Bei jeder Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land muß eine Zollanmeldung gemacht und Einfuhrabgaben bezahlt werden.
Diese Abgaben richten sich nach dem Warenwert und den Transportkosten, und diese wiederum werden üblicherweise auf einem Begleitdokument, nämlich der internationalen Handelsrechnung, außen am Paket angebracht.
Da
- ohne Rechnung keine Anmeldung und Abgabenberechnung möglich ist
- das Dokument offenbar an Deinem Paket fehlte, und vor allem
- bei Uhren immer gerne Produktpiraterie im Spiel ist (5 Rolex für 20 EUR....) und gegen Markenrechte verstossen wird
hat der Zoll im Falle Deines Paketes eine Beschau angeordnet. Das bedeutet daß das Paket auf amtliche Anweisung des Zolls hin geöffnet wird.
In der Praxis läuft es aber so daß der zuständige Zöllner das Paket nicht persönlich berührt, sondern der Postmitarbeiter bekommt eine schriftliche Anweisung über den Tisch geschoben: "Paket öffnen und Inhalt darlegen."
Die Öffnung geschieht also auf Anweisung des anwesenden Zöllners, er faßt das Paket aber aus haftungsrechtlichen Gründen nicht persönlich an sondern läßt dieses den Postmitarbeiter machen.
So erklärt sich das, was Du erlebt hast.
Wenn das Paket bei Dir ankommt wird es wieder ordnungsgemäß verschlossen sein und ein weißes Klebeband mit roter Aufschrift "ZOLLBESCHAU" wird darauf prangen.
Jetzt aber zum unangenehmen Teil:
Du mußt eine Rechnung hinschicken, die Du natürlich am besten vom Verkäufer in Japan besorgst. Ggf. hast Du eine Email-Bestellbestätigung, die Du auch einreichen kannst.
Es reicht aber kein selber hingeschriebenes Gekritzel, sondern es muß schon glaubhaft sein daß Deine Papiere Unterlagen zu diesem Handelsgeschäft sind.
Wichtig ist vor allem daß darauf einwandfrei die bestellte Uhr aufgelistet ist und ein Warenwert für diese Uhr angegeben ist.
Außerdem sind die Transportkosten wichtig, wobei die Post diese notfalls selber herausfinden muß. Allerdings solltest Du ja wissen was Du an Transportkosten bezahlt hast.
Vor allem ist auch interessant ob Du einen Gesamtpreis für Uhr+Lieferung bezahlt hast oder ob die Lieferkosten einzeln aufgeführt wurden.
Nur wenn Du diese Angeben beibringst ist eine korrekte Zollanmeldung möglich. Und Du mußt insofern Gas geben als der Zoll Fristen setzt innerhalb derer die Anmeldung erfolgt sein muß - anderenfalls MUSS die Ware zurückgeschickt werden.
Zur korrekten Anmeldung gehört daß die Einfuhrabgaben bezahlt werden. Die Post wird das Geld für Dich auslegen (weil der Zoll die Uhr sonst nicht freigibt), bei der Lieferung der Uhr wirst Du dem Postboten das Geld aber zurückgeben müssen.
Die Einfuhrabgaben, da kann ich Dich schon jetzt warnen, werden weh tun. Das wird richtig teuer werden, da setzt Du dich noch ganz schön auf den Hosenboden.
Mal aus Interesse: Was ist das genau für ne Uhr (Bauart, Herkunftsland, Material...), welchen Wert hat sie und was hast Du für den Transport bezahlt? Dann kann ich Dir womöglich ungefähr sagen welche Kosten an Zoll und Einfuhrumsatzsteuer da auf Dich zukommen...