Natürlich sind es die "bösen Netzbetreiber", denn als Kunde erwarte ich daß mein Gerät, welches technisch einwandfrei ist, auch mit allen Funktionen benutzt werden kann.
Es stimmt ja auch nicht, wie immer behauptet wird, daß man ein verbilligtes Handy bekommt. Mit der Zuzahlung und der Grundgebühr, die der Kunde über 24 Monate zahlt, finanziert er das Handy und die Verfügbarkeit des Netzes.
Der Kunde hat das Handy, welches er vom Netzbetreiber bekommt, also bezahlt! Es mag preiswerter gewesen sein als der freie Kauf eines Gerätes ohne gleichzeitigen Vertragsabschluß, aber die Preispolitik kann man nicht dem Kunden zulasten legen, das kann der NB ja prinzipiell frei entscheiden.
Ich finde es schon eine Unverschämtheit daß die Netzbetreiber die von ihnen ausgegebenen Geräte mit einem Branding versehen, vor allem dann wenn dadurch Funktionen eingeschränkt werden. Es kann nicht sein daß ich letztlich für ein Gerät mit z. B. Infrarotschnittstelle zahle, diese aber nicht benutzen kann weil der NB diese Funktion einfach abklemmt.
Rechtlich mag der NB auf der sicheren Seite sein weil irgendwo im Kleingedruckten, mit 1689780 Querverweisen, aufgeführt steht daß das Gerät gebrandet ist und bestimmte Funktionseinschränkungen hat. Aber man kann trotzdem nicht alles notfalls mit einer rechtlich unangreifbaren Situation rechtfertigen. Brandings und Einschränkungen sind ein unerwünschter Nachteil für die Kunden, so ist es einfach.
Der einfache Kunde weiß nicht daß nicht jedes Handy in jedem Netz alle Funktionen nutzen kann, jedenfalls nicht wenn es um in jedem Netz verfügbare Funktionen wie Telefonieren, SMSen oder MMSen geht.
Es mag nachvollziehbar sein daß i-Mode nur mit einem entsprechend ausgerüsteten E Plus-Gerät funzt, VF live nur mit einem passenden VF-Gerät usw. Aber MMS lassen sich in jedem Netz empfangen und versenden, also erwarte ich auch daß das überall mit jedem Telefon funktioniert.