Nochmal eine kleine Fortbildung zum Thema Zoll, weil ich damit beruflich zu tun habe...
Verzollt werden müssen alle Waren, die aus Ländern außerhalb der EU ins Gemeinschaftgebiet der Europäischen Union eingeführt werden. Außerdem fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 16% an, sozusagen das Pendant zur Mehrwertsteuer bei Inlandskaufgeschäften.
Es gibt Freigrenzen, das Übliche mit den 200 Zigaretten, 2 Pfund Kaffee, usw. - und alles zum persönlichen Ge- und Verbrauch. Hat man mehr dabei oder führt Gegenstände ein, die man in Drittländern außerhalb der EU erworben hat, muß das Zeug verzollt und verEUStet werden.
Eine sogenannte konkludente Zollerklärung gebt ihr schon durch das Hindurchgehen durch den "grünen Kanal" ab. Hält euch der Zoll dann an und ihr habt Sachen im Gepäck, die ihr hättet anmelden müssen und bei denen Eingangsabgaben angefallen wären... dann gibt's Ärger. Da zieht dann auch keine Ausrede mehr ("Hab ich nicht gewußt", Ich war in Gedanken"). Also dann lieber gleich durch den roten Kanal gehen.
Wenn ihr technisches Zeug dabei habt kann der Zoll theoretisch einen Nachweis darüber verlangen daß euch die Sachen schon bei der Ausreise gehört haben und die Sachen nicht im Ausland erworben wurden. Auch da gibt's Freigrenzen, es wird in der Praxis auch kaum passieren daß der Zoll so draufkommt und Nachweise verlangt - selbst wenn reichen meistens entsprechende Gabrauchsspuren.
Ich will es aber erwähnen weil es dann Ärger geben kann wenn man locker-flockig durch die grüne Tür läuft, dann zur Zollkontrolle gebeten wird, der Zoll läßt sich den Koffer öffnen - und findet, neben Originalverpackungen, eine neue Digicam, neues Handy oder sonstwas. Dann wird es richtig teuer.
Insofern: besser die Sachen hier kaufen, oder bei der Rückkehr einen eindeutigen "Used-Look" an den neuen Sachen herbeiführen...