Beiträge von Printus

    In meinen Augen eine völlig schwachsinnige Aufgabe, die nicht vernünftig zu lösen ist.


    Es ist schon mal völliger Unsinn einen einzelnen ein Konzept für ein Altenheim entwickeln zu lassen, denn dazu braucht es ausgefeilte Spezialkenntnisse im juristischen Bereich, finanzielle und steuerrechtliche Kenntnisse, medizinisches Wissen und einiges mehr.


    Dazu kommt dass man in einem Schloss niemals ein rentables Altenheim führen kann wenn da auch "Sozialfälle" untergebracht werden sollen, für die Krankenkassen möglichst wenig zahlen möchten.


    Es ist auch widersinnig sich ein eigenständiges Altenheim ans Bein zu hängen anstatt einfach nur die Immobilie zu vermieten - an eine Altenheimkette. Allerdings wird jemand, der Kohle verdienen will, sicher alles machen, nur kein Altenheim in so ein Schloss integrieren. Wenn überhaupt ein hochpreisiges Hotel oder so...


    Ich weiß dass dir das jetzt so gar nicht hilft, aber das mußte ich trotzdem los werden. Auf so eine Aufgabe hätte ich absolut keine Lust weil es völliger Nonsens ist.


    Was ansatzweise in die gewünschte Richtung gehen könnte wäre ein Vertrag mit der Nobel-Altenheim-Kette Rosenhof.


    Anyway, alles Gute und viel Erfolg bei dieser schwachsinnigen Aufgabe!

    Sowohl Handys als auch PDA's - ich weiß nicht als was man das iPhone eher sieht - sind zollfrei, es fällt nur die Einfuhrumsatzsteuer (=Mehrwertsteuer) an.


    Diese wird aber nicht nur auf den Warenwert, sondern auch die kompletten Transportkosten gerechnet.


    292 USD sind nach dem amtlichen Umrechnungskurs im September (1:1,3493) 216,41 EUR, 19% davon ergeben 41,12 EUR Einfuhrabgaben, die du zahlen wirst.


    Die Zollanmeldung wird der Paketdienst für dich machen, muß aber vorher proforma nachfragen ob er die Anmeldung in deinem Namen vornehmen darf. Einzige Ausnahme: die Post, jetzt DHL, darf nach alten Gesetzen ohne Rückfrage direkt verzollen.
    Damit das mit der Rückfrage klappt sollte deine Telefonnummer auf der Rechnung vermerkt sein, ansonsten kommt die Rückfrage schriftlich und das dauert entsprechend länger. Also achte darauf bei der Bestellung neben deiner Adresse auch deine Rufnummer anzugeben damit diese auch in den Begleitpapieren am Paket steht.


    Du kannst dem Paketdienst, wenn er dich kontaktiert, problemlos erlauben die Verzollung vorzunehmen, es ist nur eine Formalität dass die das nicht in deinem Namen machen dürfen ohne vorher nachzufragen.
    Der Paketdienst streckt die Einfuhrabgaben dann beim Zoll vor damit dieser die Sendung freigibt.


    Wenn das Paket dann bei dir angeliefert wird mußt du dem Paketfahrer die 41,12 EUR aushändigen und die Sache ist erledigt.


    Irgendwelche Tricks etc. gibt es da nicht, ist auch nicht besonders kompliziert, du mußt nichts tun außer die Verzollung authorisieren und dann bei Lieferung zahlen. Viel Spaß mit dem iPhone! :top:

    Zitat

    Original geschrieben von Ullrich_k
      Printus : mach doch mal bitte deinen posteingang leer :-)


    Der ist leer, irgendwie klappt's mit den PN's bei mir nicht so recht. Sag' mir ansonsten mal deine Emailadresse...


    Zitat

    Original geschrieben von Ullrich_k
    so, ich verstehe das also folgendermassen.
    ich habe sachen , in meine fall sportartikel, im gesamtwert von 300$ (lässt sich einfacher rechnen). das ganze kommt in einen karton, darauf kommt dieser "gift" aufkleber und eine invoice über 300$ privat an privat.
    300$ sind ~ 222 euro. davon sind 13,5% ~ 30 euro.


    zahle ich dann beim postboten 30 euro und mehr nicht ? ;-)


    Wenn das mehrere Artikel sind und davon sind welche unter 45 EUR, nehmen wir mal an da sind Turnschuhe für 45 EUR dabei, dann werden die Turnschuhe freigeschrieben und die restlichen Sachen, also im Wert von dann noch 177 EUR (222-45), mit 13,5% pauschalisiert. 13,5% von 177 EUR heißt du zahlst in dem Beispiel 23,89 EUR Einfuhrabgaben.


    Genauso wenn Sportunterwäsche für 20 EUR, Handschuhe für 10 EUR und ein Kugelschreiber für 2 EUR neben einem Tennisschläger für 180 EUR im Paket sind - dann schreibt man 32 EUR frei (20+10+2) und pauschalisiert den Schläger, also 13,5% von 180 EUR - Einfuhrabgabe dann 24,80 EUR.


    Was die Rechnung angeht: ich habe für Leute wie dich mal ein einfaches Excel-Formular erstellt, das als Rechnung dient, leicht auszufüllen ist aber alle relevanten Angaben enthält. Kann ich dir heute Abend gerne schicken...

    Zitat

    Original geschrieben von Ullrich_k
    hallo,
    ein bekannter schickt mir (hoffentlich noch diese woche) ein paar sachen aus den USA. die sachen haben einen wert von 326$. ist es für mich die günstigste variante das ganze pauschal mit 13,5% verzollen zu lassen ?
    326$ ~ 242 euro. 13,5% wären dann ~33 euro.
    sind diese 33 euro dann der "definitive" betrag den ich beim zoll max. zu zahlen hätte ?


    Wenn mehrere Sachen im Paket sind ist die beste Verzollungsvariante: bis 45 EUR kann abgabenfrei eingeführt werden, also wird man preiswerte Waren bis zur möglichst optimalen Ausschöpfung von 45 EUR freischreiben.


    Alles, was nicht mehr reinpaßt kann zu 13,5% pauschalisiert werden.


    Deklaration der ganzen Sendung natürlich als "Kleinsendung von privat an privat", also umgangssprachlich als Geschenk. D. h.: Proforma Rechnung und auch draufschreiben dass es Geschenke sind.


    Sollte die Sendung hauptsächlich aus Büchern bestehen kommt auch eine ganz normale Verzollung ("Abfertigung in den freien Verkehr") in Frage weil Bücher einen ermäßigten EUSt-Satz von nur 7% haben.
    Das wird dann zwar nicht nur auf den Warenwert, sondern auch die Transportkosten angewendet, aber da 7% wesentlich weniger ist als die 13,5% der Pauschalisierung (die allerdings nur auf den Warenwert gerechnet werden) verzollt man Bücher oft ganz normal weil es die preiswerteste Variante ist.


    Üblicher Disclaimer: Lass dir keine Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel schicken. Die sind für private Einführer nicht einfuhrfähig.
    Das gerne genommene Gegenargument dass man es auch unkontrolliert in jeder Apotheke kaufen könne zieht insofern nicht als sichergestellt werden soll dass bei hier erhältlichen Mitteln ein deutscher Beipackzettel beiliegt, im Katastrophenfall auch hiesige Ärzte die genormte Inhaltsstoff-Deklaration einsehen und verstehen können und der Hersteller bei Problemen greifbar und haftbar ist. Auf ausländische Produzenten ist von hier aus kein Zugriff zu nehmen.
    Die Maßnahme wird also als Verbraucherschutz verstanden.
    Hinsichtlich der USA mag es eher "unnütz" erscheinen, bei Billigkram aus China, mit schönen Schriftzeichen, die keiner versteht und wo niemand weiß was wirklich drin ist und wie gefährlich das sein könnte, hat diese Bestimmung aber durchaus Sinn. Ich habe selber schon vom Zoll abgefangene chinesische Bodybuilding-Pulver in eigenartigen Farben gesehen... es gibt Leute, die da echt irgendwas einnehmen würden ohne zu wissen was es ist...


    @KingBoa


    Die Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt) wird bei der normalen Verzollung erhoben. Bei privaten Kleinsendungen ("Geschenken") kann man bis 45 EUR ganz zollfrei einführen, bei Warenwerten zwischen 45 und 350 EUR gibt es die Möglichkeit der Pauschalisierung. Dann kassiert der Zoll 13,5% vom Warenwert und fertig. Da kommt keine EUSt mehr dazu...


    Maximal kann ein privater Einführer also bis zu einem Warenwert von 395 EUR preisgünstig verzollen. Bei noch teureren Warenwerten muß ganz normal verzollt werden.


    Allerdings kann man die 45 EUR Freibetrag nur nutzen wenn es einzelene Artikel mit geringerem Wert gibt. Ist im Paket z. B. ein einzelnes Handy für 300 EUR kann man nicht 45 EUR freischreiben und nur noch 255 EUR pauschalisieren, sondern in dem Fall muß das Handy auch komplett mit 300 EUR pauschalisiert werden.

    Definitiv - das ist ein LED-Blinker. Ich habe auch so ein Ding, vor ein paar Jahren mal auf dem Rummelplatz gekauft.


    Hinten ist das Batteriefach für eine Knopfzelle, darunter ein Magnet und dazu gehört ein kleines weiteres Metallplättchen, das man sozusagen unter sein Hemd etc. steckt damit der Magnet dadurch dieses Blinkteil an seinem Platz hält.


    Steck hinten mal ne Batterie rein, dann sollte das Ding blinken - wenn es noch funktioniert.

    Eindeutig, es geht ihnen zu gut. Sie verdienen sich dumm und dusselig mit den Standalone-Geräten und selbst davor, als es den Boom noch nicht gab, haben sie es nicht hingekriegt kundenfreundlich zu agieren.


    Mein erstes PDA-Navi mit TomTom hatte ich vor ca. 6 Jahren, seitdem - und bis zum letzten Jahr - gab es JEDES Jahr, wenn die Karten- und Programm-Updates fällig waren, irgendwelche total unnötige, aber ärgerliche Aktionen um die Kunden zu verprellen. Mal funktionierte die Software nicht, mal kamen Patches erst nach Monaten, dann sollten die Updates für Bestandskunden gleich viel kosten wie ein komplett neues Programm... irgendwas war immer.


    Ich habe daraus im letzten Jahr die Konsequenz gezogen und bin zum Mobile Navigator gewechselt. Vor ein paar Jahren war TomTom zu Recht der Marktführer, da wurden Dinge geboten, die andere so nicht hatten. Aber die Zeiten haben sich geändert. Inzwischen bieten andere Navis dasselbe Potential und teilweise sogar mehr/bessere Funktionen als TomTom. Hauptgrund für meinen Wechsel war aber Verärgerung über den Umgang mit Kunden. Diese Arroganz trage ich nicht mit und auch nicht dass ich als PDA- oder Handy-Navigierer als "Abfallprodukt" gesehen werde weil sich eigentlich alles nur um die Standalone-Navis dreht und man sich nicht mal bemüht die anderen Kunden zumindest mit funktionierender Software zu beglücken. Wenns ums Geld geht darf man aber vollwertig zahlen.


    Nee TomTom, so läuft's nicht. Dazu ist die Konkurrenz zu gut!

    Zitat

    Original geschrieben von Chevygnon
    Nur nochmal zur Erinnerung: es geht um eine Altersgrenze in Deutschland, nicht um einen drohenden Krieg oder simulierte Tötungshandlungen.


    Das sehe ich nicht so. Das Gesetz, was die Diskussion auslöste, handelte zwar von der Altersgrenze. Aber die Diskussion zeigt dass der Aspekt "tödliche Gefahr durch Waffen" eben nicht davon getrennt werden kann. Es ist systemimanent dass dieser Aspekt bei dem Thema einfließt.