Du wirst keine Probleme bekommen weil Du einfach ein Paket in die Schweiz schickst. Dem deutschen Zoll ist es bei solchen geringen Warenwerten egal, eine Ausfuhranmeldung muß nur bei höheren Werten (ab 1000 EUR) gemacht werden.
Wenn jemand Ärger machen könnte dann der Schweizer Zoll, der aber ja nicht auf dich in Deutschland zugreifen kann. Ein Problem bekommt dann eher der Warenempfänger, wobei ich das schweizerische Zollrecht nicht genau kenne und nicht weiß wie da die Regeln sind.
In Deutschland ist es so dass der inländische Warenempfänger für der deutschen Zoll greifbar ist und daher als Zollbeteiligter und Zollverpflichteter gilt. Wenn man also eine falsch deklarierte Ware bekommt ist man dran.
Es redet sich dann zwar jeder raus dass man ja nichts dafür könne was einem andere schicken und gerade bei echten Geschenken weiß man ja wirklich nicht was da kommt und wie das deklariert wurde; das ist einer der im Gesetz nicht wirklich erfassten Fälle, der Gesetzgeber geht immer von dem weit häufigeren Fall, nämlich gewerblichen Sendungen/Bestellungen, aus.
Geschenke sind bei der Einfuhr nach Deutschland bis 45 EUR Warenwert zollfrei, wobei aber der wirkliche Wert zählt. "Proforma 1 EUR weil's ein Geschenk ist" zählt also nicht; ein Handy, das 150 EUR wert ist, muß auch bei einer kostenfreien Geschenklieferung mit seinem Wert von 150 EUR angemeldet werden. Außerdem darf ein Geschenk keinen offensichtlichen kommerziellen Wert haben, es muß von einer Privatperson an eine Privatperson geschickt werden (immer gut wenn an Weihnachten Präsente vom Geschäftspartner kommen oder Leute ihre Sendungen mit der Firmenpost versenden - das läßt der deutsche Zoll nicht als Geschenk gelten!) und solche Sendungen dürfen nur gelegentlich und nicht regelmäßig erfolgen.
Es ist ein nach wie vor weit verbreiteter Irrtum zu glauben dass es reicht etwas als Geschenk zu deklarieren und dann alles mit Narrenfreiheit importieren zu können.
Ansonsten erfassen die Behörden heute elektronisch anhand der Tracking-Nummern alle Sendungen und scannen die Begleitpapiere bzw. zu JEDER Sendung eine entsprechende Zollanmeldung oder Freischreibung.
Wer also glaubt dass da heute noch Sachen durchrutschen weil der Zöllner irgenein Paket physisch übersieht macht sich die falsche Vorstellung dass da noch wie vor 30 Jahren von Hand jedes Paket durchgewunken würde...
Der Zoll hat normalerweise JEDE (!!!) Sendung in der EDV und man sollte sich nicht einbilden dass da regelmäßig Sachen durchrutschen weil irgendwer zu schlampig arbeitet. Das verhindert schon das System.
Äh, ich schweife ab... 
Also dir kann nix passieren, was dem Empfänger passieren könnte weiß ich nicht weil man dazu das Schweizer Recht kennen müßte. Allerdings glaube ich kaum dass der Zoll dort soviel blöder ist als hier und deswegen riskiert der Warenempfänger wahrscheinlich Ärger wenn das Geschenk nicht als solches durchgeht - und davon muß man eigentlich ausgehen.
Du kannst also Geschenk draufschreiben oder es lassen. Der Käufer sollte sich nur darüber im Klaren sein dass ER Scherereien mit dem Zoll bekommt wenn die Sache auffliegt - und das ist wahrscheinlich. Der Zoll ist auch nicht blöd, in Zeiten von Ebay & Co. wird man immer gleich hellhörig wenn wieder mal ein "Geschenk" auf der Begleitdokumentation ausgewiesen wird. Und der Zoll kapiert auch ungefähr die Warenwerte, auch ein Nicht-Handy-Freak kann sehen ob ein Modell 150 EUR Marktwert hat oder nur 40 EUR...
Dein Problem könnte nur sein wenn die Sendung - was relativ wahrscheinlich ist - festgehalten wird und nicht ankommt, der Käufer Dir unterstellt das Gerät gar nicht verschickt zu haben. Rechtlich kann er Dir zwar auch dann nichts weil da müßte er dich ja hier verklagen, aber der Ärger wäre ja trotzdem da. Dem guten Mann sollte also immerhin klar sein auf was er sich da einläßt und überlegen ob er das riskieren will. Wenn's Theater gibt ist es auch für dich blöd dich damit auseinander setzen zu müssen.