Das ist ein großes Problem. Visum und Studienbescheinigung bedeuten erstmal gar nichts...
Abgabenfrei kannst Du Waren nur dann einführen wenn Du nachweisbar mehr als 12 Monate im Ausland warst oder nachweisen kannst dass der Aufenthalt mindestens so lange geplant war, auch wenn er früher endet. Zusätzlich mußt du die Waren seit mehr als 6 Monaten in Gebrauch haben und bei der Rückkehr hier einen Arbeitsvertrag oder einen Mietvertrag nachweisen (Studienbescheinigung dürfte auch OK sein). Sind diese Bedingungen erfüllt kann man seinen ganzen Krempel abgabenfrei als Übersiedlungsgut einführen, muß aber bedenken dass alle Waren für eine gewisse Zeit noch der zollamtlichen Überwachung unterliegen und jederzeit kontrolliert werden können. Verleihen, vermieten, verkaufen iss nich in dieser Phase; die Bestimmung dient dazu zu verhindern dass jemand Waren schon frühzeitig mit dem Ziel einkauft, sie als Umzugsgut zu deklarieren und dann später hier zu verticken.
Bei dir sind diese Bedingungen nicht erfüllt weil Du schon nicht nachweisen kannst dass dein Aufenthalt auf mindestens 12 Monate ausgelegt ist. Zusätzlich hast du die Waren vermutlich nicht nachweislich mehr als 6 Monate in Gebrauch weil dein Aufenthalt gar nicht lang genug ist.
Dieses Problem wird sich in jedem Fall nach den 6 Monaten bei deiner endgültigen Rückkehr - ohne dass Du es bisher wußtest - stellen, auch wenn Du hier nur nach dem Besuch gefragt hast. Selbst wenn also während des Besuchs alles glatt ginge stehst Du in 6 Monaten mit diesem Problem da...
Was nun diesen Besuch angeht - das sehe ich auch problematisch. Ich weiß nicht genau wie der Zoll in solchen Fällen faktisch agiert, vielleicht hat jemand anderes damit praktische Erfahrungen.
Ich male aber mal anhand der Bestimmungen ein whorst-case-Szenario: Ein schlecht gelaunter Zöllner fischt ausgerechnet dich ab. Dass das Noteboook alleine schon die Reisefreigrenze von 175 EUR überschreitet liegt auf der Hand, ganz zu schweigen von anderen Dingen - Handy, Fotoapparat, Mitbringel, etc. etc. etc., die du mitführst und die ebenfalls Werte darstellen. Der Zöllner fordert dich nun auf nachzuweisen dass du die mitgeführten Dinge schon bei der Ausreise in die USA bei dir hattest...
Bei allen in den USA gekauften Waren wirst Du das aber nicht nachweisen können weil die entsprechenden Belege - die du nicht mal dabei hast - sowieso besagen würden dass diese Dinge in den USA gekauft wurden.
Der Zöllner unterstellt dir also zu Recht Ware einzuführen, deren Wert über den erlaubten 175 EUR zollfreier Einfuhren liegt und kassiert die vollen Einfuhrgebühren.
Du argumentierst natürlich dass du wieder in die USA zurückkehren wirst und das Notebook wieder ausführen willst, Du hast sogar ein Rückflugticket in der Hand.
Die geplante Ausreise kann er dir nun glauben oder nicht glauben; es könnte ja auch sein dass Du es dir zwischenzeitlich anders überlegst und doch nicht wieder ausreist... Was dann?
Selbst wenn Du als EU-Bürger eine sog. "vorrübergehende Verwendung" anstreben kannst (was ich nicht weiß, weil dein Hauptwohnsitz in der EU ist und dann ist diese Reise kein Besuch eines Nicht-EU-Bürgers, sondern eigentlich die Rückkehr eines EU-Bürgers - weshalb vorrübergehende Verwendung für dich womöglich gar nicht geht) könnte er dir eine entsprechende Zollanmeldung mit Nämlichkeitssicherung etc. aufbrummen damit sichergestellt wird dass Du das Notebook wirklich wieder ausführst. Das bedeutet Formulare, Formulare, Formulare bei der Ein- und der Ausreise, alles reichlich kompliziert.
Vielleicht glaubt dir der Zöllner aber von vorneherein nicht oder läßt sich erst gar nicht auf solche Aktionen ein, dann hast du gleich "verloren".
Wenn Du durch den grünen Ausgang latschst ist das eine konkludente Zollerklärung, d. h. wenn Du danach kontrolliert wirst und hast doch anmeldepflichtige Waren dabei wird es seeehr unangenehm. Also gleich den roten Ausgang - aber dann trittst Du dem Zoll ja erst Recht unter die Augen und sorgst noch selber dafür dass die Damen und Herren genau hinschauen...
In meinen Augen eine sehr undankbare Situation... sowohl bei der vorrübergehenden Reise als auch bei der endgültigen Rückkehr. Ganz sauber und legal kannste in beiden Fällen keinen teureren Gegenstände, die in den USA gekauft wurden, mitführen. WENN Du gefilzt wirst wird es garantiert ne Menge Ärger geben. Dein Aufenthalt ist schlicht und einfach zu kurz um sich in den USA preiswert mit Waren einzudecken um sie dann problemlos mit hierher bringen zu können.