Beiträge von Printus

    Ja, es wird in der Praxis gemacht - aber korrekt ist das nicht. Der Warenempfänger könnte die Bezahlung der Gebühren an UPS verweigern weil er es nicht genehmigt hat.


    Insofern: eigentlich darf es nicht gemacht werden, sie machen es dennoch. Es wird dadurch aber nicht legal. :)


    Wobei sich regelmäßig kein Warenempfänger wehren wird, denn es ist ja nur eine Formalität, es muß ja verzollt oder zurückgeschickt werden - egal was der Empfänger sagt. Und wenn man an der Tür mit dem Zusteller über die Zahlung der Gebühren diskutiert trifft es zum einen den Falschen, der arme Bote kann nix dafür, zum anderen nimmt der das Paket erstmal wieder mit. Irgendwann steht es einem kostenfrei zu, aber wer will darauf warten...


    Und wenn das einmal passiert steht's danach in den Importer Remarks - und man hat zum letzten Mal, trotz Unerreichbarkeit oder kleinen formalen Fehlern, eine von UPS möglichst schnell abgefertigte Sendung bekommen. Der Zolldeklarant macht natürlich später keinen "Fehler" mehr wenn etwas nicht ganz glatt ist - und als Kunde rennt man dann ggf. absolut akkuraten Rechnungen hinterher, nur weil da irgendeine Kleinigkeit nicht absolut sauber war.
    Der Sachbearbeiter riskiert sonst womöglich dass der Kunde ihn beim Zoll in Mißkredit bringt, also muß er dann in eigenem Interesse absolut förmlich werden und kann kein Auge mehr zudrücken, wenn's eine Kleinigkeit ist.


    Also vielleicht doch lieber "kleiner Dienstweg" als "großer Dienstweg", oder?

    Aha, da redet ein "Fachmann"... :D


    UPS darf ohne Authorisierung gar nix verzollen, auch nicht bei Privatleuten.


    AV-Schein hat mit einer normalen Abfertigung in den freien Verkehr so viel zu tun wie die Chinesische Mauer mit einer Tomatensuppe. Aktive Veredelung heißt: einführen, bearbeiten und fristgerecht wieder raus damit um das Verfahren ordnungsgemäß zu schliessen. Man zeige mir eine Privatperson, die zu diesem Zweck Waren importiert...
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    EDIT: sorry, sehe gerade dass du das auch sinngemäß geschrieben hattest. Aber es ändert nix daran dass UPS nur "im Auftrag und in Vertretung" des Zollbeteiligten abfertigen darf.
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    Und das T1, welches inzwischen übrigens NCTS heißt, setzt eine Bewilligung vorraus - die der private Einführer nicht hat und auch nie bekommen wird.


    Mit den großen Hunden pissen wollen, aber das Bein nicht heben können, wa? :D:D


    UPS verzollt generell nicht wenn keine Verzollungsvollmacht vorliegt. Ausnahme: die Zollgebühren sind nicht höher als max. 30-40 EUR. Wenn du mehrfach nicht erreicht werden kannst verzollen sie es bei diesen geringen Summen weil es teurer wäre das Paket aus dem normalen Paketlauf auszusortieren um es für die spätere Verzollung zurückzuhalten als wenn man es abfertigt und riskiert dass du die Zollgebühren nicht zahlen willst weil du nicht gefragt wurdest.


    Die Zollabfertigung bei UPS ist kostenfrei, also keine Gebühren für die Bearbeitung.

    Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Wenn wir eine Sendung nach Belgien oder Luxemburg haben, und diese per Standard verschicken, ist die Sendung am nächsten Tag beim Empfänger....


    Verschicken wir jedoch die Sendung nur 20km weiter südlich von Stuttgart, kommt diese übermorgen an.


    Find sowas krass, nach Belgien oder Luxemburg brauchen die einen Tag, nach Reutlingen jedoch 2 Tage... obwohl Reutlingen gerade mal 20km von S entfernt ist.


    Für dich sind das nur 20 km, aber bei einem großen Paketdienst wird die Sendung innerhalb eines großen Systems transportiert. Es wandert vom Absender zuerst in ein lokales Depot, ein Verteilzentrum, wird dann innerhalb bestimmter Warenströme und Routen zum nächsten Center gebracht und wandert von dort wieder auf ein Lieferauto zum Kunden.


    Entscheidend ist also nicht unbedingt ob das Paket X oder Y Kilometer weit transportiert wird, sondern auf welchen Routen es befördert wird. Und da kann es natürlich sein dass eine kurze, aber selten / zu ungünstigen Zeiten benutzte Strecke länger dauert als entfernungsmäßig lange, aber hoch frequentierte Strecken.

    Ich bin lange mit XX - AB 1234 herumgefahren. :cool: Aber gut find' ich auch...


    BB 8888 (meistens vergeben, aber man kann vielleicht nur ein B nehmen oder weniger 8..., mußt mal schauen was vielleicht frei ist, notfalls ginge auch BI 81 oder IB 18, denke aber dass das weniger gut aussieht als das Original)
    OO 1000 (alternativ O durch Q ersetzen)
    II 1111 (oder Abwandlungen wie II 11, II 111, I 1, I 11, ...)
    IO 1010 / IO 10
    XX 8888
    XK 4444 / XK 8888
    EE 33
    AA 11 / AA 88
    ZZ 2222
    ZZ 9999, oder wie ich hatte:
    AB 1234


    garantiert weg:


    A 1 (10, 100, 1000)


    Ansonsten Sachen, die nicht jeder sofort erkennt - aber manche schon:


    JB 007
    B 747 (707, 727, 737, 757, 767, 777, 787)
    A 320 (319, 321, 330, 340, 380)
    AZ 19


    oder an deinen Porsche P 911 ;)

    Ich kann nur abraten. Ich habe Einblick in einen Laden für PC's und Zubehör und weiß wie der Service bei den Herstellern so läuft. Manche besser, manche schlechter.


    Eine Kundin, der man mit einem bei Lidl gekauften Notebook helfen wollte, brachte dann auch Erfahrungen mit dem Service bei Gericom. So einen unterirdischen, teuren, frechen und inkompetenten Service wie bei Gericom hatte selbst der seit mehreren Jahren tätige Händler bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht nicht erlebt. Das ist wirklich eine reife Leistung, in negativer Hinsicht...


    Der Name alleine reicht bei mir um zu anderen Geräten weiterzugehen.

    Wenn du dich wieder fit fühlst kannst du durchaus fliegen, wie andere schon schrieben ist Krankheit kein Arrest, den man zuhause absitzen muß.


    Ich sehe also keinen Grund warum du nicht verreisen solltest.


    Dennoch: ich würde dann am Montag nicht unbedingt herumerzählen dass du noch einen kleinen Wochenendtrip gemacht hast. Ob es rechtlich unangreifbar ist, ist die eine Sache (da sehe ich kein großes Problem). Die andere ist dass es einfach etwas doof aussieht, ein Arbeitgeber und Kollegen automatisch etwas blöd gucken und reden wenn die mitbekommen dass du unterwegs warst. Dumme Sprüche wie "Ach, zum Verreisen warste passend wieder gesund" mußt du dir ja nicht unbedingt einhandeln.


    Also: wegfliegen und Klappe drüber halten.

    Wobei die meisten nicht wegen dieser Vorraussetzungen ausfallen und auch nicht weil es an Mathe, Physik oder Englisch mangelt - darauf kann man sich vorbereiten, das kann man lernen.
    Die großen Ausfallquoten kommen wenn die Persönlichkeit der Bewerber unter die Lupe genommen wird, also wegen Dingen wie Teamfähigkeit, Kompromißbereitschaft, Durchsetzungswille und Entscheidungsfreude oder dem Auftreten insgesamt, das jemand hat.

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    Die Co Pilotin und ihr Kollege haben ihr bestes gegeben und es hat gerreicht.Versteh die Diskussionen und Anschuldigungen nicht. :rolleyes:


    Vorneweg: ich stehe emotional voll auf der Seite der Crew, zum einen grundsätzlich, zum anderen weil ich denke dass LH fähige Leute im Cockpit hat und auch weil niemand vollkommen ist, Fehler können jedem passieren. Außerdem sehe ich auf den ersten Blick nicht was seitens der Crew gravierend falsch gelaufen sein könnte. Dazu hatte man viel Glück und bis auf das weggeraspelte Winglet ist nichts weiter passiert.


    Weniger emotional, sondern rein sachlich muß man allerdings doch festhalten: es war sehr knapp. Wäre die Böe einen Tick stärker gewesen, das Flugzeug wenige Zentimeter tiefer gewesen, oder die Ausgleichsbewegung Bruchteile später erfolgt wäre es nicht mehr so glimpflich ausgegangen.


    Und damit stellen sich dann durchaus Fragen. Einfach hinzunehmen dass es beinahe gekracht hätte kann man wohl kaum schulterzuckend akzeptieren... Fragen, ob Fehler im Verhalten oder der Entscheidungsfindung der Crew vorlagen (z. B. Limits überschritten wurden etc.), ob das Bedien-Design des Airbus Schwächen hat, ob es so bleiben kann dass im HAM möglichst immer über die Rwy 23 angeflogen werden soll, ob ein Flugbetrieb seinerseits frühzeitiger reagieren und Flüge absagen sollte wenn das Wetter unsicher ist, sollten durchaus gestellt werden.


    Es geht in der Fliegerei nicht alleine darum jemanden "in die Pfanne zu hauen", sondern im Rahmen einer gesunden Fehlerkultur kann jeder aus dem Vorfall lernen. "Canned decisions", "konservierte Entscheidungen" - man überlegt und diskutiert, beantwortet für sich die Frage "was werde ich tun, wenn ich morgen bei Wind anfliege und mich eine Böe erwischt?", man bildet sich eine Meinung und entwickelt denkbare Handlungsstrategien, die man im Falle eines Falles umsetzen könnte.


    Vielleicht muß auch die Programmierung der Airbusse ergänzt werden? Wir werden das hier nicht adäquat ausdiskutieren können weil es zu komplex ist, aber um mal grob die Richtung zu nennen: die Airbus-Vektorsteuerung und die Flight Envelope Protection (Sicherungen gegen überzogene Piloten-Eingaben) "ergänzen" manchmal Sidestick-Bewegungen der Piloten in gewisser Weise, Sidestick-Ausschlag ist dann nicht gleich Ruderausschlag und ab bestimmten Grenzen regelt das System ganz ab.
    Dieses unterliegt allerdings auch noch zahlreichen Betriebsmodi (in der Airbus-Terminologie Normal / Alternate / Direct Law, Flight-, Flare- oder Ground-Mode). Es sollte durchaus hinterfragt werden ob/welche Rolle das hier spielte, ob also nach dem Motto "der Mensch denkt, der Airbus lenkt" Einflüsse stattfanden, die in ganz speziellen, seltenen Flugsituationen nicht gewünscht sein können.


    Als der A320 neu auf den Markt kam war das ein großes Thema und Airbus hat hier mehrfach deutlich nachbessern müssen. Die Wahrscheinlichkeit, heute immer noch mal eine Situation zu entdecken, in der die Airbus-Steuerung unvollkommen ist, ist zwar extrem klein - aber nicht ausgeschlossen. Es wäre theoretisch durchaus möglich dass hier eine Situation vorlag, die so nie bedacht - und auch nicht programmiert wurde.