Hier handelt es sich ja nicht um ein lupenreines Arbeitszeugnis, sondern eine Mischung aus Zwischen- und Ausbildungszeugnis. Insofern ist die ganze Sache eh schon mal eine "Eigenkonstruktion".
Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis gelten folgende Regeln:
- es muss auf Firmenpapier gedruckt sein
- unterschrieben von einem hochrangigen Firmenvertreter (Geschäftsführer, Personalchef etc.), es reicht nicht wenn die Sekretärin mit "i. A." unterschreibt
- die Funktion des Unterzeichnenden muss nochmal in Klarschrift darunter stehen
- das Datum sollte auf den Tag des offiziellen Ausscheidens aus dem Unternehmen datiert sein (ist aber nicht einklagbar); andere ("ungrade") Daten mitten im Monat könnten theoretisch den Verdacht nähren, man sei an dem Tag fristlos entlassen worden oder man habe sich nach Ende des Arbeitsverhältnisses über das Zeugnis gestritten, sei also im Streit voneinander gegangen und deswegen wurde es später erst so geschrieben
- das Schreiben darf nicht geknickt sein oder wenn doch nur so, dass es kopiert werden kann ohne diese Knicke zu sehen (Hintergrund: wer das Zeugnis geschickt bekommt, hat es womöglich auch nicht bei einem freundlichen persönlichen Abschied überreicht bekommen, sondern per Post erhalten, was für eine Trennung im Streit sprechen könnte)
- es darf aus demselben Grund keine Anschrift des Adressaten auf dem Blatt stehen
Nach Zugang des Zeugnisses hat man "ausreichend" Zeit es zu prüfen. Welcher Zeitrahmen ausreichend ist, ist nicht genau definiert. Je schneller, desto besser. In der Praxis liegt die Schallgrenze für Arbeitsgerichte bei etwa 8-9 Monaten. Spätere Reklamationen werden dort nicht mehr unterstützt. Freiwillig kann man sich mit dem AG natürlich auch zu jedem beliebigen späteren Zeitpunkt noch verständigen.
Inhaltlich gilt es als verpönt ein Zeugnis zu bewerten, dass man nicht vollständig kennt. Es bedarf zwar keiner Namen, aber wenn Abteilungen, Branchen oder Ähnliches nicht bekannt sind, ist es immer etwas vorsichtig zu betrachten.
Was man auch wissen sollte: ein "normal guter" Mitarbeiter wird im Bereich einer 3 angesiedelt. Ein überdurchschnittlich guter Mitarbeiter erhält eine 2, eine 1 wird faktisch nie vergeben. Wenn doch kann das 2 Gründe haben: entweder hat jemand ohne Erfahrung ein Zeugnis geschrieben und gedacht, ein toller Mitarbeiter soll auch eine Bestnote bekommen. Oder man will jemandem mit einem übertrieben guten und dadurch unglaubwürdigen Zeugnis schaden, ohne sich zugleich aber angreifbar zu machen, denn ein Zeugnis muss wohlwollend sein.
Da, wo ich mir selber Zeugnisse geschrieben habe, habe ich mich im Bereich 2-3 angesiedelt. Über dem Durchschnitt, aber nicht so übertrieben gut, dass es ein erfahrener Personaler nicht mehr glaubt und als Gefälligkeitszeugnis abtut.
Die Gliederung des Zeugnisses ist: erstmal Namen und Geburtsdatum nennen und von wann bis wann der Mitarbeiter als was beschäftigt war ( Bezeichnung siehe Arbeitsvertag!). Dann folgt die Aufgabenbeschreibung, die Beurteilung der fachlichen Qualitäten, Beurteilung des Sozialverfaltens (die "Führung"), dann der Schlusssatz.
Generell gehört dein Zeugnis zu denen, bei denen jemand ohne echte Erfahrung bemüht war, alles richtig zu machen und den Mitarbeiter gut bewerten möchte.
Bei der Aufgabenbeschreibung sollte man "von wichtig zu nachrangig" sortieren und dabei nur wirklich relevante Dinge aufzählen - dass jemand morgens als erster kommt und deswegen immer das Licht anschaltet gehört hier nicht hin. Selbstverständliche Kleinigkeiten lässt man weg weil es den Eindruck macht, jemand hätte keine verantwortlicheren Tätigkeiten gehabt. Man kann sowas unter einem Punkt "Allgemeine administrative Tätigkeiten" subsumieren, den ich grundsätzlich in jedem Zeugnis als letzten Aufgabenpunkt dazuschreibe.
Stimmt die Aufzählung deiner Tätigkeiten? Wenn Wichtiges fehlt, sollte das natürlich noch Erwähnung finden.
Hinter der Aufgabenbeschreibung folgen Aussagen zur fachlichen Qualifikation.
Deine Qualifikation wird ausreichend und sehr positiv beleuchtet. Verstärkende Aussagen wie "voll und ganz" oder "stets" tauchen immer wieder auf. Okay, aber es ist schon an der Obergrenze (aber akzeptabel weil man halt auch merkt, dass der Zeugnisschreiber kein Profi ist, dich aber positiv hinstellen möchte). Unglücklich: "übertragene Aufgaben"; Aufgaben überträgt man nur Leuten, die nicht ausreichend eigeninitiativ sind. Besser: "Seine Aufgaben waren/sind/bestanden in...".
"Zusatzaufgaben werden von ihm immer gerne erledigt": auch erkennbar gut gemeint, aber man stolpert darüber, dass sowas ausdrücklich erwähnt wird. Es ist eigentlich selbstverständlich bei einem sehr guten, engagierten Mitarbeiter und wird, wie weiter oben auch schon jemand erwähnte, eher im Nebensatz fallen gelassen.
Wichtig: wenn jemand ob seiner Fähigkeiten überdurchschnittlich gelobt wird, sollten auch Projekte/Aspekte genannt werden, die derjenige insbesondere angestoßen oder vorwärts gebracht hat. Sowas macht die Aussagen glaubwürdig - oder entlarvt sie als "sympathiegetriebene Lobhudelei" ohne Hintergrund.
Der anschließende Block "Führung" kommt in deinem Zeugnis viel zu kurz. Es gibt dazu nur den einen Satz zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen und der Kundschaft. Normalerweise sollte das ausführlicher ausgeführt werden: welche positive Bedeutung hatte der Mitarbeiter für das Team, inwiefern hat er die Firma menschlich bereichert? Hier könnte auftauchen, dass du für Fragen der Kollegen immer ansprechbar warst, immer sehr hilfsbereit warst, ein Teamplayer im besten Sinne, etc. Wenn dazu nichts weiter geschrieben steht könnte man das als "beredtes Schweigen" auslegen, also man lässt etwas weg um zu dokumentieren, dass es hier nichts weiter Positives zu sagen gibt. Etwas ausführlicher sollte das also ausfallen wenn man attestiert, dass jemand ein menschlich angenehmer Mitarbeiter war.
Die Reihenfolge Vorgesetzte - Kollegen - Kunden ist korrekt und das kann man so lassen. Wird davon abgewichen könnte es ein Wink mit dem Zaunpfahl sein: stehen vorne die Kollegen oder die Kunden könnte es so ausgelegt werden als sei man insbesondere auf sie fixiert gewesen, anstatt auf das Wohlergehen der Firma. Unproblematisch ist die vorliegende Reihenfolge.
Die explizite Erwähnung der Kolleginnen gefällt mir nicht. Warum wird das herausgestellt? Wahrscheinlich nur eine Ungeschicklichkeit, aber eine ganz große. Das sollte so nicht hervorgehoben werden, denn es ist auffällig und lässt Spielraum für sehr negative Interpretationen. Dass das Verhalten "stets einwandfrei" war reißt es zwar zum Glück wieder heraus, aber diese Formulierung ist dennoch verunglückt.
Im Schlusssatz bzw. dem letzten Abschnitt sollte man das Glück streichen, dafür dringend "weiterhin" dazuschreiben. Sonst wird unterschwellig transportiert, dass der Mitarbeiter bisher keinen Erfolg hatte - man wünscht es ihm für die Zukunft bei einem anderen Unternehmen. Ganz wichtig: In den Schlusssatz gehört eine Dank-Formel, Bedauern über den Weggang des Mitarbeiters und der Grund des Ausscheidens! Wenn das fehlt, ruiniert es genauso wie ein fehlendes "weiterhin" das ganze Zeugnis und setzt alle Aussagen final noch in ein negatives Licht.
Der Schluss(ab)satz hat eine ganz wichtige Funktion, ist er doch sowas wie eine Zusammenfassung und eine Richtungsweisung, wie alles zuvor Geschriebene zu verstehenen ist - freundlicher Blabla ohne Substanz, nett klingende Kritik (kein Bedauern über den Weggang, Auslassungen...), Rauswurf, der zwar nicht erwähnt wird aber ein anderer Grund wird eben auch nicht genannt - oder ehrlich gemeinte Anerkennung für einen sehr guten Mitarbeiter. Wenn der Schlussatz also nicht positiv ist, kennzeichnet das auch die davor getroffenen Aussagen.
Ein gutes Ende wäre z. B.: "Herr THWS scheidet auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus. Wir bedauern seine Entscheidung, denn wir verlieren mit ihm einen wichtigen Mitarbeiter. Wir danken ihm für die stets guten Leistungen und wünschen ihm für die Zukunft sowohl beruflich als auch privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute."
Insofern: man meint es gut mit dir, man sieht dich als guten Mitarbeiter. Man hat aber keine wirklichen Expertenkenntnisse bei Arbeitszeugnissen. Da das aber bei den meisten kleineren Betrieben nicht vorhanden ist, weiß man solche Aussagen normalerweise so zu verstehen, wie sie gemeint sind, auch wenn das Zeugnis Schwächen hat.