Das allgemeine Problem an der Sache ist: jemanden zwangseinweisen ist nicht so einfach - und generell ist das ja auch gut so, denn so würde ja eine Aussage eines Menschen, der einem Böses will, ausreichen um einen anderen Menschen in der Psychiatrie verschwinden zu lassen.
Deswegen braucht man für eine Zwangseinweisung (zumindest in NRW) ein ärztliches Protokoll und eine Bestätigung des Ordnungsamtes daß jemand "sich oder andere gefährdet" und deswegen die Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung notwendig ist.
Diese muß aber innerhalb kurzer Zeit (24 Std.?) von einem Richter bestätigt werden.
In vielen Jahren Rettungsdienst habe ich diese Situationen häufig erlebt und es läuft aus Sicht des RD immer so ab: wenn ich ankomme versuche ist erstmal mit dem Patienten zu reden - manche sind durchaus orientiert und zugänglich - und frage ob er freiwillig mitfährt. Wird das bejaht, ist es gut.
Weigert sich derjenige mitzufahren gibt es 2 Möglichkeiten: entweder derjenige macht einen völlig normalen Eindruck, dann kann man nix weiter machen. Ich kann nicht entscheiden ob derjenige sich nur verstellt oder gerade mal einen lichten Moment hat... deswegen kann ich da nicht 3 Stunden stehen bleiben und abwarten wie es weitergeht. Also wird man in diesem Fall wieder fahren und das mag dann für Angehörige blöd sein, aber es gibt rechtlich gar keine andere Möglichkeit. Jemand, der im Augenblick unbedenklich erscheint, kann nicht zwangseingewiesen werden.
Oder derjenige stellt offenbar eine Gefahr für sich und andere dar. Dann muß ein Arzt und ein Typ vom Ordnungsamt her, die beide mit dem Patienten sprechen werden/sich einen Eindruck machen und protokollieren daß eine Zwangseinweisung vonnöten ist.
Ein einsichtiger Patient kann dann entweder aufgrund des behördlichen Zwangs mitgehen - das macht sich in jedem Fall besser.
Oder derjenige weigert sich weiterhin. Dann kommt - wie sowieso bei aggressiven Patienten - die Polizei dazu und wird denjenigen notfalls mit Gewalt ins Auto verfrachten.
Daß jemand dann nicht für Wochen in einer Klinik verschwindet ist sicher für Angehörige problematisch, aber gesellschaftlich gesehen ist es natürlich richtig daß ein Richter die Festsetzung überprüfen muß und ggf. aufhebt.
Die Problematik ist dann eher daß die Ärzte in den Kliniken dafür sorgen müssen daß eine nachhaltige Therapie eingeleitet wird und die Patienten nicht nach ein paar Tagen ohne weitere Behandlung wieder entlassen werden und der Zirkus früher oder später von vorne losgeht.
Wenn Deine Mum wieder akut "durchdreht" würde ich primär die Polizei holen - als Ordnungsmacht, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten muß - und würde denen das Problem schildern.
Vor dem Arzt und dem Ordnungsamt-Typ macht es sich dann auch gut wenn man Zeugen, wie z. B. die Nachbarn, hinzuruft. Dann entsteht nicht der Eindruck daß man nur einen mißliebigen Verwandten abschieben oder jemandem eins auswischen will - dieser Eindruck kommt nämlich manchmal auf.
Allerdings werden diese Organe trotz allem erst dann zwangseinweisen wenn die eine konkrete, gegenwärtige Gefahr sehen. Ansonsten haben die, so blöd das für euch ist, auch keine Handhabe.
Den Rettungsdienst zu rufen würde ich erstmal nicht empfehlen, weil als Sanitäter kann man weder rechtlich noch medizinisch viel ausrichten. Besser ist es wenn man das über die Polizei, und die über Arzt und Ordnungsamt, tätig werden. Der Rettungsdienst ist da eher außen vor.