Beiträge von Printus

    Und wie?


    Ist übrigens nicht das erste Mal, ich hatte schon mal bei Tchibo bestellt und der Gutscheincode wurde nicht anerkannt. Das wäre kein Weltuntergang wenn es gleich beim Bestellvorgang überprüft würde.
    Aber den Kunden erst denken zu lassen dass der Code geschluckt wird und ihn dann aber nicht anzuerkennen ist echt saublöd. Da sollte Tchibo dringend nachbessern!

    Im Fernsehen wird viel gefaked und manche Szenen sind sicherlich auch für die Kamera gestellt. Im großen und ganzen kann ich mir aber schon vorstellen dass die gezeigten Protagonisten echt sind.


    Wir sehen ja nicht unbedingt die Bildungsbürger, die mit bester Vorbereitung und fester, gut dotierter Stelle und Sprachkenntnissen auswandern oder von ihrer Firma mit entsprechendem Support auf die Reise gehen.


    Für's Fernsehen interessant sind die "Abenteurer", die es einfach mal versuchen. Und das sind eben oft die Gescheiterten oder Unzufriedenen, die glauben dass in Malle immer Urlaubsstimmung herrscht, alles viel lockerer sei als hier und dann mit ein paar zusammengekratzten Ersparnissen auf die Reise gehen.


    Man erlebt doch auch außerhalb des Fernsehens immer wieder dass Einstein Recht hatte: "Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher."


    Es gibt bestimmt viele Unterbelichtete, die hier chancenlos sind weil arbeitslos, Hartz4 und nie eine Ausbildung absolviert, die merken dass sie hier keine Chancen haben und dann denken dass sie unter südlicher Sonne ganz neu anfangen können. Weg aus dem trüben Deutschland, aus dem Land der langen Gesichter, der Hetzerei, des Bürokratismus. Solche Überlegungen hat doch auch der Aufgeklärte, so wie wir, ab und zu, oder?


    Nur denken wir weiter, dass es nicht ohne Sprachkenntnisse geht, dass es in einem fremden Land nicht leichter, sondern erstmal massiv schwerer wird, dass man schuften muß, dass die kulturelle Veränderung geschafft werden muß.


    Ich glaube schon dass manche Prekariatszugehörigen soweit nicht denken und dann mit ein paar Kröten auf die Reise gehen um es anderswo zu versuchen. Zu verlieren haben die ja meistens auch nichts...


    Dass man natürlich auf die Nase fallen muß wenn man so unvorbereitet loszieht mag uns klar sein, aber jeder denkt doch dass er selber clever genug ist die Sache zu stemmen - sonst würde man es ja gar nicht erst versuchen. Manche glauben eben dass sie ein Auswandern locker flockig aus dem Handgelenk hinkriegen und die Sendungen werden zusätzliche Leute auf die Idee bringen auszuwandern.


    Insofern denke ich schon dass diese Fälle nicht immer komplett gestellt sind.

    Aber vielleicht wird es anders ausgelegt?


    Was mir hier, neben den Streitereien, ins Auge springt ist dass niermand darüber nachdenkt was diese Kinder Marco und Charlotte von diesem ganzen Zirkus eigentlich mitnehmen.


    Eine 13jährige ist diesem Schmierentheater doch überhaupt nicht gewachsen, und auch ein 17jähriger nicht. Es würde doch schon einen Erwachsenen ziemlich mitnehmen wenn er in den Strudel derartiger Ereignisse geriete. Und als Erwachsener weiß man noch anders mit Dingen umzugehen als wenn man noch so jung ist.


    Wenn ich mir vorstelle ich wäre mit 13 oder 17 in so eine Nummer reingeraten... ganz schön heftig.

    Der Unterschied ist aber dass Pro7-Shows nicht von den Gebührenzahlern finanziert werden. Die sollen dann meinetwegen Werbung machen wie sie wollen, aber die öffentlich-rechtlichen Programme kassieren GEZ-Gebühren um dann sieht die Sache anders aus.


    Die Leute wollen unterhalten werden, am Besten mit spektakulären Wetten - das ist das Prinzip der Sendung. Das ist aber nebensächlich geworden, die Wetten sind nur noch Beiwerk und dazu schlecht. Bessere Partyspielchen.


    Wer sich das Gesülze der Promis ansehen will kann "RTL exklusiv" einschalten, aber bei "Wetten dass" sollten die eigentlich Wettpaten sein und nicht Promoter in eigener Sache. Die Einsätze, die da - oh, wie streng! - inzwischen von der Redaktion vorgegeben werden sind doch ein Witz. Einmal als Biene Maja über die Bühne hüpfen - na toll. Echt ganz großartig. Es gab Zeiten, da haben verlierende Promis wirklich mal ein paar Stunden oder sogar einen Tag lang geackert. Meistens hatte es einen guten Zweck und sie waren in einer ganz fremden Rolle zu erleben - das machte Sinn und war interessant anzusehen.


    Die Show geht nicht deswegen den Bach runter weil früher sowieso alles besser war, sondern weil die Sendung stimmig und unterhaltsam war. Heute ist das eine Dauerwerbesendung mit Partyspielen, aber nicht mehr von früher gewohnte "Wetten dass".

    Meine Rede seit 1846...


    Was die Fernsehköche da zu suchen haben kann ich dir sagen ohne die Sendung gestern gesehen zu haben: Promotion!


    Inzwischen sitzt NIEMAND mehr auf dem Sofa, der nichts verkaufen will. Ein neues Buch, eine neue Platte, der neue Film oder eine Fernsehsendung. Dazu die jedesmal gleiche Werbung für die Aktion Mensch, für DHL, für Mercedes oder Audi (weiß es nicht genau, aber in jeder Sendung fährt ein Auto durch's Bild).


    Die Medienaufsicht scheint zu pennen, normalerweise müßte man bei "Wetten dass" inzwischen "Dauerwerbesendung" wie im RTL-Shop einblenden.

    Ach ja, eine Sache noch. Wenn man irgendwo kauft und die Abrechnung nicht in EUR stattfindet berechnet die Bank dafür Gebühren. Das ist so ähnlich wie früher beim Geld-umtauschen, da hat die Bank ja auch immer ein wenig kassiert.


    Meistens berechnen die KK-Firmen 1-2% vom Umsatz als Provision. Je nachdem wie oft man die Karte nutzt um Beträge in fremden Währungen zu bezahlen sollte man hier aufpassen.


    10 EUR mehr Jahresgebühr bei einer Karte mit nur 1% Umtauschprovision sind schnell egalisiert wenn man 3 Monate durch die USA tourt und dann aber bei einer andere KK 1,5 oder 2% Umtauschgebühren hat, denn da kommen dann ganz schnell weit höhere Summen zusammen.


    Und ansonsten ist es immer gut einen Blick auf die Zusatzleistungen zu werfen: was macht für dich Sinn? Upgrades für die Business Class nach 10.000 EUR Jahresumsatz machen keinen Sinn wen du eh nicht regelmäßig Lufthansa fliegst und nur geringe Summen umsetzt... Ein Auslandskrankenschutz bei Karte A mit 10 EUR Jahresgebühr rechnet sich aber wenn man diesen ansonsten für 20 EUR im Jahr kaufen müßte und die kostenlose Karte B selbigen nicht bietet.


    Hier unterscheiden sich auch die verschiedenenen Kartentypen: Kreditkarte ist Kreditkarte, das Bezahlen ist immer gleich. Die Gold-, Platin oder Wie-auch-immer-sie-genannt-werden-Karten unterscheiden sich nur dadurch dass sie andere Zusatzleistungen haben - und dadurch dass sie das Ego des Besitzers kitzeln. Manche fühlen sich eben wichtiger oder legen Wert darauf wenn sie eine höherwertige Version haben weil sie das mit besserem Status assoziieren. Von der Funktion her gibt es keine Unterschiede.

    DKB ist eine sehr gute Idee weil man ein kostenfreies Girokonto bekommt, eine kostenfreie Kreditkarte und die DKB bekommt immer Bestnoten in allen Tests. Gut als Girokonto, gut für die Kreditkarte.


    Ansonsten kannst du auch einfach mal bei deiner Hausbank fragen ob sie dir eine KK geben. Ansonsten geben sehr viele Firmen Kreditkarten aus, egal ob web.de, Amazon, die Lufthansa, der ADAC und tausende andere.


    Wenn du mit den Kreditkarten zahlst sammelst du zugleich Miles&More-Punkte (Lufthansa) oder Web-Cent (Web.de) usw. So gesehen kann es also Sinn machen die Vorteile von einer Kreditkarte mitzunehmen, die dir vielleicht Vorteile bringt. Allerdings wirst du wahrscheinlich nicht genügend Umsatz machen dass sich das wirklich lohnt, dein Augenmerk sollte deswegen eher darauf liegen ob die KK kostenfrei ist oder du eine Jahresgebühr zahlen mußt, und wie die sonstigen Konditionen sind. Oft sind nämlich noch irgendwelche Versicherungen inkludiert, z. B. bei der Lufthansa eine Gepäckversicherung und beim ADAC der Auslandsrückholdienst. Da ist eben die Frage zu welcher Jahresgebühr dir was angeboten wird, also welche Zusatzleistungen, und ob das für dich sinnvoll ist.


    Letztlich sind die beiden großen Anbieter VISA und Mastercard und egal welche Firma dahintersteht und welche Bank es abwickelt, es läuft immer über die beiden. Ob du eine VISA oder eine Mastercard hast ist in der Praxis egal. Fast jeder Laden, jedes Hotel, arbeitet mit beiden zusammen. Ich habe noch nie erlebt dass irgendwo nur mit einer Karte bezahlt werden konnte.


    Wenn du mit der KK zahlst bekommt der Verkäufer sein Geld von VISA/Mastercard, und die buchen es dann 1x im Monat von deinem Girokonto ab. Theoretisch kannst du auch ein Guthaben auf dein KK-Konto aufladen, dann geht es natürlich davon ab.


    Das bietet beiden Seiten Sicherheit weil der Verkäufer sein Geld von der KK-Firma bekommt - und sich nicht damit herumschlagen muß wenn z. B. dein Konto nicht gedeckt wäre. Umgekehrt zahlst du immer nur an die KK-Firma und nicht an einen Verkäufer. Sollte der also falsche Belege einreichen kannst du die Zahlung verweigern und die KK-Firma schlägt sich mit dem Verkäufer herum. Es ist also immer ein Puffer zwischengeschaltet, der bei Problemen verhindert dass man sich direkt mit einem Anbieter herumschlagen muß.


    Grundsätzlich mußt Du eine ausreichende Bonität und eine saubere Schufa haben, außerdem meistens auch ein gewisses Grundeinkommen nachweisen können, ansonsten wird man dir keine KK geben. Denn dann könnte es der KK-Firma ja passieren dass sie deine Rechnungen im Laden zahlt, sich das Geld bei dir aber nicht zurückholen kann weil du nix hast.


    Allerdings weicht dieses Prinzip inzwischen auf, es gibt inzwischen reine Guthabenkarten und sowas, da dürfte es geringere Zugangsvorraussetzungen haben. Mußt du einfach mal schauen wie die Bedingungen sind.


    Wie lange es dauert bis deine KK einsatzbereit ist? Keine Ahnung, hängt davon ab wie schnell der Anbieter arbeitet. Ich würde normalerweise mit 1-2 Wochen rechnen.

    Klar, jeder, der zufällig nicht Jackpot-Lottogewinner geworden ist, spürt dass es immer mehr anzieht und man nicht mehr so locker-flockig durch die Gegend braust wie vor ein paar Jahren.


    Aber nach wie vor ist es so dass die Leute eigentlich nur etwas verärgert sind, ansonsten aber ändert sich nichts. Dieser Thread hier ist mehr als 3 Jahre alt, 117 Seiten lang - der Treibstoff inzwischen doppelt so teuer wie damals (na gut, jetzt übertreibe ich ein wenig :D) - aber was hat sich im Verbraucherverhalten und vor allem im Denken verändert? Nichts!


    Dass der Gürtel enger geschnallt werden muß war auch damals, als es hier losging, das Credo und so ist es weiterhin. Es wird auch in weiteren 3 Jahren und bei doppelt so teurem Treibstoff so bleiben. So richtig verändert hat sich nichts...
    Und das bedeutet ja: irgendwie arrangieren wir uns eben nach wie vor damit dass Treibstoff kostet was er kostet.


    Dabei müßte doch im Rahmen der Klimadebatte, im Rahmen der Diskussion um chinesischen und indischen Energiebedarf und auch im Hinblick auf die Endlichkeit der fossilen Energien auch dem Letzten klar sein dass es höchste Zeit wäre adäquate Antriebe für die Zukunft zu entwickeln. Bis auf das eine oder andere Konzeptauto tut sich aber wenig, ich wüßte zumindest nicht dass irgendein Hersteller mit Nachdruck an einer echten Alternative zum Verbrennungsmotor arbeitet.


    Wir haben mehrere der führenden Automobilhersteller im Land, wir müßten diejenigen sein, die zu ihrem eigenen Vorteil, aber auch um die Führungsposition in der Automobilbranche zu sichern, die Antriebskonzepte der Zukunft entwickeln.


    Und so war das mit den SUV's gemeint und auch dem Dacia Logan gemeint: die anderen verstehen wohin es in Zukunft gehen wird, nämlich simple Autos, die auch für die Masse bezahlbar sind und - siehe Toyota Prius - Autos mit der Idee zukunftsträchtiger Antriebe. Die anderen spüren wohin es gehen muß und bringen immerhin schon mal Ansätze auf den Weg, während hier weiter nur "größer, schneller, teurer" konstruiert wird und diskutiert wird ob auf der Autobahn Tempo 130 kommen soll oder nicht. Das ist, wenn man das mal vor einem größeren Hintergrund sieht, eine Schwachsinnsdebatte weil die wirklichen Probleme der Zukunft ganz anders liegen werden.


    Und deswegen meine provokante These: es ist nicht teuer genug. Der Treibstoff hat einen Preis, den sich viele Geringverdiener nicht mehr so ohne weiteres leisten können, aber das Gesamtsystem funktioniert weiter unbehelligt. Solange die Masse der Leute nicht wirklich unter Druck gerät und auf die Barrikaden geht wird es weiter so sein dass die Ölkonzerne Katz und Maus spielen und die Verbraucher sie spielen lassen...

    Es gibt 2 Möglichkeiten darauf zu reagieren: entweder man ärgert sich oder man tut etwas dagegen.


    Blöderweise tun wir aber nichts dagegen. Die Leute gurken nach wie vor mit ihren Autos durch die Gegend, und damit meine ich nicht Dorfbewohner aus schlecht bis gar nicht ÖPNV-erschlossenen Gegenden auf dem Weg zur Arbeit oder mit der kranken Oma zum Arzt, sondern die Innenstädte sind immer noch verstopft mit Individualverkehr und die teuren Tankstellen werden immer noch frequentiert.


    Solange die Leute sich nicht umgewöhnen sondern nur ein bisschen meckern, aber dann doch zur Tagesordnung übergehen und schön brav weiter zahlen wird sich nichts verändern. Warum wird hier immer noch in dicken SUVs herumgefahren, warum tanken viele immer noch bei Aral, Shell und den anderen teuren Tankstellen anstatt den preiswerteren freien Tankstellen?


    Warum kaufen die Leute immer noch VW Tuaregs anstatt Dacia Logans?


    Es wird sich an all dem nichts ändern solange die Verbraucher weder die Ölkonzerne noch die Autohersteller tatsächlich unter Druck setzen, und damit meine ich nicht mal einen symbolischen Boykott, sondern einen längerfristigen Trend!


    Meine Meinung ist inzwischen: Treibstoff ist viel, viel, viel zu billig! Der Preis muß richtig derbe teuer werden weil erst wenn wir deutlich über der Schmerzgrenze sind werden die Verbraucher neue Technologien erzwingen. Man nenne mir nur einen deutschen Hersteller, der sich nicht an großen, schweren Autos gehobener Preisklasse aufgeilt, sondern der ernsthaft Alternativen präsentiert - und damit meine ich nicht einen symbolischen 3-Liter-Lupo, der schneller wieder verschwunden als auf dem Markt war.


    Keiner bietet Alternativen, wir fahren seit Jahrzehnten mit Motorenkonzepten, die völlig ineffektiv sind. Während sich im Innenraum und an der Karosse unglaubliche Dinge getan haben, verwandeln die Motoren immer noch mehr Energie in Wärme als dass sie bewegungsenergie erzeugen. Eine elektronische Steuerung ändert nichts daran dass unsere Motorentechnik vorsinflutlich ist.


    Aber die Hersteller machen nix weil die Kunden es ja auch nicht erzwingen. Bevor die Leute kapieren welche Art von Druck nötig ist muß der Spritt die sprichwörtlichen 5 Mark kosten, die die Grünen vor Jahren als völlige Utopie ins Gespräch brachten.

    Grundlagen


    Waren, die aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Gemeinschaft verbracht werden, gelten zunächst als "Nichtgemeinschaftsware" und müssen beim Zoll angemeldet werden. Der Zoll kontrolliert alle Importe, kassiert ggf. Einfuhrabgaben und erteilt dann eine Freigabe, wodurch die Güter den Status "Gemeinschaftsware" erlangen. Sie dürfen dann weitertransportiert werden und sind innerhalb der EU unbeschränkt nutzbar, man nennt es auch "im freien (Waren-)Verkehr".
    Andere Zollverfahren, bei denen es nicht zu einer Abfertigung in den freien Verkehr kommt, lasse ich hier unerwähnt weil das zu speziell wäre.


    Waren, die aus verschiedenen Gründen nicht importiert werden dürfen, werden vom Zoll abgefangen. Beispiele hierfür sind Tiere oder Tierprodukte, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen CITES unterliegen, gefälschte Markenartikel/Produktpiraterie/Plagiate, Medikamente an Privatpersonen, unerlaubte Rauschmittel oder andere nicht einfuhrfähige Transportgüter.
    Neben einer eventuellen Strafverfolgung wegen illegaler Einfuhr ("Schmuggel") kann es passieren, dass die Waren kostenpflichtig zurückgeschickt oder vernichtet werden. In dem Fall bekommt man die gewünschte Ware nicht, dafür aber Ärger und die Kosten darf man außerdem noch tragen...
    Manche Produkte dürfen zwar importiert werden, aber nur innerhalb bestimmter Zollverfahren oder mit Auflagen. Hier kontrolliert der Zoll die korrekte Abwicklung.


    Neben der Kontrolle, um den Import unerwünschter Waren zu verhindern, erhebt der Zoll Einfuhrabgaben, deren Sinn es ist den hiesigen Markt zu schützen und manchmal zu beeinflussen. Durch die Einfuhrabgaben können Importgüter nämlich künstlich verteuert werden, was einen Anreiz zum Kauf bei einheimischen Anbietern schafft. Diese bleiben konkurrenzfähiger da der Preisunterschied zu billiger Drittlandsware kleiner wird.
    Umgekehrt können z. B. Entwicklungsländer gefördert werden indem man den Import ihrer Produkte durch geringe oder keine Zölle interessant gestaltet.


    Waren, an deren Einfuhr wir ein Interesse haben, sind vom Grundgedanken her zollfrei. Da, wo der Staat kräftig verdienen kann (Kaffee und Tabak, zum Beispiel), nimmt er es mit dieser Grundidee allerdings nicht so genau... ;)


    Der Zoll wird von den Oberfinanzdirektionen geführt und ist somit ein Organ unter der Aufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.



    Ablauf der Zollanmeldung


    Bei Ankunft der Ware in der EU muss im ersten Hafen oder Flughafen eine Zollanmeldung gemacht und die Einfuhrabgaben müssen entrichtet werden. Diese Formalitäten erledigt im Postdienst meistens der Transporteur der Ware, also die Spedition oder der Paketdienst. Allerdings dürfen sie es - mit Ausnahme von DHL, dort gibt es noch Sonderregelungen aus der Zeit der Bundespost - nicht ohne Rückfrage machen, sondern brauchen dazu eine Authorisierung des Warenempfängers.


    Bei kleineren Sendungen wird oft trotzdem nicht nachgefragt weil es nur um geringe Summen geht, bei kostspieligeren Waren wird in der Regel angerufen (deswegen: immer eine Telefonnummer mit der eigenen Erreichbarkeit in den Begleitdokumenten zum Paket vermerken lassen!). Bei besonders hochpreisigen Waren und damit oft auch hohen Importgebühren muss gewöhnlich eine schriftliche Verzollungsvollmacht mit Kostenübernahmeerklärung für die Einfuhrabgaben an den Paketdienst gesandt werden.


    Manchmal ist der Inhalt des Paketes nicht eindeutig, auch dann muss erst nachgefragt werden um die weitere Abwicklung der Sendung bearbeiten zu können. Ein zusätzlicher Grund, warum eine Telefonnummer mit der Erreichbarkeit des Warenempfängers auf den Begleitdokumenten des Paketes stehen sollte.


    Liegt die Zustimmung zur Zollabwicklung vor und ist der Paketinhalt klar, meldet der Paketdienst oder die Spedition die Sendung beim Zoll an, bezahlt eventuelle Einfuhrabgaben und bekommt dann im Normalfall eine Freigabe. Aus Nichtgemeinschaftswaren unter zollamtlicher Überwachung werden so Gemeinschaftswaren, über die frei verfügt werden kann.


    In der Regel kassiert der Zusteller die beim Zoll ausgelegten Einfuhrabgaben bei Übergabe des Paketes beim Warenempfänger. Wer sehr oft Sendungen importiert kann auch einen Vertrag mit dem Paketdienst oder seiner Spedition machen, dann werden die aufgelaufenen Gebühren nicht in bar bei Zustellung des Paketes eingefordert, sondern über eine monatliche Rechnung beglichen.



    Welche Kosten fallen an?


    - kostenfreie Sendungen:


    Es gibt Sendungen, die kostenfrei importiert werden können. Dazu zählen beispielsweise Sendungen von geringem Wert (bis 22 EUR Warenwert) oder Geschenke, die offiziell "Kleinsendung von privat an privat" genannt werden.
    Es gibt Bedingungen für eine kostenfreie Einfuhr als private Kleinsendung, sprich Geschenk, und es ist ein nicht auszurottender Irrglaube, dass es reichen würde "gift" auf's Paket zu schreiben um es problemlos und kostenfrei importieren zu können. Eine Abfertigung als Geschenk setzt voraus:


    • Warenwert unter 45 EUR
    • Absender und Empfänger müssen erkennbar Privatpersonen sein (kein Versand mit der Firmenpost oder an eine Firmenadresse!)
    • die Ware wird unentgeltlich gesendet, wird also nicht bezahlt
    • Waren dienen dem persönlichen Ge- und Verbrauch (also keine Waren oder Mengen, die den Verdacht aufkommen lassen, dass es ein gewerblicher Import ist - kein Mensch bekommt zugleich 10 Armbanduhren geschenkt, es liegt nahe dass diese zum Weiterverkauf erworben wurden)
    • nur gelegentliche und keine regelmäßige Sendungen (heißt: nicht 2x in der Woche. Regelmäßig zum Geburtstag, zu Weihnachten etc. ist natürlich erlaubt).
    • Achtung! Sonderregeln für verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Kaffee, Zigaretten, Tabak, Alkohol, Parfum usw.!


    Sind die obigen Bedingungen der privaten Sendung erfüllt, aber der Warenwert liegt zwischen 45 und 700 EUR, fallen zwar Einfuhrabgaben an, der Einfachheit halber gibt es aber die Möglichkeit der "Pauschalisierung": 13,5% Abgabe nur auf den Warenwert und vereinfachte Zollanmeldung.


    Liegen mehrere Gegenstände im Paket, können Waren bis zu einem Gesamtwert von 45 EUR freigeschrieben werden. Was darüber hinaus geht muss pauschalisiert werden. Teure Artikel können aber nicht gesplittet werden, also ein Gegenstand mit einem Wert von 300 EUR kann nicht mit 45 EUR freigeschrieben und 255 EUR pauschalisiert werden, sondern da geht nur Pauschalisierung der 300 EUR Gesamtsumme.


    Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten Waren kostenfrei einzuführen, beispielsweise Übersiedlungsgut (Umzug aus einem Nicht-EU-Land zurück in die Gemeinschaft), Warenmuster und Proben, Rückwaren, Waren zur vorübergehenden Verwendung, wissenschaftliche Güter oder Pressematerial. Eingangsabgabenbefreiungen gibt es auch für Heiratsgut (falls man Kamele zur Hochzeit geschenkt bekam :D), Erbschaftsgut, Särge und Urnen, Auszeichnungen und Ehrengaben - sowie einige mehr.


    Michael Schumachers Formel 1-Pokal war seinerzeit dennoch nicht zollfrei als Auszeichnung/Ehrengabe importierbar weil die F1 rechtlich eine Privatveranstaltung des Herrn Ecclestone ist. Dieses Beispiel zeigt, dass für derartige Eingangsabgabenbefreiungen jeweils spezielle Regeln, Bedingungen und Auflagen gelten, die hier nicht im Detail ausgeführt werden können.


    - kostenpflichtige Sendungen:


    Besteht nicht die Möglichkeit, die einzuführenden Waren kostenfrei zu importieren und findet auch kein spezielles Zollverfahren Anwendung, muss kostenpflichtig "in den freien Verkehr" abgefertigt werden und es werden Einfuhrabgaben fällig.


    Es gibt nun 2 Möglichkeiten:


    Variante 1: Der Warenwert liegt zwischen 22 und 150 EUR. Dann werden keine Zölle erhoben, aber man zahlt 19% Einfuhrumsatzsteuer (ermäßigt 7%, z. B. für Bücher und Lebensmittel).


    Variante 2: Alles andere. Also Waren, die teurer als 150 EUR sind, nicht die Bedingungen für Geschenksendungen erfüllen und wo auch keine speziellen Zollverfahren stattfinden. Dann wird regulär verzollt - und das geht so: Die abzuführenden Einfuhrabgaben setzen sich aus 2 Bestandteilen zusammen, nämlich...


    1) dem Zollbetrag und
    2) der Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer)
    .


    Der Zollbetrag ist eine EU-weit gleiche Abgabe, während die Steuer eine nationale Abgabe ist, die in jedem EU-Mitgliedsstaat unterschiedlich ausfallen kann.


    1) Zollbetrag:


    Der Zollbetrag ergibt sich a) aus dem Transaktionswert und b) dem Zollsatz auf die jeweiligen Importgüter. Grundlage dazu ist der TARIC-Code / Elektronische Zolltarif (EZT).


    Für Laien dürfte es schwer bis unmöglich sein damit zurecht zu kommen weil viele Produkte anders benannt oder kathegorisiert sind als im Alltag üblich: Notebooks zum Beispiel heißen im Amtsdeutsch "Tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend", Mobiltelefone gab es lange gar nicht als eigenständige Position (inzwischen schon), sie wurden früher als Unterposition von Sende- und Empfangsanlagen geführt - und nicht etwa als Telefone eintarifiert, wie viele vielleicht erstmal annehmen würden.
    Bei Bekleidung muss nach gewissen Regeln, was beispielsweise Mischgewebe und ihre Anteile angeht, vorgegangen werden.
    Es gibt also zahlreiche "Stolperfallen" - Vorsicht daher mit auf die Schnelle selbst herausgesuchten Warentarifnummern!


    Bei der Angabe des Ursprungs-/Herkunftslandes ist gemeint wo das Produkt hergestellt oder zuletzt "wesentlich be- oder verarbeitet" wurde. Es spielt also in diesem Zusammenhang keine Rolle woher das Paket kommt, maßgeblich ist der Ursprung der Ware!


    Ist die korrekte Warentarifnummer ermittelt kann man den zugehörigen Zollsatz ersehen. Er kann 0 sein - zollfreier Import - aber auch sehr hoch gehen (Tabak: knapp unter 60%).


    Der Zollsatz muss nun nicht nur auf die reinen Warenwerte, sondern den sogenannten Transaktionswert angewendet werden. Dieser umfasst neben dem Warenwert auch sämtliche Aufwendungen und Abzüge, die der Käufer hat um die Ware zu bekommen. Es werden also Plus- und Minusfaktoren wie Versicherungskosten, Verpackungskosten, Maklerprovisionen etc. als Plus-, und Preisermäßigungen, Skonto, Montagekosten in der EU etc. als Minusfaktoren berücksichtigt. Diese Posten müssen, wenn sie auf der Rechnung stehen, einbezogen werden.


    Weiterhin müssen auch Teile der Transportkosten verzollt werden, da ein Teil der Transportleistung außerhalb der EU stattfand. Der zu verzollende Transportkostenanteil beträgt beispielsweise bei Sendungen aus New York 70%, Los Angeles 78%, Shanghai und Hong Kong 70%, aus der Schweiz 5%.
    Der innerhalb der EU liegende Transportkostenanteil muss nicht verzollt werden. Da man diesen aber unmöglich individuell für jedes Paket ermitteln kann, richtet sich der Zoll hier nach Standardwerten, wie ich sie beispielhaft erwähnt habe.

    Bei nicht zeitkritischen Sendungen senken preiswerte Versandkosten auch die Einfuhrabgaben, während teure Express-Sendungen diese erhöhen.


    2) Einfuhrumsatzsteuer:


    Die EUSt ist das Pendant zur Mehrwertsteuer bei Inlandskäufen und liegt daher ebenfalls bei 19%. Ausnahmen sind z. B. Bücher und Lebensmittel, die einen ermäßigten Steuersatz von nur 7% haben.
    Versteuert werden muss "alles", also neben dem Transaktionswert auch die gesamten (!) Transportkosten und sogar der Zollbetrag.


    Die insgesamt zu entrichtenden Einfuhrabgaben setzen sich dann aus den beiden genannten Komponenten zusammen, dem Zollbetrag und der Einfuhrumsatzsteuer. Letztere muss auch bei zollfreien Waren gezahlt werden, für gewerbliche Einführer ist sie allerdings ein durchlaufender Posten.



    Generelles:


    Zollbeteiligter und Zollverpflichteter


    Nach deutschem Recht gilt der Warenempfänger als Zollbeteiligter und Zollverpflichteter. Da die deutschen Behörden schlecht auf einen Versender im Ausland zugreifen können, halten sie sich immer an den Warenempfänger hierzulande.
    Die bei Problemen nahe liegende Ausrede, dass man nicht gewusst habe was einem geschickt wird oder welchen Wert es hat, zieht nicht weil die Gesetzeslage den Warenempfänger unangenehm in die Pflicht nimmt. Realistischerweise ist es aber auch so, dass die meisten Warenempfänger sehr wohl wissen was da kommt weil sie etwas online bestellt haben oder es Absprachen mit Freunden im Ausland gab.
    Auf das in Problemfällen typische "sich blöd stellen" lässt sich kein Zöllner ein. Man sollte deswegen im eigenen Interesse vermeiden Dinge geschickt zu bekommen, wegen denen es Ärger geben kann - denn der Zoll hat weitgehende rechtliche Möglichkeiten einem sehr unangenehme Schwierigkeiten zu machen.


    Dazu gehört vor allem eine Beweislastumkehr. Im Gegensatz zu sonstigen Gepflogenheiten gilt hier: im Zweifel muss nicht der Zoll eine illegale Einfuhr oder einen Warenwert beweisen, sondern der Zollverpflichtete muss Nachweise für seine Einlassungen bringen.
    Der Gesetzgeber trägt hier der Tatsache Rechnung, dass der Zoll bei anderer Rechtslage nie einen Verstoß nachweisen könnte, denn er kann in keinem Fall Ermittlungen in entfernten Drittländern durchführen, könnte somit also nie nachweisen, dass jemand Waren illegal einführen will. Daher gilt beim Zoll: der Importierende / Warenempfänger ist verpflichtet und muss ggf. Beweise beibringen.



    Wie muss das Paket hergerichtet sein? Die Rechnung als Begleitdokument...


    Grundlage der unumgänglichen Zollanmeldung ist eine dem Paket beizufügende Rechnung. Bei Kaufgeschäften ist es die


    - Handelsrechnung ("Commercial Invoice"),


    bei Geschenken, Warenmustern und anderen Sendungen, die nicht bezahlt werden, eine


    - Proforma-Rechnung ("Proforma Invoice", Unterzeile: "for customs purposes only" und "gift" bei Geschenksendungen).


    Internationale Regeln legen fest, dass eine Rechnung das maßgebliche Begleitdokument zu jeder Sendung ist. Es geht also nicht darum ob die Ware tatsächlich bezahlt wird oder nicht, es ist einfach nur so festgelegt worden, dass eine Rechnung das zugehörige Dokument zu sein hat - auch bei unentgeltlichen Warensendungen.
    Man hätte sich genauso für einen Lieferschein mit Wertangaben entscheiden können und vielleicht wäre das sogar sinnvoller gewesen - aber es hat sich eben anders eingebürgert.


    Auf der Rechnung müssen stehen:


    • der "Titel" (Commercial Invoice oder Proforma Invoice)
    • Name und Anschrift des Absenders
    • Name und Anschrift des Empfängers, außerdem - wichtig! - seine Telefonnummer für Rückfragen bei der Verzollung
    • eine genaue Auflistung der Waren im Paket. Hier gilt: je genauer und detaillierter, desto besser!
      - Bei technischen Geräten die genaue Hersteller- und Modellbezeichnung, ggf. Farbangabe, Auflistung allen Zubehörs (Netzteil, Ladekabel, Treiber-CD...) und idealerweise die Seriennummer.
      - Bei Bekleidung gehören zur Warenbeschreibung genaue Stoff-, Größen- und Farbangaben, also immer alles so genau wie nur möglich und keine Oberbegriffe wie beispielsweise "Bekleidung"! Der Zoll will eine detaillierte Aufstellung haben weil jede Ware, z. B. jedes Kleidungsstück, eine eigene Warentarifnummer hat.
    • das Herstellungsland jedes Artikels im Paket - ersichtlich aus Aufklebern und Einnähern wie "Made in Germany" oder "Product of China"; weiter oben hatte ich ja schon erklärt dass das Ursprungsland für die Ermittlung des Zollsatzes wichtig ist.
    • der Warenwert jedes Artikels. Maßgeblich für die Zollwertermittlung ist der Wert der Ware - auch bei Geschenken, Mustern, Proben etc. Auch wenn diese nicht bezahlt werden muss dennoch ein realistischer Warenwert angegeben werden. "Proforma 1 Dollar" geht also nicht, wenn der Artikel tatsächlich mehr als 1 Dollar wert ist.
      Die angegebenen Werte müssen realistisch sein weil der Zoll offensichtlich zu niedrig angesetzte Wertangaben nicht akzeptiert und in letzter Konsequenz sogar Warenwerte schätzen kann - wobei die Schätzungen dann immer sehr ungünstig für den Importierenden ausfallen.
    • die Währung, in der die Warenwerte abgegeben sind, sollte deutlich erkennbar sein
    • Zusatzleistungen wie Versicherung des Pakets oder auch die Transportkosten (falls schon bekannt) sollten aufgeführt werden
    • unten drunter: Datum, Ort, Unterschrift


    • eine (Phantasie-)Rechnungsnummer ist als Referenz nie verkehrt um das Dokument bezeichnen zu können
    • wenn die Warentarifnummern der Artikel im Paket bekannt sind, können sie idealerweise dazu geschrieben werden. Hier gilt aber: bitte nur wenn man sich sicher ist. Wer nicht sicher weiß dass er die richtige Nummer zur Hand hat sollte diese Angabe besser weglassen.


    Die Rechnung sollte in einer Versandtasche außen am Paket angebracht sein. Dennoch legt man idealerweise eine Kopie in das Paket um bei Verlust der äußeren Rechnung eine Sicherheit zu haben.



    Wird jedes Paket vom Zoll kontrolliert?


    Ja, jede Sendung muss beim Zoll angemeldet und von diesem freigegeben werden, auch Geschenke, zollfreie Sendungen und "Kleinigkeiten". Die Zollanmeldung geschieht heute auf elektronischem Weg und im Zusammenhang mit den Trackingnummern der Paketdienste. Ein "Durchrutschen" einzelner Sendungen ist daher nahezu ausgeschlossen.



    Öffnet der Zoll jedes Paket?


    Nein. Eine Beschau findet stichprobenweise statt und wenn Verdachtsmomente bestehen, dass mit einer Sendung etwas nicht stimmt. Der Zoll hat gewisse Schemata entwickelt, bestimmte Absender-, Empfänger- oder sonstige Daten sind erfahrungsgemäß auffällig und führen, neben zufällig ausgewählten Sendungen, dazu, dass der Zoll Pakete öffnet und untersucht.
    Auch unklare, dubiose oder fehlende Angaben zur Ware im Paket oder gar ganz fehlende Rechnungen an Paketen führen dazu, dass der Zoll eine Beschau anordnet.
    Bei privaten Sendungen ist die Wahrscheinlichkeit hoch dass nicht oder nur schwer einführbare Waren wie z. B. Lebensmittel oder Medikamente im Paket liegen. Aus diesem Grund werden private Sendungen recht häufig einer Beschau unterzogen, also tatsächlich geöffnet.



    Welche Waren sind nicht oder nur schwer einfuhrfähig?


    Insbesondere VuB- (Verbote und Beschränkungen) Waren. Dazu zählen gefälschte Waren / Markenpiraterie, Tiere oder Tierwaren geschützter Arten (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES), also Elfenbein, Krokoleder usw., pornografische, gewaltverherrlichende oder verfassungsfeindliche Medien und Waffen.


    Ebenfalls bis auf Ausnahmen nicht einfuhrfähig: Medikamente! Zwar kann man rezeptfreie Arzneimittel problemlos in jeder Apotheke erwerben - importieren darf man sie aber nicht.
    Grund: Viele ausländische Medikamente haben weder eine Zulassung für den deutschen Markt noch einen deutschen Beipackzettel. Sollte jemand Nebenwirkungen oder Schäden davontragen, beispielsweise weil die Zusammensetzung des Mittels nicht den hier bekannten Spezifikationen entspricht, kann weder der Patient noch sein behandelnder Arzt auf hiesige Datenbanken zurückgreifen und die notwendigen Daten auch nicht klar aus dem in fremder Sprache verfassten Beipackzettel ersehen.
    Der im Ausland ansässige Hersteller kann vor deutschen Gerichten nicht zur Verantwortung gezogen und zu Schadensersatz gezwungen werden. Im Sinne des Verbraucherschutzes ist der private Import von Medikamenten im Postverkehr daher generell verboten, auch Firmen dürfen normalerweise keine Medikamente importieren.
    Arzneimittel dürfen nur von Apotheken und nur mit Rezept importiert werden.


    Sehr heikel sind auch Nahrungsergänzungsmittel: im Einzelfall ist es schwer die Grenze zwischen "Brausepulver" und "Medikament" zu ziehen und wenn der Zoll erst der Meinung ist, dass ein Mittel nicht eindeutig "kein Medikament" ist, ist der Schlamassel da.


    Tierische Produkte wie Fleisch, Geflügel, Molkereiprodukte und Honig: müssen zur Vermeidung der Einschleppung von Seuchen einer Veterinärbeschau unterzogen werden. Das ist sehr umständlich, teuer und steht regelmäßig in keinem sinnvollen Verhältnis zum Nutzen. Kauft lieber im Asia-Markt oder beim Türken um die Ecke - preiswerter, stressfreier und weniger kompliziert.


    Markenpiraterie ist strafbar und der Zoll verfolgt Einführer gefälschter / imitierter Waren und Plagiate.
    Bei Reisenden wird es zwar in der Praxis nicht allzu streng gehandhabt weil man sonst z. B. 99% aller Türkeiurlaub-Heimkehrer am Schlafittchen packen müsste, daher werden Fälschungen wie eine einzelne Armbanduhr oder einige wenige Kleidungsstücke im Reiseverkehr meist stillschweigend geduldet bzw. nicht verfolgt. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht, die Einfuhr bleibt ein Verstoß gegen geltendes Recht und das kann jederzeit geahndet werden.
    Im Postverkehr werden auch Kleinmengen rigoros einkassiert.


    Eine Rolle spielt hier auch wie vehement der eigentliche Rechteinhaber gegen Plagiate vorgeht. Abgesehen vom grundsätzlichen Strafverfolgungsauftrag müssen die Zollbehörden auf Antrag des Geschädigten tätig werden. Es kann also theoretisch sein, dass Plagiate von Produkten der Firma X weitgehend stillschweigend geduldet werden, während Plagiate der Firma Y vehement aus dem Verkehr gezogen werden. Es gibt aber zunehmend Beispiele, wo Hersteller sich durch Markenpiraterie wirtschaftlich oder im Bezug auf ihr Image gefährdet sehen und es deswegen nicht mehr hinnehmen, dass sich ein stillschweigender Markt mit illegalen Kopien bildet. Der Zoll muss dann tätig werden und so könnte es auch Privatpersonen, die bisher immer dachten, dass sie nicht im Fadenkreuz seien, erwischen obwohl sie vielleicht nur "läppsche Kleinmengen" zum persönlichen Bedarf importieren.



    Wo ist mein Paket? Ich verstehe die Online-Sendungsverfolgung nicht...


    Letztlich kann man den Verbleib einer Sendung immer nur beim zuständigen Transportführer aufklären, nicht aber hier bei TT.
    Ein paar Stunden Zeit sollte man den Paketdiensten aber immer lassen weil die Angaben in der Online-Sendungsverfolgung oft nicht zeitsynchron sind, sondern mitunter stark verzögert.
    Außerdem arbeiten manche Paketdienste bei internationalen Sendungen mit Partnern, zu deren Systemen die eigene Sendungsverfolgung nicht kompatibel ist. Blöd für den Kunden, aber so ist es nun mal.



    Ich habe Post vom Zoll bekommen. Was bedeutet das?


    Wie weiter oben schon erwähnt wurde gibt es "aus der guten alten Zeit" noch Sonderregelungen für die Post (heute DHL). Die Post durfte und DHL darf Sendungen ohne vorherige Rückfrage und Verzollungsvollmacht durch den Warenempfänger beim Zoll anmelden.
    Ist nun aber der Paketinhalt unklar oder gibt es sonstige Ungereimtheiten - unleserliche / fehlende Begleitdokumentation am Paket, uneindeutige Warenbeschreibungen oder Mengenangaben, Geschenke, die bezahlt wurden oder über der Freigrenze für Geschenksendungen liegen, unpassende Warenwerte, nicht einfuhrfähige Güter im Paket etc. - bekommt DHL keine Zollfreigabe um das Paket dem Adressaten zuzustellen. Die Sendung bleibt dann unter zollamtlicher Überwachung, wird aber - im Gegensatz zum Ablauf bei anderen Transportdienstleistern, wo die Ware im Ankunftshafen oder -flughafen liegen bleiben muss bis alles weitere geklärt wurde - von DHL zum zuständigen Binnenzollamt in der Nähe des Warenempfängers transportiert.


    Das Zollamt informiert den Warenempfänger dann mittels der Karte über die vorliegende Sendung und derjenige muss zum Zollamt kommen um die Unklarheiten zu beseitigen und die Zollanmeldung persönlich vorzunehmen.


    In den meisten Fällen fehlen einfach nur Begleitdokumente, Warenbeschreibungen oder Wertangaben. Es ist also nicht schlimm, sondern nur lästig das Paket persönlich dort anmelden und abholen zu müssen. Schuld daran ist aber nicht der Zoll, sondern ein Absender, der nicht einfuhrfähige Waren oder unvollständige Dokumente verschickte.


    Man sollte daher Unterlagen wie Ebay-Ausdrucke, Kontoauszüge, Bestellbestätigungen etc. zum Zollamt mitnehmen um dort Nachweise zu der Sendung vorlegen zu können. Einer erfolgreichen Zollanmeldung steht dann normalerweise nichts mehr im Wege.



    Reiseverkehr


    Im Unterschied zu den oben beschriebenen Regeln im Postverkehr darf man im Reiseverkehr Waren bis zu einem Gesamtwert von...

    • 430 EUR als Flug- oder See-Reisender
    • 300 EUR als Reisender mit anderen Verkehrsträgern, (z. B. Bahn oder PKW)
    • 175 EUR für Reisende unter 15 Jahren, unabhängig vom Verkehrsträger


    ... als Freimenge einführen, also ohne dafür Importabgaben zahlen zu müssen.


    Waren, die offensichtlich im Ausland erworben wurden, werden vom Zoll in die Freimenge einkalkuliert.
    Finden sich aber keine Anhaltspunkte für einen Kauf im Ausland und besitzen Waren auch noch Gebrauchsspuren, geht der Zoll normalerweise davon aus dass man die jeweiligen Artikel bereits bei der Ausreise mitgeführt hat, diese Gegenstände also nicht verzollt und auch nicht in der Freimenge berücksichtigt werden müssen.


    Wie im Kapitel "Zollbeteiligter und Zollverpflichteter" bereits erwähnt liegt "der schwarze Peter" in Zweifelsfällen beim Reisenden - und nicht beim Zoll. Wer also ein nagelneues, außergewöhnlich teures, offensichtlich ausländisches Gerät ohne Gebrauchsspuren mitführt, tut gut daran eine deutsche Kaufrechnung als Beleg vorzuhalten oder, noch besser, bereits vor der Abreise eine kostenfreie Nämlichkeitsbescheinigung bei einem Zollamt fertigen zu lassen.
    In der Nämlichkeitsbescheinigung werden individuelle Merkmale wie die genaue Warenbezeichnung, Seriennummern, auffällige Kratzer, Gravuren, Umbauten etc. erfasst, so dass man bei der späteren Rückkehr einen Nachweis darüber hat, dass die Ware nicht im Ausland erworben wurde, sondern bereits bei der Ausreise mitgeführt wurde.


    Wer nur eine offensichtlich in Benutzung befindliche Kamera, ein Handy oder plausible Mengen an Bekleidung mitführt wird normalerweise nicht verdächtigt, dieses im Ausland erworben zu haben. Wer aber nach 7 Tagen USA mit 25 Levis-Jeans in diversen Größen oder aus Asien mit 10 iPhones zurückkehrt, wird sich unangenehme Fragen stellen lassen müssen wenn er die Ware nicht beim Zoll anmeldet.


    Generell ist es kein Problem Warenmengen, die über den Freigrenzen liegen, mitzubringen. Dann muss man am Flughafen aber über den "roten Kanal" gehen und eine Zollanmeldung für die importierten Güter vornehmen.
    Das Durchschreiten des grünen Ausgangs gilt rechtlich als konkludente Zollerklärung, d. h. wer durch die grüne Tür geht erklärt damit zugleich, dass er nichts zu verzollen habe. Wer dann kontrolliert wird und mehr als die Freimenge im Gepäck hat, hat sich strafbar gemacht. Je nach Menge und Art der nicht korrekt angemeldeten Waren bleibt es bei einer Nachverzollung nebst Erhebung der doppelten Gebühr als Strafe, in größeren Fällen wird es aber auch zur Eröffnung eines Strafverfahrens kommen.


    Im Gegensatz zum Postverkehr dürfen Reisende Medikamente mitführen, allerdings nur in einer "der Reise angemessenen Menge"; wieviel das konkret ist, wurde nicht genau definiert. Da man keine einzelnen Tabletten kauft ist eine kleine Packung Aspirin o. ä. kein Problem. Eine amerikanische 5000er-Dose allerdings schon, denn da kann niemand mehr argumentieren dass man nur eine notwendige Ration für die Reisedauer mitführen würde.
    Um Ärger zu vermeiden sollte man nur nachvollziehbare, kleine Mengen wirklich notwendiger Arzneien mitführen. Wer eine ganze Apotheke oder allzu große Mengen mitführt muss mit kostenpflichtiger Vernichtung der Mittel rechnen.


    Wie im Postverkehr gelten auch bei Reisenden Sonderregeln für verbrauchssteuerpflichtige Waren wie Kaffee, Zigaretten, Tabak, Alkohol, Parfum usw. Man achte hier auf die Reisefreigrenzen!



    Regelmäßige gewerbliche Einfuhren


    Wer mehr als 3x im Jahr gewerblich Waren importiert braucht eine ATLAS-Zollnummer. Das ist eine Art Kundennummer beim Zoll, die kostenfrei bei der Oberfinanzdirektion Karlsruhe angefordert werden kann:


    Auskünfte zu Zollnummer:
    Tel.: 0351/44834-520
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.zollnummer@zoll.de


    Auskunft für Privatpersonen
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de



    Wo finde ich weitere Infos?


    Die - wirklich gut gemachte - Webseite des Zolls findet man natürlich unter www.zoll.de. Ansonsten geistern hier bei TT diverse Threads zum Thema herum oder ihr fragt einfach hier nach.


    _________________


    Diese FAQ sind natürlich keine Rechtsberatung und es ist auch klar, dass ihr euch nicht auf die Richtigkeit der Angaben berufen könnt. Heute muss man sowas ja vorsorglich dazuschreiben... :rolleyes:


    Ansonsten viel Spaß mit euren Importen und auf Reisen! :top:


    ©Printus - Stand 15.12.2009