Zitat
Original geschrieben von Ullrich_k
hallo,
ein bekannter schickt mir (hoffentlich noch diese woche) ein paar sachen aus den USA. die sachen haben einen wert von 326$. ist es für mich die günstigste variante das ganze pauschal mit 13,5% verzollen zu lassen ?
326$ ~ 242 euro. 13,5% wären dann ~33 euro.
sind diese 33 euro dann der "definitive" betrag den ich beim zoll max. zu zahlen hätte ?
Wenn mehrere Sachen im Paket sind ist die beste Verzollungsvariante: bis 45 EUR kann abgabenfrei eingeführt werden, also wird man preiswerte Waren bis zur möglichst optimalen Ausschöpfung von 45 EUR freischreiben.
Alles, was nicht mehr reinpaßt kann zu 13,5% pauschalisiert werden.
Deklaration der ganzen Sendung natürlich als "Kleinsendung von privat an privat", also umgangssprachlich als Geschenk. D. h.: Proforma Rechnung und auch draufschreiben dass es Geschenke sind.
Sollte die Sendung hauptsächlich aus Büchern bestehen kommt auch eine ganz normale Verzollung ("Abfertigung in den freien Verkehr") in Frage weil Bücher einen ermäßigten EUSt-Satz von nur 7% haben.
Das wird dann zwar nicht nur auf den Warenwert, sondern auch die Transportkosten angewendet, aber da 7% wesentlich weniger ist als die 13,5% der Pauschalisierung (die allerdings nur auf den Warenwert gerechnet werden) verzollt man Bücher oft ganz normal weil es die preiswerteste Variante ist.
Üblicher Disclaimer: Lass dir keine Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel schicken. Die sind für private Einführer nicht einfuhrfähig.
Das gerne genommene Gegenargument dass man es auch unkontrolliert in jeder Apotheke kaufen könne zieht insofern nicht als sichergestellt werden soll dass bei hier erhältlichen Mitteln ein deutscher Beipackzettel beiliegt, im Katastrophenfall auch hiesige Ärzte die genormte Inhaltsstoff-Deklaration einsehen und verstehen können und der Hersteller bei Problemen greifbar und haftbar ist. Auf ausländische Produzenten ist von hier aus kein Zugriff zu nehmen.
Die Maßnahme wird also als Verbraucherschutz verstanden.
Hinsichtlich der USA mag es eher "unnütz" erscheinen, bei Billigkram aus China, mit schönen Schriftzeichen, die keiner versteht und wo niemand weiß was wirklich drin ist und wie gefährlich das sein könnte, hat diese Bestimmung aber durchaus Sinn. Ich habe selber schon vom Zoll abgefangene chinesische Bodybuilding-Pulver in eigenartigen Farben gesehen... es gibt Leute, die da echt irgendwas einnehmen würden ohne zu wissen was es ist...
@KingBoa
Die Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt) wird bei der normalen Verzollung erhoben. Bei privaten Kleinsendungen ("Geschenken") kann man bis 45 EUR ganz zollfrei einführen, bei Warenwerten zwischen 45 und 350 EUR gibt es die Möglichkeit der Pauschalisierung. Dann kassiert der Zoll 13,5% vom Warenwert und fertig. Da kommt keine EUSt mehr dazu...
Maximal kann ein privater Einführer also bis zu einem Warenwert von 395 EUR preisgünstig verzollen. Bei noch teureren Warenwerten muß ganz normal verzollt werden.
Allerdings kann man die 45 EUR Freibetrag nur nutzen wenn es einzelene Artikel mit geringerem Wert gibt. Ist im Paket z. B. ein einzelnes Handy für 300 EUR kann man nicht 45 EUR freischreiben und nur noch 255 EUR pauschalisieren, sondern in dem Fall muß das Handy auch komplett mit 300 EUR pauschalisiert werden.