Ja, man darf sowas nicht unterschätzen. Dieser saublöde Fall, man rennt mit irgendwelchen neuwertigen oder gerade gekauften Sachen in / durch den Freihafen, vielleicht sogar nur weil der Weg kurz ist. Im Hinblick auf alle Habseligkeiten, die man mitführt, ist das eine zollrechtliche Bestimmung, nämlich "Verbringen in eine Freizone" und macht die mitgeführten Waren zu Nichtgemeinschaftwaren.
Wer den Freihafen dann wieder verlässt macht seinen Krempel damit wieder zu Gemeinschaftswaren und unterliegt denselben Regeln wie derjenige, der aus einem Nicht-EU-Land zurück in die EU reist. Zollrechtlich ist "mal gerade durch den Freihafen gurken" im Prinzip gleichbedeutend mit einer China-, USA oder sonstwas-Reise. Zumindest unterliegen alle mitgeführten Waren denselben Regeln wie bei der Rückkehr von einer Fernreise, bei der man die EU verlassen hatte.
Mag einem sehr komisch erscheinen wenn man nur mal eben aus dem alten Elbtunnel nach oben kommt, aber so schaut's aus.
Tarifchaos, trotzdem seltsam von den Zöllnern. Solange man noch im umzäunten Freihafengebiet ist, kann man ja mitschleppen was man will. Brenzlig bzw. illegal wird es erst wenn man heraus geht. Wobei das Theorie ist, denn wozu läuft man wohl spätabends mit unverzollter Ware herum? Sicher nicht um damit zum Zollamt am Ausgang zu latschen...
Insofern wiederum: verständlich, was der Zöllner sagt.