Magen-Darm-Beschwerden resultieren in der Tat oft auf psychosomatischen Ursachen. Das ist aber nur die eine - hier nebensächliche - Sache.
Das eigentliche "Problem" ist hier daß die Ärztin einen stationären KH-Aufenthalt aufschreibt obwohl das nicht abgesprochen wurde. Das ist in meinen Augen eine ganz klare Unterwanderung des Vertrauensverhältnisses, was man zu seinem Mediziner haben möchte, und insofern ist das auch nicht hinnehmbar.
Die Ärztin hätte ansprechen müssen daß sie eine psychosomatische Ursache vermutet und hätte das dann auch so aufschreiben können. Aber derartige Diagnosen zu stellen und vor allem jemanden stationär einzuweisen ohne ihm das mitzuteilen ist unzumutbar.
Aus eigener Erfahrung weiß ich daß man manchmal Erkrankungen oder Probleme dokumentieren möchte bzw. einem Weiterbehandelnden mitteilen möchte ohne daß der Patient das mitbekommt. Dafür gibt es aber entsprechende, in der "Szene" bekannte Ausdrücke und Formulierungen. Benutzt wird das aber sowieso nur bei unzugänglichen Patienten, die sich über ihren Zustand nicht ganz klar sind oder mit denen kein einsichtiger Umgang möglich ist. Dann kann es natürlich sinnvoll sein einem anderen Mediziner mitzuteilen daß es schwierig ist Zugang zu dem Patienten zu finden.
Abgesehen davon kann man jede Behandlung und auch jeden KH-Aufenthalt jederzeit beenden wenn man das möchte. Man muß dem KH dann aber unterschreiben daß man die Behandlung auf eigenen Wunsch und eigene Verantwortung, also entgegen ärztlichem Rat, abbricht. Das KH muß sich natürlich in dieser Weise absichern.