bigblue
Nach § 5 Abs. 2 ZollVG "ist die Deutsche Post AG [...] befugt, für von ihr beförderte Waren, die nach Maßgabe des Zollkodex zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben."
Wie DaFunk schon geschrieben hat ist das ein Überbleibsel aus der "guten alten Zeit", die Post darf also den Empfänger ohne Rückfragen bei den Anmeldung vertreten oder liefert die Waren beim nächstgelegenen Zollamt zur Selbstverzollung ab.
Das hat aber nix mit dem von mir beschriebenen Versandverfahren NCTS als "Überführung in ein Zollverfahren" als "zollrechtliche Bestimmung" zu tun.
Ich kenne das auch so daß man bei der Post - genauso wie bei UPS - entweder bei der Zustellung der Sendung zuhause ist und dann die von den Post vorgelegten Eingangsabgaben sozusagen als Nachnahme an den Postboten zahlt, oder man bekommt eine Benachrichtigungskarte, nach der man zu seinem Zollamt zitiert wird um die Sendung dort selber anzumelden und die Gebühren dort zu zahlen.
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Original geschrieben von DaFunk
Kann man so sagen.
Allerdings ist es sowieso immer absurd, wenn ich schreibe, ich würde mich kurz fassen. Das kann ich nämlich gar nicht 
Das geht bei dem Thema eh nicht.
Zoll- und Steuerrecht sind Themen, mit denen man hier in D ganze Expertengruppen ein Leben lang beschäftigen kann...
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Original geschrieben von DaFunk
Schon klar, das wird ja etwa bei pesönlichen Rabatten auch so gemacht, dass ich trotzdem den normalen Warenwert verzolle.
Aber genau wegen dieser offiziellen Bestimmung der Frachkosten entsteht das Problem. Anscheinend sind die Kosten für Sendungen aus den USA besonders hoch angesetzt. Wenn ich beispielsweise eine DVD inkl. Shipping für 25$ kaufe, kann mir aber niemand erzählen, dass der Versender mir die DVD im Wert von 25$ mit einer Versandart zuschickt, die 50-100€ kostet, ohne diese auch zu berechnen.
Wir sprechen schließlich von Unternehmen, die wirtschaftlich rechnen müssen und die Preise so kalkulieren, dass das Ergebnis stimmt.
Deswegen sehe ich das so, dass der Anbieter XY eben ein Shipping mit Wert 0 $ anbietet, weil die Kosten bereits im Warenpreis integriert sind, Anbieter ZZ dagegen verlangt für die DVD 20$ und 5$ für das Shipping.
Wo ist da der Unterschied, mag man sich fragen.
Der Unterschied ist folgender:
Ich bezahle in beiden Fällen den gleichen Preis und erhalte die gleiche Leistung. Im ersten Fall werden mir jedoch die fiktiven Versandkosten auferlegt, sofern nicht das Shipping mit 0$ angegeben ist, obwohl durchaus reale Versandkosten im Preis enthalten sind. Nur weil sie nicht ausdrücklich erwähnt werden, wird hier geschätzt. Im zweiten Fall bleibt es dagegen bei dem Preis.
Hier ziele ich auch voll auf einen juristischen Grundsatz, den man beim Wertersatz heranzieht: Der Wert ist nämlich i.d.R. der Preis, den man dafür bezahlt.
Davon mag man vielleicht im Zollrecht abweichen, wenn es um persönliche Rabatte geht, bietet aber ein Händler jedem Kunden den Versand gratis an, ist der schon in den Warenwert einkalkuliert und darf m.E. nicht nochmals fiktiv addiert werden.
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Wenn ich das jetzt detailliert auseinandernehme wird das hier wirklich zu einem Buch :), deswegen die Kurzform:
Wenn Du etwas bestellst ist es dem Versender doch egal welche Versandkosten Du zusätzlich zahlen mußt. Es ist ihm auch egal wenn die Versandkosten dann teurer sind als die Ware - das ist ja Dein Problem, nicht seins.
Dann muß man noch unterscheiden zwischen verschieden schnellen Zustellarten, die natürlich auch unterschiedlich teuer sind.
Letztlich kann es aber problemlos sein daß eine DVD-Sendung Versandkosten von 40, 50, 60 EUR verursacht, jedenfalls nach den UPS-Apotheken... äh Listenpreisen.
An dieser Stelle kommt das Problem: es interessiert den Zoll nicht ob Du diese hohen Versandkosten wirklich bezahlt hast oder nicht.
Für den Zoll ist allein interessant daß auf den Begleitunterlagen der Sendung Warenwert und Versandkosten stehen, und danach wird die Einfuhrabgabe berechnet. Wie ich weiter oben schon schrieb werden dabei, wenns nicht anders durchrutscht, maximal 20% Abweichung von den offiziellen Versandkosten akzeptiert. Hast Du weniger bezahlt weil der Versender hohe Rabatte von UPS bekommt und an Dich weitergibt, kannst Du dich darüber zwar freuen, aber das interessiert den Zoll nicht, denn er zieht trotzdem den Listen-Versandpreis (abzügl. max 20%) zur Abgabenberechnung heran.
Es kann ja sein daß Du für Deine eigene Kalkulation und auch der Versender für sich überlegen ob es Sinn macht Waren zu versenden, bei denen allein die Versandkosten doppelt so teuer sind wie der Warenwert. In vielen Fällen macht es Sinn weil es um wichtige Waren geht.
Letztlich interessiert das aber den Zoll nicht. Der berechnet Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, völlig unabhängig davon ob der Versand einer Ware für irgendwen Sinn macht oder nicht. Bei dieser Berechnung legt er, wie beschrieben, die Transportkosten laut offizieller Preisliste (und max 20% Abschlag) zugrunde, und eben nicht die eventuell wesentlich niedrigeren, real gezahlten rabattierten Frachtkosten.
Was übrigens nicht geht: Daß einfach keine Transportkosten auf der Rechnung stehen - sie müssen neben bestimmten anderen Angaben immer aufgeführt werden.
Das Thema Incotherms laß ich jetzt mal raus, sonst wird uns noch schwindelig... :p, aber letztlich müssen Versandkosten aufgeführt werden. Ob die im Gesamtrechnungspreis enthalten sind oder als Einzelposten aufgeführt wurden macht einen Unterschied bei der Berechnung, aber letztlich ist das wieder ein anderer Aspekt der Sache.
Wichtig ist einfach: Es geht nicht ohne Transportkosten - und wenn die nicht da stehen (oder mit mehr als 20% Rabatt auf den offiziellen Transportpreis angegeben sind) kann der Lieferdienst nicht anders als sie eigenständig angeben, wobei er da eben auch nur den von Dir als "Phantasiepreis" bezeichneten Listenpreis angeben kann - weil der Zoll es, wie erwähnt, nicht anders akzeptiert (abzügl. max 20%, wie immer...). Dieser "Phantasiepreis" stimmt womöglich nicht mit Deinen real gezahlten Transportkosten überein, aber das ist dem Zoll eben egal wenn es um die Zollbetrags-Berechnung geht.
Als Wert der Ware gilt im Zollrecht eben nicht das was Du bezahlst, sondern das, was die Ware "wirklich wert" ist. Ein nagelneues Handy, was Dir jemand als Geschenk schickt, hat eben nach Zollrecht nicht den Wert 0 EUR, sondern der Wert ist 500 EUR oder was auch immer. Und der Wert der Transportdienstleistung ist das, was in der Tariftabelle steht, max. 20% weniger - auch wenn Du das vielleicht ebenfalls nicht bezahlt hast.
Der Wert der Transportdienstleistung wird dabei nicht nur anteilig in den Zollbetrag eingerechnet, sondern auch nochmal voll (!) bei der Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigt. Und da in der Einfuhrumsatzsteuer wiederum der Zollbetrag enthalten ist (wo ja schon anteilige Transportkosten drin waren...), werden die Versandkosten sogar gleich zweimal in der Abgabenberechnung verwurschtelt.
Anders als Du denkst werden die Transportkosten also sogar mehrfach einbezogen, und das auch noch mit einem vielleicht nie bezahlten, sehr hohen Listenpreis!
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Original geschrieben von DaFunk
Ein anderer Punkt wäre die Beachtung der Freigrenze.
Oft wird der Wert der Ware + Versandkosten genommen, um festzustellen, ob die 22€ überschritten wurden.
Als ich vor einiger Zeit in der Situation war, dass ohne Versandkosten die Freigrenze unter-, mit jedoch überschritten war, habe ich mir die Mühe gemacht, die entsprechenden Regelungen herauszusuchen.
Selbst auf den Internetseiten vom Zoll, befindet sich die Erläuterung, dass die Freigrenze ohne Versandkosten bestimmt wird. Das ergibt sich auch aus den entsprechenden Richtlinien der europäischen Union, die man insofern zur Auslegung des deutschen Rechts heranzuziehen hat.
Dies wurde in vielen Fällen nicht beachtet, so dass man nicht einmal zu der Problematik der fiktiven Versandkosten kommen dürfte. Denn bei Warenwert unter 22€ fallen keine Gebühren an, egal, wie hoch die Versandkosten sind.
Insbesondere ist das ärgerlich, wenn man vom Versender ein Upgrande der Lieferart spendiert bekommt. Das passiert mir "leider" recht häufig, dass ich lediglich Airmail bezahle und Kurier bekomme. Inzwischen führt das bei mir aber eher zu Schweißausbrüchen... 
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In dem Fall ist es tätsächlich so daß ein Fehler passiert ist, denn wie Du richtig schreibst können Waren, deren Gesamtwert je Sendung 22 EUR nicht übersteigt, nach Art. 27 der ZollbefreiungsVO 918/83 freigeschrieben werden, und dabei zählen die Versandkosten in der Tat nicht mit (insofern ist es dann aber auch egal wenn so eine Senung per teurem Express kommt...). Worauf man allerdings achten muß: ob die Waren nach dem amtlichen Umrechnungskurs wirklich unter 22 EUR sind...
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Original geschrieben von DaFunk
Ansonsten ist mir die Problematik bei den Versandunternehmen durchaus klar.
Ich freue mich wirklich, wenn meine Lieferung schnell und unkompliziert erledigt wird. Ich bezahle gern die Zollabgaben, die wegen meinen Lieferungen anfallen, nur möchte ich nicht für Dienste bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen wollte. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich mit den Versandkosten die Lieferung an meine Haustür abgegolten habe und keine weiteren Gebühren vom Paketdienst anfallen dürfen. (Zollabgaben ausgenommen, klar, die macht aber auch nicht der Paketdienst, sondern er reicht sie nur durch)
Mir ist der Sinn der 8 oder 10 EUR nicht ganz klar, von denen ihr schreibt. Die Zollformalitäten sind normalerweise bei UPS kostenloser Service wenn nicht mehr als 5 Positionen anzumelden sind... mich wundert auch warum ihr als Privatleute ne Rechnung bekommt... normalerweise kassiert der Fahrer die vorgelegten Einfuhrabgaben bei Zustellung des Paketes - und fertig. Es sei denn daß ihr Firmenkunden wärt und die aufgelaufenen Kosten monatlich auf Rechnung zahlt...
Oder hat es mit der Aus- und Zustellung des Steuerbescheids zu tun, der gezogen wird?
Keine Ahnung, dazu fällt mir momentan nix ein. :confused:
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Original geschrieben von DaFunk
Die Paketdienste wissen doch, dassein Paket durch den Zoll muß. Warum können die nicht die Versandkosten so gestalten, dass man von vornherein alle Kosten kennt?
Das wäre in meinen Augen die optimale Lösung, dann könnte nämlich der Kunde selbst bestimmen, ob ihm die Lieferung den Gesamtpreis wert ist.
Weil die Einfuhrabgaben immer völlig unterschiedlich sind. Jede Ware hat unterschiedliche Zollsätze, die sich auch noch ständig ändern können, dann ist die Menge der enthaltenen Waren ja nicht immer gleich, bei manchen Produkten werden Zusatzkosten fällig (Tabak, Alkohol, Kaffee, veterinärmedizinische Beschau, besondere Zollverkehre, eventuell anfallende Lagerkosten - es gibt 1000 Möglichkeiten), bei anderen gibt es präferentielle Vergünstigungen...
Es wäre so als würdest Du fragen: Warum zahlt nicht jeder Single die genau gleichen Steuern, warum hat nicht jede Familie eine feste, immer gleiche Steuer zu bezahlen - wär ja ganz einfach...?
Eben weil jeder unterschiedlich verdient, andere Sachen abschreiben kann, andere Belastungen und Umstände hat...
Und so ist auch jede Warensendung individuell. Im deutschen Bürokraten-Staat ist es z. B. schon nicht mehr dasselbe wenn 3 baugleiche ///-Geräte, aber produziert in Malaysia, China und ein schwedisches ///-Handy aus den USA kommen - für den Zoll sind das 3 unterschiedlich anzumeldende Warenpositionen, auch wenn die womöglich den gleichen Zoll haben können (aber nicht unbedingt müssen). Allein das unterschiedliche Produktionsland erzwingt Einzelpositionen für ansonsten baugleiche Geräte...
Und so wie ein Deutscher nicht die komplexen Einfuhrbestimmungen jedes anderen Landes der Welt kennt, kennt erst recht kein Ausländer unsere Bestimmungen. Insofern weiß auch z. B. in den USA kein UPS-Mitarbeiter wie der Preis kalkuliert sein müßte um die hiesigen Einfuhrabgaben bereits zu enthalten. Manchmal weiß ja noch nicht mal beim Zoll selber die linke Hand, was die rechte tut... siehe die ständig unterschiedlichen Interpretationen der Transportkosten.
Ganz übel ist auch wenn man mit Kunden spricht, die sich auf ihrem nahegelegenen Zollamt nach den Einfuhrabgaben erkundigen und einen dann mit den Ergebnissen konfrontieren. Da zeigt sich daß selbst die Feld-, Wald-Wiesen-Zöllner eigentlich überhaupt keine Ahnung von Luftfracht-Abfertigung haben und teilweise hahnebüchene Fehlauskünfte geben.
Ein in der Reisenden-Abfertigung am Airport oder der Schwarzarbeiter-Kolonne eingesetzter Zöllner weiß eben nichts über die Feinheiten der Luftfracht-Abfertigung, und das wiederum ist komplett anders als Seefracht usw.
Ich könnte z. B. auch überhaupt nichts über Seefracht sagen weil ich nur Luftfracht kenne, und selbst die ist so komplex daß weder ich noch sonstwer jede einzelne Bestimmung, jede Feinheit kennen kann.
Zoll-Krempel ist im Grunde nix anderes wie Steuer-Krempel, jedenfalls wenn es um die Komplexizität geht.
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Original geschrieben von DaFunk
Da kann ich aushelfen:
Post/ DHL ist da tatsächlich unproblematisch, wie ich beinahe wöchentlich beim Zoll feststelle, wenn ich meine Ware abhole.
Das liegt daran, dass die Post aus der guten alten Zeit , als sie noch staatlich war, einige Befugnisse behalten hat, die private Unternehmen nicht so einfach bekommen können. So darf die Post die Ware zu dir bringen, ohne sie vorher zu verzollen, bzw. diese unverzollt an den zuständigen Zoll in deiner Nähe weiterleiten. D.h. die Post macht eigentlich nichts für dich, legt kein Geld aus und verzollt nicht, bevor du beliefert wirst.
Für Privatleute ist das auch am bequemsten so, aber Firmen bekommen die Sachen oft lieber komplett freigegeben angeliefert, und dazu mit korrekter Anmeldung - damit es später keinen Scherereien gibt wenn eine Zollprüfung ansteht und haarklein geschaut wird ob in den letzten 10 Jahren alles korrekt angemeldet wurde.
Da zahlt es sich dann nämlich extrem aus daß UPS die Anmeldungen insgesamt - sehen wir mal von geringen Pannen wie der nicht erfolgten 22 EUR-Freischreibung, die aber in so einem Fall kein Problem macht - sehr pingelig, genau und korrekt vornimmt.
Eins muß man UPS nämlich lassen: abgesehen von Fehlern in Einzelfällen (die immer und überall passieren können) ist die Zollabteilung insgesamt sehr, sehr hochwertig. Ich kann das sagen weil ich den Laden kenne und ich kann es ehrlich sagen weil ich nicht mehr dort tätig bin und insofern keinen Grund mehr hätte den Laden zu loben obwohl dazu vielleicht kein Anlaß besteht.
Ich hatte öfters mit Firmen zu tun, die ihre Anmeldungen früher nicht ernst genommen haben und dann blöderweise mal eine Zollprüfung hatten... die Verantwortlichen dort bekommen jetzt noch Herzrasen und Schweißausbrüche wenn sie daran denken, weil die Zollfahnder mit unheimlicher Akribie monatelang die komplette Buchführung der letzten 10 Jahre "auseinandergenommen" haben und selbst kleinste Unregelmäßigkeiten aufgedeckt haben.
Puh - haben wir jetzt allmählich genug Stoff für ein Buch?