Beiträge von Printus

    Gaaanz weit im Süden von Deinem Radius, nämlich in Rheinbach bei Bonn (an der Autobahn A61, Köln-Koblenz, gibt's das Monte Mare. Die haben während der Woche immer bis 22 Uhr auf, das Saunaparadies sogar bis 23 Uhr.


    Regelmäßig alle 2, 3 Monate gibt es eine "lange Sauna-Nacht", da kann man je nach Thema des Abends/der Nacht von 23 bis 4 Uhr nachts, manchmal auch von 23 Uhr bis 9 Uhr am nächsten Morgen "durchmachen". Ich war schon ein paar Mal dabei und es hat mir immer super gefallen weil die sich immer viel einfallen lassen um die nicht schlafenden Gäste :D bei Laune zu halten .

    FRA - VIE kenne ich keine Billigairline, aber ab Köln könntest Du mit Germanwings fliegen, außerdem hat Air Berlin Verbindungen aus verschiedenen deutschen Städten nach Wien.


    Allerdings ist Wien ein begehrtes Reiseziel, insofern sind auch die Billigflieger dorthin nicht mehr wirklich preiswert.
    Insofern lohnt es sich durchaus auch mal bei Lufthansa, Tyrolean oder Austrian Airlines nachzuschauen ob es Angebote gibt. Mit etwas Glück findest Du bei denen ein Schnäppchen, was preiswerter kommt als die eventuell nur noch teuer vorhandenen Tickets eines Billigfliegers.


    Generell gilt immer: je früher Du buchst um si besser, denn dann sind noch Kontingente an preiswerten Tickets verfügbar. Je später man kommt um so höher und damit teurer ist die Kathegorie der noch verfügbaren Tickets.


    Schau auch mal hier http://www.megaflieger.de. Dort findet man gute Tips und Übersichten zum Thema.

    bigblue


    Nach § 5 Abs. 2 ZollVG "ist die Deutsche Post AG [...] befugt, für von ihr beförderte Waren, die nach Maßgabe des Zollkodex zu gestellen sind, Zollanmeldungen in Vertretung des Empfängers abzugeben."


    Wie DaFunk schon geschrieben hat ist das ein Überbleibsel aus der "guten alten Zeit", die Post darf also den Empfänger ohne Rückfragen bei den Anmeldung vertreten oder liefert die Waren beim nächstgelegenen Zollamt zur Selbstverzollung ab.
    Das hat aber nix mit dem von mir beschriebenen Versandverfahren NCTS als "Überführung in ein Zollverfahren" als "zollrechtliche Bestimmung" zu tun.


    Ich kenne das auch so daß man bei der Post - genauso wie bei UPS - entweder bei der Zustellung der Sendung zuhause ist und dann die von den Post vorgelegten Eingangsabgaben sozusagen als Nachnahme an den Postboten zahlt, oder man bekommt eine Benachrichtigungskarte, nach der man zu seinem Zollamt zitiert wird um die Sendung dort selber anzumelden und die Gebühren dort zu zahlen.


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Kann man so sagen. :D
    Allerdings ist es sowieso immer absurd, wenn ich schreibe, ich würde mich kurz fassen. Das kann ich nämlich gar nicht :D


    Das geht bei dem Thema eh nicht. :D Zoll- und Steuerrecht sind Themen, mit denen man hier in D ganze Expertengruppen ein Leben lang beschäftigen kann...


    Wenn ich das jetzt detailliert auseinandernehme wird das hier wirklich zu einem Buch :), deswegen die Kurzform:


    Wenn Du etwas bestellst ist es dem Versender doch egal welche Versandkosten Du zusätzlich zahlen mußt. Es ist ihm auch egal wenn die Versandkosten dann teurer sind als die Ware - das ist ja Dein Problem, nicht seins.
    Dann muß man noch unterscheiden zwischen verschieden schnellen Zustellarten, die natürlich auch unterschiedlich teuer sind.


    Letztlich kann es aber problemlos sein daß eine DVD-Sendung Versandkosten von 40, 50, 60 EUR verursacht, jedenfalls nach den UPS-Apotheken... äh Listenpreisen.


    An dieser Stelle kommt das Problem: es interessiert den Zoll nicht ob Du diese hohen Versandkosten wirklich bezahlt hast oder nicht.
    Für den Zoll ist allein interessant daß auf den Begleitunterlagen der Sendung Warenwert und Versandkosten stehen, und danach wird die Einfuhrabgabe berechnet. Wie ich weiter oben schon schrieb werden dabei, wenns nicht anders durchrutscht, maximal 20% Abweichung von den offiziellen Versandkosten akzeptiert. Hast Du weniger bezahlt weil der Versender hohe Rabatte von UPS bekommt und an Dich weitergibt, kannst Du dich darüber zwar freuen, aber das interessiert den Zoll nicht, denn er zieht trotzdem den Listen-Versandpreis (abzügl. max 20%) zur Abgabenberechnung heran.


    Es kann ja sein daß Du für Deine eigene Kalkulation und auch der Versender für sich überlegen ob es Sinn macht Waren zu versenden, bei denen allein die Versandkosten doppelt so teuer sind wie der Warenwert. In vielen Fällen macht es Sinn weil es um wichtige Waren geht.
    Letztlich interessiert das aber den Zoll nicht. Der berechnet Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, völlig unabhängig davon ob der Versand einer Ware für irgendwen Sinn macht oder nicht. Bei dieser Berechnung legt er, wie beschrieben, die Transportkosten laut offizieller Preisliste (und max 20% Abschlag) zugrunde, und eben nicht die eventuell wesentlich niedrigeren, real gezahlten rabattierten Frachtkosten.


    Was übrigens nicht geht: Daß einfach keine Transportkosten auf der Rechnung stehen - sie müssen neben bestimmten anderen Angaben immer aufgeführt werden.
    Das Thema Incotherms laß ich jetzt mal raus, sonst wird uns noch schwindelig... :p, aber letztlich müssen Versandkosten aufgeführt werden. Ob die im Gesamtrechnungspreis enthalten sind oder als Einzelposten aufgeführt wurden macht einen Unterschied bei der Berechnung, aber letztlich ist das wieder ein anderer Aspekt der Sache.


    Wichtig ist einfach: Es geht nicht ohne Transportkosten - und wenn die nicht da stehen (oder mit mehr als 20% Rabatt auf den offiziellen Transportpreis angegeben sind) kann der Lieferdienst nicht anders als sie eigenständig angeben, wobei er da eben auch nur den von Dir als "Phantasiepreis" bezeichneten Listenpreis angeben kann - weil der Zoll es, wie erwähnt, nicht anders akzeptiert (abzügl. max 20%, wie immer...). Dieser "Phantasiepreis" stimmt womöglich nicht mit Deinen real gezahlten Transportkosten überein, aber das ist dem Zoll eben egal wenn es um die Zollbetrags-Berechnung geht.


    Als Wert der Ware gilt im Zollrecht eben nicht das was Du bezahlst, sondern das, was die Ware "wirklich wert" ist. Ein nagelneues Handy, was Dir jemand als Geschenk schickt, hat eben nach Zollrecht nicht den Wert 0 EUR, sondern der Wert ist 500 EUR oder was auch immer. Und der Wert der Transportdienstleistung ist das, was in der Tariftabelle steht, max. 20% weniger - auch wenn Du das vielleicht ebenfalls nicht bezahlt hast.


    Der Wert der Transportdienstleistung wird dabei nicht nur anteilig in den Zollbetrag eingerechnet, sondern auch nochmal voll (!) bei der Einfuhrumsatzsteuer berücksichtigt. Und da in der Einfuhrumsatzsteuer wiederum der Zollbetrag enthalten ist (wo ja schon anteilige Transportkosten drin waren...), werden die Versandkosten sogar gleich zweimal in der Abgabenberechnung verwurschtelt.


    Anders als Du denkst werden die Transportkosten also sogar mehrfach einbezogen, und das auch noch mit einem vielleicht nie bezahlten, sehr hohen Listenpreis!



    In dem Fall ist es tätsächlich so daß ein Fehler passiert ist, denn wie Du richtig schreibst können Waren, deren Gesamtwert je Sendung 22 EUR nicht übersteigt, nach Art. 27 der ZollbefreiungsVO 918/83 freigeschrieben werden, und dabei zählen die Versandkosten in der Tat nicht mit (insofern ist es dann aber auch egal wenn so eine Senung per teurem Express kommt...). Worauf man allerdings achten muß: ob die Waren nach dem amtlichen Umrechnungskurs wirklich unter 22 EUR sind...


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Ansonsten ist mir die Problematik bei den Versandunternehmen durchaus klar.
    Ich freue mich wirklich, wenn meine Lieferung schnell und unkompliziert erledigt wird. Ich bezahle gern die Zollabgaben, die wegen meinen Lieferungen anfallen, nur möchte ich nicht für Dienste bezahlen, die ich nicht in Anspruch nehmen wollte. Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass ich mit den Versandkosten die Lieferung an meine Haustür abgegolten habe und keine weiteren Gebühren vom Paketdienst anfallen dürfen. (Zollabgaben ausgenommen, klar, die macht aber auch nicht der Paketdienst, sondern er reicht sie nur durch)


    Mir ist der Sinn der 8 oder 10 EUR nicht ganz klar, von denen ihr schreibt. Die Zollformalitäten sind normalerweise bei UPS kostenloser Service wenn nicht mehr als 5 Positionen anzumelden sind... mich wundert auch warum ihr als Privatleute ne Rechnung bekommt... normalerweise kassiert der Fahrer die vorgelegten Einfuhrabgaben bei Zustellung des Paketes - und fertig. Es sei denn daß ihr Firmenkunden wärt und die aufgelaufenen Kosten monatlich auf Rechnung zahlt...
    Oder hat es mit der Aus- und Zustellung des Steuerbescheids zu tun, der gezogen wird?


    Keine Ahnung, dazu fällt mir momentan nix ein. :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Die Paketdienste wissen doch, dassein Paket durch den Zoll muß. Warum können die nicht die Versandkosten so gestalten, dass man von vornherein alle Kosten kennt?
    Das wäre in meinen Augen die optimale Lösung, dann könnte nämlich der Kunde selbst bestimmen, ob ihm die Lieferung den Gesamtpreis wert ist.


    Weil die Einfuhrabgaben immer völlig unterschiedlich sind. Jede Ware hat unterschiedliche Zollsätze, die sich auch noch ständig ändern können, dann ist die Menge der enthaltenen Waren ja nicht immer gleich, bei manchen Produkten werden Zusatzkosten fällig (Tabak, Alkohol, Kaffee, veterinärmedizinische Beschau, besondere Zollverkehre, eventuell anfallende Lagerkosten - es gibt 1000 Möglichkeiten), bei anderen gibt es präferentielle Vergünstigungen...


    Es wäre so als würdest Du fragen: Warum zahlt nicht jeder Single die genau gleichen Steuern, warum hat nicht jede Familie eine feste, immer gleiche Steuer zu bezahlen - wär ja ganz einfach...?
    Eben weil jeder unterschiedlich verdient, andere Sachen abschreiben kann, andere Belastungen und Umstände hat...


    Und so ist auch jede Warensendung individuell. Im deutschen Bürokraten-Staat ist es z. B. schon nicht mehr dasselbe wenn 3 baugleiche ///-Geräte, aber produziert in Malaysia, China und ein schwedisches ///-Handy aus den USA kommen - für den Zoll sind das 3 unterschiedlich anzumeldende Warenpositionen, auch wenn die womöglich den gleichen Zoll haben können (aber nicht unbedingt müssen). Allein das unterschiedliche Produktionsland erzwingt Einzelpositionen für ansonsten baugleiche Geräte...


    Und so wie ein Deutscher nicht die komplexen Einfuhrbestimmungen jedes anderen Landes der Welt kennt, kennt erst recht kein Ausländer unsere Bestimmungen. Insofern weiß auch z. B. in den USA kein UPS-Mitarbeiter wie der Preis kalkuliert sein müßte um die hiesigen Einfuhrabgaben bereits zu enthalten. Manchmal weiß ja noch nicht mal beim Zoll selber die linke Hand, was die rechte tut... siehe die ständig unterschiedlichen Interpretationen der Transportkosten.


    Ganz übel ist auch wenn man mit Kunden spricht, die sich auf ihrem nahegelegenen Zollamt nach den Einfuhrabgaben erkundigen und einen dann mit den Ergebnissen konfrontieren. Da zeigt sich daß selbst die Feld-, Wald-Wiesen-Zöllner eigentlich überhaupt keine Ahnung von Luftfracht-Abfertigung haben und teilweise hahnebüchene Fehlauskünfte geben.
    Ein in der Reisenden-Abfertigung am Airport oder der Schwarzarbeiter-Kolonne eingesetzter Zöllner weiß eben nichts über die Feinheiten der Luftfracht-Abfertigung, und das wiederum ist komplett anders als Seefracht usw.


    Ich könnte z. B. auch überhaupt nichts über Seefracht sagen weil ich nur Luftfracht kenne, und selbst die ist so komplex daß weder ich noch sonstwer jede einzelne Bestimmung, jede Feinheit kennen kann.


    Zoll-Krempel ist im Grunde nix anderes wie Steuer-Krempel, jedenfalls wenn es um die Komplexizität geht.


    Zitat

    Original geschrieben von DaFunk
    Da kann ich aushelfen:


    Post/ DHL ist da tatsächlich unproblematisch, wie ich beinahe wöchentlich beim Zoll feststelle, wenn ich meine Ware abhole.
    Das liegt daran, dass die Post aus der guten alten Zeit , als sie noch staatlich war, einige Befugnisse behalten hat, die private Unternehmen nicht so einfach bekommen können. So darf die Post die Ware zu dir bringen, ohne sie vorher zu verzollen, bzw. diese unverzollt an den zuständigen Zoll in deiner Nähe weiterleiten. D.h. die Post macht eigentlich nichts für dich, legt kein Geld aus und verzollt nicht, bevor du beliefert wirst.


    Für Privatleute ist das auch am bequemsten so, aber Firmen bekommen die Sachen oft lieber komplett freigegeben angeliefert, und dazu mit korrekter Anmeldung - damit es später keinen Scherereien gibt wenn eine Zollprüfung ansteht und haarklein geschaut wird ob in den letzten 10 Jahren alles korrekt angemeldet wurde.
    Da zahlt es sich dann nämlich extrem aus daß UPS die Anmeldungen insgesamt - sehen wir mal von geringen Pannen wie der nicht erfolgten 22 EUR-Freischreibung, die aber in so einem Fall kein Problem macht - sehr pingelig, genau und korrekt vornimmt.
    Eins muß man UPS nämlich lassen: abgesehen von Fehlern in Einzelfällen (die immer und überall passieren können) ist die Zollabteilung insgesamt sehr, sehr hochwertig. Ich kann das sagen weil ich den Laden kenne und ich kann es ehrlich sagen weil ich nicht mehr dort tätig bin und insofern keinen Grund mehr hätte den Laden zu loben obwohl dazu vielleicht kein Anlaß besteht.


    Ich hatte öfters mit Firmen zu tun, die ihre Anmeldungen früher nicht ernst genommen haben und dann blöderweise mal eine Zollprüfung hatten... die Verantwortlichen dort bekommen jetzt noch Herzrasen und Schweißausbrüche wenn sie daran denken, weil die Zollfahnder mit unheimlicher Akribie monatelang die komplette Buchführung der letzten 10 Jahre "auseinandergenommen" haben und selbst kleinste Unregelmäßigkeiten aufgedeckt haben.


    Puh - haben wir jetzt allmählich genug Stoff für ein Buch?

    Hi,


    wie man an der Länge unserer Beiträge schon sehen kann ist das alles nicht ganz einfach mir der Scheiß-Verzollung :D


    Ich bin jetzt seit ein paar Monaten nicht mehr dabei und habe aber noch mitbekommen daß UPS einige seiner Bedingungen und Preise verändert hat. Insofern mag es sein daß sich die Regelungen, was die von Euch erwähnten 8 und 10 EUR angeht, verändert haben. Vielleicht bin ich da einfach auf dem alten Stand, das könnte vielleicht erklären warum ihr da andere Erfahrungen gemacht habt als ich es weiß.


    Zu den fiktiven Versandkosten:


    Für den Zoll ist nicht entscheidend welche Versandkosten real vom Warenempfänger bezahlt wurden, genauso wenig wie interessant ist was man für eine Ware real bezahlt hat. Entscheidend ist der Warenwert und welche Frachtkosten offiziell entstanden sind, also welchen Wert der Transport hatte.


    Bei einer sehr hochwertigen Geschenksendung z. B. hast Du natürlich gar nix bezahlt, denn Du bekommst ja ein Geschenk. Wenn Du über den entsprechenden Freigrenzen liegst und das Paket verzollen mußt werden Dir aber Eingangsabgaben abgeknöpft, die sich trotzdem nach dem Wert der Ware richten.
    Es geht also nicht daß da z. B. ein neues Handy als Geschenk kommt und der Warenwert wird mit 0 EUR oder symbolisch 1 EUR ausgewiesen weil es ja ein Geschenk ist. Für den Zoll hat das Gerät einen Wert von 500 EUR, und die werden zur Verzollung herangezogen.


    Bei den Versandkosten sieht's ähnlich aus: den Zoll interessiert nicht was man wirklich bezahlt oder nicht bezahlt hat, sondern wie hoch die Versandkosten laut Tariftabelle gewesen sind - auch wenn diese Kosten beispielsweise der Versender übernommen hat. Die Kosten müssen trotzdem vom deutschen Empfänger versteuert und verzollt werden. Es geht alleine um den Wert, nicht darum was wirklich bezahlt oder nicht bezahlt wurde.


    Insofern KANN der Paketdienst gar nicht anders als auch dann Shipping costs in voller Höhe zu versteuern und zu verzollen wenn man die real gar nicht bezahlt hat, und dazu muß er dann natürlich einen "Phantasiewert" nutzen, der dem entspricht was der Versand eben laut Gebührentabelle kostet.


    Das ist immer wieder ein Problem, vor allem bei Großversendern, die riesige Rabatte bekommen und viele, gerade Elektronik-Läden aus Fernost, liegen seit Jahren in einem Dauerstreit mit dem deutschen Zoll weil der Zoll sagt "Ein Paket mit Gewicht X kostet bei UPS Summe Y", die Konzerne argumentieren aber "Wir bekommen Rabatte und zahlen als Großversender nur 30% von Y" - das will der Zoll nicht hören und da gibt's seit Jahren grundsätzlich Ärger, weil noch dazu je nach Incotherm der Versender oder der Empfänger die Versandkosten trägt und dadurch die Frage auftaucht ob die Lieferkosten extra gesehen werden müssen oder ob die schon im Rechnungsbetrag der Gesamtrechnung enthalten sind.


    Offiziell wird gesagt daß, wenn die realen Frachtkosten um mehr als 20% von den aufgeführten/berechneten Frachtkosten des Versenders abweichen nicht der rabattierte Frachtpreis zur Verzollung/Versteuerung herangezogen werden darf, sondern der "Listenpreis" genommen werden muß - so jedenfalls ist die offizielle Vorgabe des Zolls.
    Oft gingen die Pakete aber trotzdem durch und wurden freigegeben obwohl ich nur die massiv reduzierten Frachtkosten eingesetzt habe weil meine Ansicht ist: Wenn jemand wirklich so niedrige Frachtkosten zahlt weil er Rabatt bei UPS bekommt kann der Zoll nicht einfach den teuren Listenpreis zur Berechnung annehmen - denn die Lieferung wurde ja wirklich zu diesen preiswerten Konditionen vereinbart. So sehe ich das jedenfalls, und wie gesagt: je nach Zöllner funktioniert es oder man bekommt eine Zurückweisung.


    Und der Unterschied in den Preisen ist ja erheblich: Wenn der Zoll offiziell nicht mehr als 20% Abweichung zwischen Listen-Versandkosten und wirklich bezahlten Rabatt-Versandkosten akzeptiert, irgendwelche Massenversender aber locker 70% Rabatt haben - da ist ja sehr viel Luft dazwischen...


    Zu Deinem persönlichen Beispiel:


    Klar, Dich als Kunde interessieren solche Probleme nicht, vor allem da es um Dein Geld geht. Aber in der UPS Brockerage (Zollabteilung) herrscht echt Streß weil da zu wenige Leute für zu viele abzufertigende Sendungen sind und das Management es nicht hinkriegt für vernünftige Arbeitsbedingungen, genügend und zufriedenes Personal zu sorgen. Es wird viel Druck gemacht, alles muß schnell gehen und geschafft werden.
    Das führt letztlich dazu daß man Sendungen, bei denen eher geringe Gebühren anfallen (gering heißt: bis ca. 50 EUR) ggf. abfertigt ohne den Empfänger vorher erreicht zu haben, weil es teurer wäre das Paket liegen zu lassen, sich ständig neu darum kümmern zu müssen und das Pensum nicht zu schaffen als wenn man die Sache einfach durch den Zoll bringt und hofft daß der Empfänger die Kosten zahlt.


    Das kommt bei den betroffenen Kunden, die das nicht "einfach so" schlucken, zu Recht nicht gut an - mich würde es auch ärgern wenn mir ohne Rücksprache Kosten entstehen, die zwar eigentlich berechtigt sind, bei denen ich aber nicht vorher informiert und gefragt wurde (auch wenn es keine Alternative zur Verzollung und Zahlung gibt...). Insofern war ich auch immer sehr gewissen haft darin trotz allem Rücksprache mit den Kunden zu halten.


    Blöderweise ist, wenn jemand aus Zeitdruck heraus seltener rückfragt, am Ende immer entweder der Kunde oder der kleine Zolldeklarant der Dumme, weil einer von beiden den Ärger hat. Weder den Zoll noch das Management der UPS-Zollabfertigung interessiert wirklich welchen Streß die Leute haben, obwohl genau "da oben" die Idioten sitzen, die es zu verantworten haben.


    Insofern sollte man seine Beschwerde, wenn man etwas erreichen will, weniger gegen den einzelnen Sachbearbeiter richten, dem eigentlich keine andere Wahl bleibt, der aber den Ärger dafür bekommt. Viel mehr tragen die Manager die Schuld, die die Leute überfordern und unter der Hand - natürlich nicht offiziell, denn dann kann man den Mitarbeiter, wenns schief geht, ja nicht maßregeln - vermitteln daß es preiswerter ist ein Paket "einfach so" ohne Kundenrücksprache abzufertigen und ggf. eine Ausbuchung der Kosten zu riskieren anstatt mehrfache Kontaktversuche zum Kunden zu unternehmen und damit kostbare Zeit zu "vergeuden".
    Zumindest dann, wenn man die Sendung seit 4 Tagen auf dem Tisch hat, der Wareninhalt klar ist und die Eingangsabgaben eher gering sind fertigt man es mitunter ab anstatt einen riesigen Stapel solcher Sendungen auflaufen zu lassen...


    Mag nicht korrekt und kundenfreundlich sein, interessiert einen Kunden auch zu Recht nicht, erklärt aber warum es ist wie es ist.


    Zur "Selbstverzollung" bei eigenen Zollamt:


    Verzollt werden muß beim ersten Zollamt, das die Waren beim Grenzübertritt passiert - also im Falle UPS-Luftfracht das Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
    Theoretisch ist es möglich ein sog. "Versandverfahren" zu eröffnen um das Paket eben doch nicht dort, sondern an einem anderen Zollamt zu gestellen. Dieses Versandverfahren bedeutet aber daß die Sendung trotzdem als solche beim Zollamt KBO angezeigt werden muß und dann unter besonderer Überwachung, verplompt etc. etc. etc. etc. befördert werden muß. Das ist zum einen ziemlicher organisatorischer Aufwand und zusätzlich ist UPS als derjenige, der das Versandverfahren in Köln/Bonn eröffnet hat, für ein korrektes Schliessen desselben verantwortlich.
    Wenn der Empfänger das Paket also nicht fristgerecht, korrekt usw. bei seinem Zollamt anmeldet, also das Versandverfahren korrekt schließt, kriegt UPS als Hauptverpflichteter, der bis hierhin für die Sendung haftet, gewaltigen Ärger (Schmuggel...).
    Aufgrund dieses Risikos und weil es "am anderen Ende" eine fachgerechte Zollanmeldung erfordert wird das Versandverfahren von UPS nur gegen ein besonderes Entgelt (seinerzeit 35 EUR) angeboten und auch nur für Kunden, die bekanntermaßen eigene, fähige Zoll-/Wareneingangs-Abteilungen unterhalten - was regelmäßig nur bei wirklich großen Firmen und Konzernen der Fall ist.
    Versandverfahren sind für Otto Normalverbraucher unpraktisch, zu kompliziert und auch schlicht zu teuer. Es macht einfach keinen Sinn 35 EUR (wenn es dabei geblieben ist) zu zahlen um dann auch noch selber zum Zollamt latschen und eine seitenlange, komplexe Anmeldung ausfüllen zu müssen.


    Wie auch immer: das Problem ist letztlich einfach daß das Zollrecht genauso Scheiße und komplex ist wie die deutsche Steuergesetzgebung. Da liegt es auch nahe daß nicht jeder jede Regel kennt und manche Zöllner sogar unterschiedliche Regelauslegungen haben, genauso wie man das selber manchmal auch macht - machen muß (siehe oben, die Interpretationen zu den Versandkosten bei Rabattkunden).
    Der Kunde hat auch seine eigene Sichtweise ("Letztes Mal ging das aber auch anders...") und teilweise "gefährliches Halbwissen", so wie das auch hier im Thread rüberkommt - manches hat einen richtigen Kern, anderes ist schlicht falsch oder gilt nur in bestimmten Fällen, in anderen aus irgendwelchen Gründen nicht. Irgendwelche "Steuertricks" funktionieren auch nur unter bestimmten Bedingungen bei Person A, sind aber nicht auf Person B anwendbar.


    Dazu kommt dann noch das systemimanente Chaos bei UPS, beim Zoll, in der EDV... und dadurch entsteht dann diese Problematik, daß man sich in Zollfragen genauso stundenlang rumärgern kann wie mit einer Steuererklärung.

    Hi BigBlue,


    AFAIK wird die Vorlageprovision von 10 EUR zwar aufgeführt, man kann sie sich aber bei Zahlung innerhalb von 10 (?) Tagen selber abziehen - wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Das steht nur im Kleingedruckten und viele Leute zahlen es, dann verdient UPS natürlich daran. Ansonsten zahlt man nur dann wenn mehr als 5 Positionen in einer Warensendung angemeldet werden müssen - weil das dann einen ziemlichen Aufwand bedeutet.


    Ansonsten kannST dir ja mal anschauen was Du für Verzollungen bei einer Spedition bezahlst - da kippst Du aus den Latschen, da sind die UPS-Gebühren - wenn sie denn anfallen, siehe oben - wirklich Peanuts.
    Wo ich Dir uneingeschränkt Recht gebe: Insgesamt ist UPS eine echte Apotheke, billig ist da ansonsten gar nix.


    Mich wundert übrigens daß Du als "Privatmann" eine Rechnung bekommst. Als Otto Normalverbraucher zahlt man die Zollvorlage eigentlich bei der Zustellung an den Fahrer und hat mit den 10 EUR eh nix am Hut. Wenn Du natürlich eine Rechnung bekommst stehen die 10 EUR Vorlageprovision drauf, und vielleicht hast Du nicht innerhalb von 10 Tagen bezahlt oder mehr als 5 anzumeldende Warenpositionen gehabt?


    Ist mir auch egal, ich gehöre ja nicht mehr zu den Braunen... :D


    Wobei ich auch huete noch denke daß die in der "Geschäftswelt" einen guten Ruf haben, immerhin besser als andere. Und wirklich positive Kritiken kriegt in der Branche eh keiner, es gibt hier auch Threads zu den Fehlern von DHL/Post, GLS usw.


    Aber jetzt BTT, ich wollte nur kurz die falschen Aussagen zur Verzollung korriegieren, die ich hier gelesen habe.

    Tach zusammen,


    zu den Fragen mit dem Zoll:


    Ich habe seinerzeit in der UPS Zollabteilung gearbeitet und kenne deswegen nicht nur das Zollrecht an sich, sondern auch speziell den Ablauf bei UPS.


    Hier kursiert unheimlich viel Schwachsinn im Hinblick auf die Zollfragen, deswegen mal ein wenig Aufklärung.


    Wenn man Waren in Nicht-EU-Ländern bestellt (völlig egal welche das sind!) kassiert der Zoll dafür Einfuhrabgaben, bestehend aus Zoll (dessen Zollsatz sich nach der Ware richtet, jede Ware hat unterschiedliche Zollsätze) und Einfuhrumsatzsteuer, die das Pendant zur MwSt darstellt und daher auch 16% beträgt. Sowogl Zoll wie auch EuSt werden nicht nur auf den Warenwert, sondern auch (!) die Transportkosten erhoben.


    Wenn die Ware per Luftfracht in Köln/Bonn ankommt muß eine Zollanmeldung beim dortigen Zollamt gemacht werden. Zollanmeldungen sind sehr kompliziert und komplex, außerdem wohnen die wenigsten in der Nähe dieses Flughafens, es wäre auch organisatorisch schwierig - also macht UPS diese Zollanmeldungen, und zwar kostenlos als Service für die Kunden.
    So ist sichergestellt daß es schnell und korrekt und möglichst preiswert abgefertigt werden kann.


    Allerdings kann UPS nur im Auftrag des Warenenpfängers handeln, braucht also das Einverständnis des Warenempfängers. Dieser ist nämlich zollrechtlich Einführer und Zollverpflichteter, also verpflichtet eine korrekte Anmeldung zu machen/machen zu lassen und die Einfuhrabganem zu zahlen.


    UPS hält deswegen Rücksprache mit den Kunden (deswegen: Telefon-/Handynummer auf jeden Fall angeben und nicht, wie hier geschrieben, weglassen!!! :mad: ) und fragt nach ob die Verzollung vorgenommen werden darf. Außerdem muß man natürlich bestätigen daß man die Einfuhrabgaben zahlt.


    UPS streckt diese Kosten beim Zoll vor um die Ware abgefertigt zu bekommen, der Kunde gibt das Geld dem UPS-Fahrer bei der Auslieferung zurück.


    Bis ca. 50 EUR geht das ohne Schriftkram, also es reicht eine telefonische Zusage oder UPS fertigt es gleich so ab wenn es nur um ein paar EUR geht. Bei höheren Gebühren muß der Verzollungsauftrag inkl. Kostenübernahmeerklärung schriftlich eingereicht werden.


    Wenn man von UPS oder anderen nicht avisiert wurde kann man natürlich, wie hier erwähnt, die Zahlung der Gebühren verweigern. Allerdings nimmt der Fahrer dann das Paket wieder mit bzw. UPS bleibt auf den Kosten, die vorgestreckt wurden, sitzen.


    Klar, man hat dann die Zahlung umgangen und UPS kann das nicht ändern - fair ist es aber nicht. Denn UPS verlangt keine unberechtigten Gebühren, sondern will sich nur die Einfuhrabgaben wiederholen, die beim Zoll vorgestreckt wurden.


    Hier kommt irgendwie der falsche Eindruck rüber als würden die Lieferdienste die Kunden mir unberechtigten Foerderungen abzocken - das ist aber nicht so, es sind Kosten, die man an den Staat zahlen muß und die UPS für einen vorgestreckt hat.


    Wenn es jetzt natürlich einreißt daß jeder meint die Lieferdienste um dieses Geld prellen zu können werden die Paketdienste demnächst nur noch gegen schriftliche Bestätigungen tätig. Es wird damit also nur komplizierter, aber die Abgaben bleiben einem ja trotzdem...


    Es ist Unsinn wenn man


    - meint keine Tel.Nr. angeben zu sollen - dann bleibt das Paket nur länger liegen und wird wegen fehlendem Verzollungsauftrag nicht abgefertigt


    - meint daß es andere Möglichkleiten als korrekte Verzollung gibt (das nennt der Volksmund Schmuggel)


    - glaubt daß es andere, preiswertere Abfertigungsmöglichkeiten gibt (Besondere Zollverkehre sind nicht jedem (Privat-)Kunden zugänglich, sind umständlich, erfordern erhöhten Aufwand und kosten besondere Gebühren usw.)


    - meint daß die Einfuhrabgaben immer preiswerter als die Ware sein müssen (da Zoll UND Einfuhrumsatzsteuer anfallen und vor allem die Lieferkosten eingerechnet werden müssen kann das durchaus teurer sein als der Warenwert selber).


    Also, lange Rede, wenig Sinn:


    Die Lieferdienste tun euch einen Gefallen indem sie euch kostenlos die komplizierte Zollanmeldung abnehmen und das oft noch einfach über's Telefon abwickeln.
    Wenn jetzt meint die verarschen zu müssen wird'S demnächst nur komplizierter, und die Abgaben bleiben sowieso dieselben, denn der Staat kassiert immer mit.


    Seid fair und zahlt die Gebühren oder kauft eben keine Sachen im Nicht-EU-Ausland.

    Um es nochmal etwas deutlicher zu erklären: :D


    Der Staat verlangt bei allen Sendungen aus Ländern, die nicht zur EU gehören, Einfuhrabgaben, bestehend aus Zoll und Einfuhrumsatzsteuer. Also nicht nur USA-Sendungen, wie in dem Link des anderen Threads dargestellt, sondern wie Du richtig vermutest alle Sendungen aus Ländern ausserhalb der EU.


    Es muß eine Zollanmeldung gemacht werden und zwar beim ersten Zollamt, wo die Ware ankommt - also im Falle von UPS beim Zollamt am Flughafen Köln/Bonn.
    Solche Zollanmeldungen sind sehr komplex, man kann in etwa sagen: "Inlandsgeschäfte=Steuererklärung, Auslandsgeschäfte=Zollanmeldung". Insofern wäre es für den einzelnen Bürger oder Firmen-Sachbearbeiter im Grunde zu kompliziert jede Anmeldung, und dazu in Köln/Bonn, selber machen zu müssen. Außerdem soll es ja schnell gehen wenn die Leute auf Waren warten und es sich vielleicht sogar um eine Express-Sendung handelt.


    Also nimmt UPS die Zollanmeldung für den Endkunden, der eigentlich Zollverpflichteter ist, vor und legt auch die Einfuhrabgaben beim Zoll vor damit dieser die Waren freigibt. Das wird von Zolldeklaranten gemacht, die darauf spezialisiert sind das Zollrecht und alle Möglichkeiten zu kennen wie man die Waren schnell, problemlos und möglichst preiswert abfertigen kann, also eine Art "Steuerberater" für Aussenhandelsgeschäfte.
    Bei der Zustellung des Paketes gibt man dem UPS-Fahrer dann das vorgelegte Geld zurück.


    Dieses System funzt schnell und garantiert sowohl UPS wie auch dem Kunden daß die Waren möglichst schnell und korrekt (und damit auch unter Ausnutzung aller "Verbilligungs"-Möglichkeiten) angemeldet + zugestellt werden können.


    Klar, UPS braucht natürlich das OK des Endkunden daß die Zollanmeldung in dessen Namen vorgenommen und die Einfuhrabgaben bezahlt werden können weil sonst keine rechtliche Handhabe da ist sich das Geld später vom Kunden zurück zu holen.


    Um das System zu beschleunigen wird aber nicht bei jeder eher geringen Abgabe eine schriftliche Bestätigung eingeholt, sondern bei relativ geringen Beträgen geht man davon aus daß es auch so funktioniert und kein Schriftkram nötig ist.
    Wenn es natürlich einreißt daß Kunden ihre Abgaben dann nachher nicht zahlen wollen wird sich das schnell ändern und UPS wird nichts mehr ohne schriftliche Bestätigung machen - was den Kunden Zeit und Mühe kostet und die Auslieferung der Pakete verzögert, denn normalerweise ist die Ware am nächsten Tag beim Kunden, sonst natürlich erst wenn der Papierkram per Schneckenpost erledigt ist.
    Oder UPS stellt die für den Kunden kostenfreie Zollabfertigung ganz ein und läßt es Dein/ das Problem der Kunden sein wie die ihre Sachen zeitnah in Köln/Bonn durch den Zoll kriegen.


    Insofern ist es durchaus auch im Sinne des Kunden wenn man hier bei kleineren Beträgen nicht auf deutschem Papierkrieg besteht sondern rationaler und schneller "mitspielt".


    Es ist übrigens für Dich als Privatkunden nicht uninteresant, denn zollrechtlich macht es im Grunde keinen Unterschied ob Privatman BigBlue oder Firma BigBlue eine Ware bekommen möchte - Du bist zu einer korrekten Zollanmeldung verpflichtet und UPS könnte sagen daß es nicht deren, sondern Dein Problem ist wie Du die Anmeldung hinbringst. Es ist ein Service daß UPS sich kostenfrei darum kümmert.
    Der Zoll kann auch bei Dir als Privatmensch eine korrekte Anmeldung überprüfen und dann gibt's was auf den Deckel wenn die nicht vorgenommen wurde, denn Du bist Einführer der Ware und dafür haftbar.


    Insofern finde ich es schon - und wie gesagt, ich bin nicht mehr bei UPS und hatte da auch zuletzt gewisse Probleme mit dem Laden - nicht gut wenn man sich aufgrund eines blöden Formfehlers vor einer eigentlich berechtigten Zahlung drückt.


    Der Link im anderen Thread vermittelt - fälschlicherweise - den Eindruck als würden die Paketdienste versuchen den Kunden Kosten anzulasten, die sie eigentlich gar nicht zahlen müßten und daß man sich dagegen wehren könne indem man die Zahlungsaufforderung zurückweist. Das wird dann auch noch von einer Juristin kommentiert und eine Aussage vom Zollamt zitiert.
    Da entsteht IMHO ein falscher Eindruck, es klingt so als würden die Lieferdienste Kunden abzocken mit Forderungen, die sie eigentlich nicht stellen dürften. So ist es aber nicht, denn die Lieferdienste strecken nur Geld vor, das der Kunde an den Staat abführen muß - und dieses Geld möchten sich UPS und die anderen dann gerne zurückholen.
    Wenn Du und andere das nicht erstatten möchten nutzt Du damit allein die Beweisnot, die UPS Dir gegenüber jetzt hat. Eigentlich wärst Du aber gefordert das Geld zu erstatten, denn das hat UPS für Dich vorgestreckt damit Dein Paket schneller durchkommt beim Zoll.


    Ich empfinde es schon ein wenig so als wäre es nicht gerade "ehrenhaft" wenn man Geld nicht erstattet, was andere für einen auslegen - nur weil der andere das nachher nicht beweisen kann.


    Es stimmt auch nicht, wie im anderen Thread geschrieben, daß man sich die Waren "einfach so" ans eigene Zollamt liefern lassen kann oder zu Unrecht "Gebühren für besondere Zollverkehre" erhoben werden. Sowas ist bei Privatkunden nicht möglich, da muß man vorsteuerabzugsberechtigt und (vom zuständigen Hauptzollamt) zugelassener Empfänger sein, die Waren müssen als Nicht-Gemeinschaftware unter zollamtlicher Überwachung und Zollstraßenzwang im TIR-Lastwagen befördert werden blablablabla....
    Ich will damit nur sagen: Es wird der Eindruck erweckt als könnte man "mal eben so" an irgendwelchen unberechtigten Gebühren vorbeikommen oder alternative Abfertigungswege wählen, die einem von den Lieferdiensten vorenthalten werden. In Wirklichkeit ist die Sache aber komplex wie das Steuerrecht und es funzt eben nicht wenn man vom Hörensagen aus glaubt daß jeder Trick bei einem selber genauso funktioniert wie bei allen anderen. Oder glaubst Du es wenn irgendwo im Internet steht daß man diesen oder jenen Steuertrick totsicher überall verwenden kann?
    Genauso unsinnig ist wenn da steht "Ähh, Ware ist 20 EUR wert, wie kann da die Einfuhrabgabe 30 EUR sein???" Die Zollsätze und Bestimmungen jeder Ware, jeder Materie, sind - hey, wir sind im Bürokraten-Deutschland! - sind eigens festgesetzt, das alles ist extrem komplex und es kann sehr wohl sein daß sowas laut Gesetz korrekt ist.


    Ich finde schon daß es auch ein Aspekt von "Fairness" ist daß man Abgaben, die man zahlen muß, dann auch leistet. Natürlich kann Dir UPS blöderweise nichts beweisen und bleibt deswegen jetzt auf den vorgestreckten Kosten sitzen. Aber es führt am Ende nur dazu daß man seine Waren demnächst nicht mehr so unkompliziert bekommt wie das jetzt der Fall ist. Die Kosten ändern sich ja nicht, die fallen immer wieder an, nur das Procedere wird dann in Zukunft umständlicher.


    Daß man jetzt behauptet Rücksprache mit Dir gehalten zu haben ist natürlich unverständlich. Vielleicht hat irgendeiner das Paket für Dich angemeldet, jetzt gibt es Ärger, Rückfragen vom Chef, und dann behauptet derjenige dummerweise daß er mit Dir gesprochen hätte... das ist natürlich nicht OK, da gebe ich Dir Recht.


    Wie auch immer, ich hab' die Lage ja jetzt zu genüge erklärt, bin auch nicht Pressesprecher von UPS und hab' mit denen nix mehr am Hut.
    Trotzdem finde ich es nicht ganz korrekt sich vor einer eigentlich berechtigten ZAhlung zu drücken nur weil die Gegenseite dummerweise keinen Beweis hat um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Grundsätzlich ist die Forderung nämlich berechtigt.


    Was die 10 EUR angeht: diese sog. Vorlageprovision kannste Dir entweder gleich abziehen (steht zumindest bei Firmenkunden auch im Kleingedruckten, daß das entfällt wenn man innerhalb einer bestimmten Frist zahlt) oder UPS wird es Dir anbieten, wenn Du das ansprichst... :D

    Hi,


    ich weiß nicht was der PSP-Thread ist, aber ich habe seinerzeit höchstselbst in der UPS-Zollabteilung gearbeitet und kenne den Laden deswegen sehr gut.


    UPS ist bei Verzollungen normalerweise "übervorsichtig", nimmt das Ganze also regelmäßig sehr viel ernster als alle anderen Paketdienste. Immer wieder hört man von Kunden daß die sich im ersten Moment über die pingelige UPS-Anmeldung ärgern, ohne allerdings zu wissen daß das spätestens dann sinnvoll ist wenn der Zoll zu einer Prüfung auftaucht und kontrolliert ob alles korrekt verbucht wurde. Dann rächt es sich wenn andere Lieferdienste ungenau oder, noch schlimmer, gar nichts angemeldet, => geschmuggelt, haben...
    Der sog. Einführer und Zollbeteiligter ist und bleibt für die Finanzbehörden nämlich der Warenempfänger - nicht UPS, das ist nur der Transportführer. Wenn die Ware also nicht korrekt angemeldet wurde bekommt nicht UPS, sondern der Empfänger der Ware Ärger mit dem Zoll.
    Insofern nimmt UPS diese Sache aus Qualitätsgedanken heraus sehr ernst und ich halte die UPS-Zollabteilung für absolut hochwertig. Das sage ich obwohl ich dort nicht mehr arbeite und der Abschied nicht der Tollste war. Aber qualitativ muß man der UPS Brockerage einfach zugute halten die besten Anmeldungen zu machen.


    Grundsätzlich braucht UPS für JEDE Zollanmeldung eine Zustimmung des Einführers/Warenempfängers. Um aber ein sinnvolles Verhältnis zwischen Aufwand/Kosten/Nutzen/Geschwindigkeit zu gewährleisten werden bis ca. zu einem Zollbetrag von 50 EUR Anmeldungen auch ohne Rücksprache mit dem Einführer vorgenommen. Allein der Aufwand und die Zeit, einen Verzollungsauftrag zu beschaffen, sind teurer als wenn man einfach anmeldet und womöglich nachher das Geld des Kunden nicht bekommt weil der, wie Du, argumentiert daß er keinen Auftrag zur Verzollung gegeben habe.
    Bei höheren Zollabgaben kommt es etweas darauf an wie der Kunde am Telefon reagiert. Hört es sich so an als würde derjenige die Abgaben zahlen und ist der Wert bis ca. 100 EUR reicht eine telefonische Zusage, bei höheren Beträgen muß der Verzollungsauftrag schriftlich vorliegen.


    Ich kenne jetzt Deinen Vorgang nicht, aber:
    Um die Zahlung von Einfuhrabgaben kommst Du nicht herum wenn Du Waren aus Nicht-EU-Ländern bekommst. Du kannst jetzt natürlich sagen daß UPS keinen Auftrag hatte, Du die Gebühren deswegen in diesem Fall nicht zahlen mußt. Dann kann UPS nix machen und Du hast in diesem Fall Glück gehabt.
    Das geht aber nur einmal, denn in Zukunft wird UPS Deinen Datensatz natürlich mit einem entsprechenden Vermerk versehen und dann kriegst Du in Zukunft alle Sendungen nur noch wenn Du schriftlich zugesichert hast die Einfuhrabgaben zu zahlen. Der Schriftkram dauert, in dieser Zeit bleibt auch Deine Sendung liegen - die ansonsten am nächsten Tag da wäre.
    Ist keiner erreichbar - wie bei dieser Sendung ja der Fall war - fallen nach ein paar Tagen zusätzlich horrende Lagergebühren an. Die werden Dir draufgeschlagen, denn Du bist, wie geschrieben, Einführer der Waren und somit gegenüber dem Zoll verpflichtet. Wenn also durch Dein "Verschulden" - und das hast Du in dem Moment, wo Du als Zollbeteiligter + Einführer unerreichbar bist und keine zeitnahe Anmeldung möglich ist - Lagerkosten anfallen, werden Dir diese zusätzlich in Rechnung gestellt. Und diese Lagerkosten sind kein Pappenstiel, da schnappt man nach Luft wenn man Zahlen hört.


    Jetzt kannst Du sagen: Ich habe auch dafür keinen Auftrag erteilt... das stimmt, Auftraggeber für die Sendung ist der Absender der Ware (der in den AGB's unterschreibt daß er eventuelle Rücksendekosten tragen muß). Und bevor Lagerkosten anfallen, die Du dann auch nicht zahlen willst - obwohl zollrechtlich erforderlich - geht die Ware rechtzeitig zurück zum Absender.


    Lange Rede, wenig Sinn: Die Einfuhrabgaben mußt Du immer bezahlen wenn Du waren aus Nicht-EU-Ländern bekommst.
    In diesem Fall kannst Du dich natürlich aus der Affaire ziehen weil offenbar ein Formfehler passiert ist und UPS nicht nachweisen kann daß Du avisiert wurdest. Insofern kannst Du hier natürlich wirklich eine Zahlung umgehen.
    Aber ich weiß nicht ob das sinnvoll und fair ist sich auf den Formfehler zu berufen und sich damit vor Kosten zu drücken, die Dir eigentlich zu Recht angelastet werden und bei denen Du jetzt nur ausnutzt daß UPS nix in der Hand hat gegen Dich.


    Ich fände es fairer wenn Du die Einfuhrabgaben zahlst, die Dir zu Recht angelastet werden, auch wenn UPS das jetzt blöderweise nicht beweisen kann. UPS kann nix dafür daß Vater Staat Einfuhrabgaben sehen will und es ist immerhin ein Service von UPS daß sie die Zollanmeldungen machen - und das kostenfrei für alle Kunden. Das ist nämlich wirklich ziemlicher Aufwand und "böhmische Dörfer" für jemanden, der keine Ahnung von Zollrecht hat. Allein der Aufwand zum nächsten Zollamt zu latschen, ein Einheitspapier zur Einfuhr ausfüllen zu müssen, etc... Das ist ein Riesenaufwand für den einzelnen und insofern ein angenehmer Service wenn UPS einem das ohne Mehrkosten abnimmt.
    Laß es mal von einer Spedition machen, da zahlst Du schnell dreistellige Beträge für diesen Service. Und bei der Komplexizität der deutschen Zollgesetze - man kennt es ja von der Finanzgesetzgebung allgemein - ist es auch schwer jemanden zu finden, der die Anmeldungen so hochwertig und korrekt macht wie UPS.


    Insofern kommst Du jetzt durch wenn Du die Zahlung verweigerst, aber einen Gefallen für die Zukunft tust Du dir damit nicht und fair ist es auch nicht.


    Ich weiß natürlich nicht wie es gelaufen ist, warum UPS jetzt sagt daß man Dich/Deine Frau eben doch avisiert habe. Das dürfte natürlich nicht sein. Allerdings nimmt UPS sowas normalerweise sehr ernst, es ist nicht üblich "mal eben so" zu vermerken daß man mit jemandem gesprochen habe wenn das in Wirklichkeit nicht der Fall war. Du bist aber sicher daß man mit euch keine Rücksprache gehalten hat?


    Da ich UPS, seine Funktionsweise inkl. Mahnbuchhaltung und die Zollgesetzgebung kenne würd' ich vorschlagen: Zahle die Einfuhrabgaben ohne Mahngebühren - und fertig. Die Abgaben zahlst Du in jedem Fall zu Recht, egal wie blöd der Fall jetzt gelaufen sein mag.
    Dann hast Du Ruhe und UPS auch, und es gibt beim nächsten Mal keinen Ärger wenn UPS Dir nix mehr zeitnah ohne schriftliche Erklärungen zustellen will weil es jetzt diesen Ärger gab.

    Tach zusammen,


    ich bräuchte mal Hilfe bei folgendem Problem:


    Ich habe ein ziemlich großes *.jpg-Bild und möchte nur einen Ausschnitt daraus benutzen, um diesen in ein kleineres Format zu bringen und dann als eigenständiges Bild zu nutzen.


    Wie man den Auschnitt aus dem Original "herausschneidet" weiß ich.


    Wie aber kann ich diese Vorlage dann klein zoomen oder generell in ein anderes Formal bringen?
    Wenn ich die Vorlage in Paint einfüge und dort auf Ansicht-Zoom klicke kann ich das Bild größer, aber nicht kleiner machen... :confused:


    Ich habe auch schon mit Irfan View gefummelt um das Bild vielleicht einfach nur kleiner unter anderem Namen zu speichern - aber wenn man es aufruft kommt trotzdem wieder das Original zum Vorschein.


    Lange Rede, wenig Sinn: Wie kann ich ein Bild verkleinern?

    Ich hatte lange Satellitenfernsehen, aber vor ca 2 Monaten ging mein Receiver kaputt und es stellte sich die Frage was zu tun ist...
    Ich wohne im Bereich Köln/Bonn und hier gibt's schon länger nur noch digitales Antennen-Fernsehen, die Satelliten-Receiver sind inzwischen ja auch digital.


    Also war die Auswahl:


    a) neuen, digitalen Sat-Receiver (DVB-S) anschaffen, was aber auch einen Austausch des LNB's an der Schüssel bedeutet hätte.


    b) Receiver für digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T) kaufen, also über die Antenne.


    Ich habe mich dann für b) entschieden weil das preiswerter war und ich eh keine 600 Satelliten-Sender anschaue, sondern letztlich doch immer nur die max. 20 gängigen Sender, die man auch per DVB-T bekommt.


    In diesem Fall muß man einen DVB-T-Receiver anschaffen, in den Du dann einfach das vorhandene Kabel, welches von der Dachantenne kommt, einstöpselst. Von diesem Receiver legst Du ein Kabel zum Fernseher - fertig.
    Falls Du einen Videorekorder hast oder den Fernsehton auch über die Stereoanlage hören willst - dafür hat der DVB-T-Receiver Anschlüsse, sodaß man dafür einfach nur zusätzliche Kabel verbinden muß.


    Die "Installation" ist also wirklich total einfach und überfordert niemanden, auch dann nicht wenn man kein Freak in technischen Dingen ist - im Grunde muß man nur den Receiver zwischen Antennenkabel und Fernseher hängen.


    Bei dem Receiver habe ich mich für den TechniSat DigiPal2 entschieden, weil der sowohl bei der Stiftung Warentest als auch den User-Meinungen bei Ciao.com, Amazon und Guenstiger.de hervorragend abgeschnitten hat.


    Das Ding ist wirklich total einfach und komfortabel zu bedienen - wirklich durchdacht. Ich bin also sehr zufrieden, wirklich ein gutes Gerät.


    Gekauft habe ich für 89 EUR bei Amazon, war das preiswerteste Angebot, noch dazu ein bekannter Shop und versandkostenfrei.


    Das Gerät macht selbsttätig Software-Updates, hat eine eingebaute Programmzeitschrift, stellt die Uhrzeit selber um und ist wirklich ganz einfach zu konfigurieren, also keine Fummelei mit Scheiß-Bedienungsanleitungen etc.


    Insofern kann ich das nur empfehlen - war die preiswerteste, einfachste und dazu eine komfortable Lösung ohne irgendwelche Abstriche an Qualität, Angebot, etc.