Es erscheint mir ganz sinnvoll doch mal mit dem Sachbearbeiter zu reden wenn der Zahlschein kommt. Die Erklärung hier, daß man in einer Einfahrt wendet und dann nicht sieht daß da ein Parkverbot ist, erscheint mir einleuchtend.
Klar, "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe", aber die Aussage "er hat das Schild nicht gesehen" muß man hier ja relativieren: es ist nicht seine "Dummheit" daß er das Schild nicht gesehen hat, sondern er hatte gar keine Chance. Das ist in diesem Fall anders zu bewerten als wenn man ein Schild einfach übersieht, in diesem Fall kann man nicht, wie sonst, sagen: Dein Pech, dann mußt Du eben aufpassen.
Er hatte hier ja wirklich keinerlei Chancen und hat nichts falsch gemacht, es ist nun mal lebensfremd daß man erstmal die Straße abläuft um den Schilderwald zu suchen, vor allem nicht in einem Wohngebiet, wo man nicht mit so zahlreicher Beschilderung wie in einer Innenstadt rechnet.
Wäre ich Sachbearbeiter kämen bei mir die meisten Leute nicht mit ihren Ausreden durch - weil irgendeine Ausrede / Lüge hat jeder parat. Wenn man da nicht generell durchgreift würde nachher keiner mehr zahlen. In diesem Fall kann ich aber wirklich verstehen daß derjenige chancenlos war und würde auf die Kohle verzichten.
Ein Versuch ist es wert, solange man nur mal auf dem kleinen Dienstweg anruft und fragt... einen Einspruch würde ich auch nicht einlegen. Aber man kann es ja erstmal versuchen indem man anruft und mit dem Sachbearbeiter redet. Zahlen kann man immer noch wenn man merkt daß da ein Sturkopf sitzt.