Hi,
also grundsätzlich schreitet der Zoll zum Schutz der heimischen Wirtschaft gegen jede Form der Markenpiraterie ein, also auch gegen offensichtlich falsche bzw. nachgemachte Plagiate aus der Türkei.
Das praktische Problem daran ist aber: woher weiß der Zoll im Einzelfall ob ein Artikel echt oder nur gut nachgeahmt ist?
Um ein vernünftiges Verhältnis zwischen Kosten/Aufwand und Nutzen zu halten schreitet der Zoll in der Praxis allerdings dann nicht ein wenn die Waren einen Wert von nicht mehr als 175 EUR haben und kein kommerzieller Eindruck der Einfuhr entsteht. In diesem Fall geht der Zoll einfach davon aus daß der Reisende die Waren preiswert gekauft hat, hier persönlich trägt und somit keinen wirklichen Schaden für die hiesige Wirtschaft anrichtet.
Anders sieht es aus wenn der Eindruck entsteht daß man die Waren gekauft hat um sie dann hier billig zu verticken und somit einen Gewinn auf Kosten der Marken-Hersteller zu machen, oder wenn die Waren offenbar einen höheren Wert als 175 EUR haben. Wer also einen Extra-Koffer mitschleppt, der dann randvoll ist mit billigen Uhren und Klamotten, bekommt ein Problem, genauso wie wenn der Wert der Waren offensichtlich die 175 EUR-Grenze überschreitet.
Mit ein paar Klamotten, die man im Koffer hat, wird nichts weiter passieren.
Was aber nicht geht ist Klamotten im Paket an seine hiesige Adresse zu schicken (z. B. um die Reisegrenzen umgehen zu wollen). Erstens sind die Einfuhrbestimmungen für Klamotten generell sehr unfangreich, streng und die Einfuhrabgaben teuer, und zum anderen zieht hier nicht mal eine "wir drücken beide Augen zu"-Regelung wie im Reiseverkehr - Plagiate im Versandhandel werden sofort konfisziert, ohne wenn und aber.
Richtig ist also: die Klamotten müssen erkennbar für Deinen persönlichen Bedarf sein und ein Wert von insgesamt 175 EUR darf nicht überschritten werden. Ansonsten wird ALLES einkassiert (und nicht etwa nur das, was über die 175 EUR hinausgeht) und Du kriegst zusätzlichen Ärger an den Hals.
Wenn Dich der Zoll kontrolliert bist Du in der Beweispflicht, da Du der sog. Zollbeteiligte und auch Einführer der Ware bist. Wenn der Beamte also der Meinung ist daß die Ware teurer als 175 EUR ist muß das nicht der Zoll beweisen, sondern Du als Einführer der Ware mußt den Nachweis erbringen daß Du unter der Augen-Zudrück-Grenze geblieben bist.
Bewahre also die Kassenbons auf, wenn Du sie bekommst oder nimm nur soviel mit wie realistisch unterhalb von 175 EUR zu bekommen ist.
Der Zoll ist nicht blöd und gerade weil die Türkei ein Land ist, in das viele in Urlaub fahren und woher viele Mitbürger stammen kennt der Zoll die ungefähren gängigen Preise. Vor allem, wie erwähnt, bist Du in der Beweispflicht wenn der Zoll anzweifelt daß die Ware preiswerter als die 175 EUR und nicht zu kommerziellen Zwecken eingeführt ist.
Und noch etwas:
Einfuhr tierischer Produkte ist nur möglich nach veterinärmedizinischer Beschau durch den zuständigen Amtstierarzt, z. B. am Flughafen Köln/Bonn Fr. Dr. Tack vom Gesundheitsamt der Stadt Köln :).
Wenn Du also mit Käse, Honig, Wurst oder anderen Produkten tierischen Ursprungs hier aufschlägst gibt's was auf den Deckel, denn eine Anmeldung und kostenpflichtige Untersuchung der Waren durch den Amtstierarzt hast Du ja vermutlich nicht organisiert wenn Du zurückkommst...
Solche Sachen läßt Du am besten gleich da, der Zoll nimmt sie Dir sonst nämlich weg und kassiert von Dir Gebühren für die fachgerechte, seuchensichere Entsorgung. Auch hier gilt wieder: Du bist Einführer und Zollbeteiligter, und deswegen für die korrekte Anmeldung oder die Vernichtung verantwortlich bzw. haftbar.