware in die Europäische Gemeinschaft verbringst.
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Original geschrieben von saw
Handelt man bereits strafbar, wenn man es auf die Frage ankommen lässt oder erst dann, wenn man (zum deutschen Grenzbeamten) "Nein" sagt?
Wie geschrieben, bei der Einreise musst du selber zum Zoll gehen und die Ware anmelden wenn du Waren von mehr als 175 EUR Wert mitbringst. Wenn du selber nicht aktiv wirst weil du hoffst unerkannt durchzurutschen, machst du dich strafbar.
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Original geschrieben von saw
Wenn einem der CH-Händler aber einen Zettel (wie heißt der?) mitgibt, kann man sich die Schweizer Umsatzsteuer wieder erstatten lassen - nur wo und wie und wie hoch ist diese auf Handys?
Damit hat der deutsche Zoll nichts zu tun, ob die Schweizer dir ihre MwSt. erstatten musst du dort klären - kann ich nichts zu sagen.
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Original geschrieben von saw
Verhält sich das ganze gleich, wenn einem das eigene Handy in der Schweiz z.B. ins Wasser fällt und man mehr oder minder unfreiwillig ein neues Handy kaufen muss?
Import ist Import. Warum du das Gerät in der Schweiz gekauft hast, ist uninteressant.
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Original geschrieben von saw
Wie schnell ist die Abwicklung an der Grenze/Zoll so in etwa? Muss man immer Zeit (Minuten, Stunden, Tage?) mitbringen oder nur, wenn man einen schlechten Augenblick erwischt?
Keine Ahnung, wahrscheinlich gibt es "gute" und "schlechte" Zollstellen...