Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;
--------------------------------------------------------------------------------
Das dürfte sich sinngemäß auf Autobahnkreuze beziehen, bei denen die Autobahnen zunächst eine Weile parallel laufen, wie eine besonders breite Straße mit besonders vielen Fahrbahnen, wo die beiden Autobahnen nur durch einen dicken Strich voneinander getrennt sind - erst gestrichelt, dann durchgehend - bis irgendwann wirklich die bauliche Trennung kommt und die eine Strecke abzweigt.
Mit Verzögerungsstreifen hat das aber nix zu tun - steht ja auch da.
Aber etwas anderes: Darf man auf dieser Straße mit 160 fahren? Wenn das keine Autobahn ist und nichts anderes ausgeschildert ist könnte doch auch die 100km/h-Regel für Landstraßen gelten? Auch wenn sie daran auf zweispurig ausgebauten, autobahnähnlichen Straßen kaum jemand hält.
Mal abgesehen davon was "theoretisch möglich" ist: es gibt immer noch Grundsätze wie vorrausschauendes Fahren, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, an die Verkehrssituation angepaßtes Fahrverhalten usw.
Wenn man mit 160 km/h, von der Überholspur kommend rechts überholend an der Fahrspur vorbei und wissentlich daß die Fahrbahn zugleich Beschleunigungsspur für langsame, auffahrende Verkehrsteilnehmer ist, angeschossen kommt... dann überleg' Dir mal was Dir ein Richter erzählt wenn es knallt.
Ich glaube nicht daß da überhaupt noch IRGENDEINE Rechtfertigung zieht, und schon gar nicht so ein Schwachsinn wie "Ich hatte es eilig" oder "Das ist ein Gewerbegebiet, da fahren fast alle so...".
Nichts für ungut, aber ich würde mich an Deiner Stelle deutlich defensiver verhalten und langsamer = rücksichtsvoller fahren. Kein deutscher Verkehrsrichter akzeptiert daß man theoretische gesetzliche Möglichkeiten ausgereizt hat (noch dazu meistens sehr großzügig "inklusive kräftiger Toleranz") wenn die Verkehrslage das nicht hergegeben hat - und wenn es rappelt HAT sie es nicht hergegeben.
Wenn da irgendwann mal etwas passiert und Du hast die anderen Verkehrsteilnehmer als Zeugen gegen Dich - wovon Du mit Sicherheit ausgehen kannst - und die Gutachter auch noch berechnen wie schnell Du warst - dann gute Nacht. Dann bist Du die längste Zeit Autofahrer gewesen.